Hallo zusammen,
wie soll denn der Nachteil für den Arbeitnehmer bitteschön aussehen?
Arbeitnehmer plaudert Daten entgegen der Schweigepflichterklärung aus, bekommt dafür eine Abmahnung und Ihr wollt ihn schützen, weil die Schweigepflichterklärung nicht mitbestimmt ist und er haut noch mehr Daten raus?
Wenn jemand gegen Datenschutzvorschriften verstößt, sollte es dafür auch Konsequenzen geben. Schließlich hängt ja nicht alles an der Schweigepflichterklärung, sondern auch am Bundesdatenschutzgesetz.
Wegen der unterlassenen Anhörung des BR könnt ihr ja immer noch die Einigungsstelle anrufen. Aber was soll denn da rauskommen? Keine Regelung über die Daten und freier Umgang damit? Dann verstehen ich nicht, warum sich über bestimmte Discouter und Schienenverkehrdienstleister überhaupt noch jemand aufregt. Die haben ja auch nur mit Daten gespielt ...
In bestimmten Bereichen macht die Ausübung von Mitbestimmungsrechten um ihrer selbst Willen keinen Sinn. Da sollte der BR erst mal beraten, was er überhaupt erreichen will. Keine internen Schutzregularien bei Datenmissbrauch? Wohl kaum!
Gruß
Petra