Beiträge von PetraH

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    Hallo zusammen,


    wie soll denn der Nachteil für den Arbeitnehmer bitteschön aussehen?


    Arbeitnehmer plaudert Daten entgegen der Schweigepflichterklärung aus, bekommt dafür eine Abmahnung und Ihr wollt ihn schützen, weil die Schweigepflichterklärung nicht mitbestimmt ist und er haut noch mehr Daten raus?


    Wenn jemand gegen Datenschutzvorschriften verstößt, sollte es dafür auch Konsequenzen geben. Schließlich hängt ja nicht alles an der Schweigepflichterklärung, sondern auch am Bundesdatenschutzgesetz.


    Wegen der unterlassenen Anhörung des BR könnt ihr ja immer noch die Einigungsstelle anrufen. Aber was soll denn da rauskommen? Keine Regelung über die Daten und freier Umgang damit? Dann verstehen ich nicht, warum sich über bestimmte Discouter und Schienenverkehrdienstleister überhaupt noch jemand aufregt. Die haben ja auch nur mit Daten gespielt ...


    In bestimmten Bereichen macht die Ausübung von Mitbestimmungsrechten um ihrer selbst Willen keinen Sinn. Da sollte der BR erst mal beraten, was er überhaupt erreichen will. Keine internen Schutzregularien bei Datenmissbrauch? Wohl kaum!


    Gruß
    Petra

    Naja, Pausenzeiten kann er ja nicht ohne Zustimmung des BR so einfach ändern. Ggf. muss er die Einigungsstelle anrufen, wenn er Eure Zustimmung zur Änderung nicht bekommt.


    Nicht ganz verstehe ich das mit dem TV bwz. der BV: wenn die Pause ein tariflicher Anspruch ist, kann er die doch auf betrieblicher Ebene nicht einfach wegfallen lassen. Dem steht doch der Tarifvertrag entgegen. Und wenn es schon im TV steht, kann die BV das Thema doch sowie nicht mehr aufgreifen.


    Viele Grüße
    Petra

    Hallo,
    Umkleidezeit ist grundsätzlich keine Arbeitszeit, auch wenn Hygienerichtlinien das Umziehen zwingend erforderlich machen. Wenn der Arbeitgeber das in der Vergangenheit trotzdem als Arbeitszeit angesehen, also vergütet hat, kann das in Bezug auf die einzelnen Kollegen, denen das ohne Vorbehalt so gewährt worden ist, eine betriebliche Übung sein. Bei Weihnachtsgeld geht man ja immer von 3 Jahren aus.


    Wenn es keine BÜ wäre, könnte er das auch kippen, müsste das also nicht ewig weiter als Arbeitszeit gutschreiben. Er könnte es aber auch nicht bei einigen so machen, bei anderen nicht. Er müsste das gleich behandeln.


    Bei uns gibt es eine freiwillige Betriebsvereinbarung, die das (mit-)regelt. Umkleidezeit ist danach zwar keine Arbeitszeit. Aber weil die Zeiterfassungsterminal in den Umkleiden stehen, dann aber der Weg in die Werkhallen teilweise sehr lang ist (1800 Arbeitnehmer), gibt es pro Tag eine pauschale Gutschrift von 56 Cent, wenn der Wege länger als 2 Minuten zu gehen ist. Damit sind eigentlich alle ganz zufrieden. Da das aber nicht zwingend mitbestimmungspflichtig ist, kann das nicht erzwungen werden. Wir haben den Arbeitgeber so lange genervt, bis er das abgeschlossen hat.


    Gruß
    Petra

    Hallo,


    Bildungsurlaub wird nach Landesgesetzen gewährt. Jedes Bundesland hat ein eigenes. Ich wette, da ist Kurzarbeit nicht drin geregelt. Wenn Du nach dem Gesetz einen Anspruch hast und der Arbeitgeber vergüten muss, muss der den vollen Lohn zahlen, es sei denn, es wird dort darauf Bezug genommen, was im Betrieb in der Woche verdient worden wäre. Wenn das Kurzarbeit war, gibt es natürlich nur den entsprechenden Anteil.


    Ablehnen kann der AG auch nur aus den im Gesetz genannten Gründen. Hier wette ich, dass da auch nichts von Kurzarbeit steht. Das müsstest Du sicherheitshalber aber erst mal nachlesen.


    Zu den Landesgesetzen kommst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub


    Gruß
    Petra

    Hallo Ralf,


    das hängt wohl auch davon ab, wo "bei uns in der Nähe ist". Auch in der Nähe des Betriebs muss es ja nicht bedeuten, dass Dir jeden Tag die Fahrt zum Seminar und nach Hause zuzumuten ist. Immerhin wartet beim Seminar ja ein voller "Betriebsratsarbeitstag" auf Dich. Eine Kilometergrenze gibt es so weit ich weiß in der Rechtsprechung nicht. Wenn Hotelkosten aber auf den Arbeitgeber sowieso zukommen, kannst Du auch nach Lübeck fahren. Biete doch an, auf die erhöhten Fahrtkosten - teilweise - zu verzichten.


    Selbst wenn ein alternativer Seminarort am Betriebssitz liegen sollte, müsste das aber wohl nicht heißen, dass Du dort hin müsstest. Das hängt auch immer von zeitlichen Komponenten ab. Wenn Du im August z.B. Urlaub hättest oder Urlaubsvertretung machen müsstest, ginge es dort ja überhaupt nicht.


    Was mir noch einfiele, wäre noch, dass die Amtszeit ja nicht mehr so lange ist. Je früher Du jetzt noch ein Seminar machst, je größer ist ja auch noch der Nutzen für die restliche Zeit.


    Viele Grüße
    Petra

    Hallo,
    das Arbeitsverhältnis ruht gerade nicht, sondern nur das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis. Das BR-Amt knüpft am Arbeitsverhältnis an, damit besteht es fort.
    Verhindert bist Du wegen der Elternzeit nicht, sonst flöge man ja immer automatisch aus dem BR raus, wenn man in Elternzeit geht. Das ist wohl mit der Kontinuität des BR-Amtes und des Gremiums nicht in Einklang zur bringen.
    Du müsstest also zur Sitzung eingeladen werden und es wäre dann Deine Entscheidung, ob Du teilnimmst. Wenn Du nicht kämst, wärst Du aber nicht verhindert und es dürfte auch kein Ersatzmitglied geladen werde.


    Gruß
    Petra