Hallo,
ich hege ebenfalls den Verdacht dass hängenbleiben wird: Kündigung bei DIebstahl geringwertiger Sachen > nicht erlaubt - Abmahnung muss vorher erfolgt sein .
Das ist bedauerlichweise meistens so - bei vieen ist es mit dem Überfliegen der Überschrift und der ersten paar Zeilen dann auch wieder getan.
Gefährliches Halbwissen, wie ich dazu nur sagen kann.
Schönen Gruß,
Sascha