Beiträge von petschmipet

Hallo,

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    Hallo Björn,


    den gibt es bisher leider nicht. (Ist schon seit langer Zeit in Planung, aber in unserem Betrieb ist der BR recht klein und da dauern solche Sachen dann oftmals ziemlich lange)
    Herrscht nur "gleiches Recht für alle", wenn das in dem TV drinsteht?


    Grüße,
    Petra

    Hallo ihr alle!


    Ich habe da nochmal eine ganz blöde Frage: Wer sorgt denn dafür, dass jemand, der vorbestraft ist und damit dann sein Wahlrecht verloren hat, sich nicht doch zur Wahl aufstellen lässt?
    Also, was ich meine, ist: Gibt es bei der Einreichung der Liste so etwas wie einen Datenabgleich? Oder ist die Wahl, sobald die Vorstrafe (möglicherweise zufällig) ans Licht kommt, dann anfechtbar?


    Mich würde das schon interessieren, weil je nachdem weswegen derjenige vorbestraft ist, kann das ja auch durchaus Einfluss haben auf die Glaubwürdigkeit und andere Dinge...


    Grüße,
    Petra

    Hallo euch allen!
    Ich habe mal eine Frage, die nicht mich selbst, aber einige meiner Kollegen betrifft:
    Die bei der Wechselschicht Spätschicht arbeitenden MA erhalten bisher keine Zulage dafür. Nun sind allerdings drei MA, die erst vor kurzem zu uns gewechselt haben und eigentlich nicht für die Wechselschicht eingeteilt waren, dazu überredet worden, doch Wechselschicht zu arbeiten, und zwar wurde diesen drei zugesagt, dass sie eine Spätschichtzulage dafür erhielten.
    Meine Kollegen sind jetzt ziemlich empört. Ist das so einfach zulässig von seiten des AG?
    Ist der BR da nicht irgendwie vorher auch zu zu befragen?


    Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr hilfreiche Antworten habt und diese hier reinschreibt!
    LG,
    Petra

    Hallo Peter,


    einen sehr ähnlichen Fall hat es bei uns auch einmal gegeben vor ein paar Jahren. Damals haben sich ein paar AN die Unterschreibung neuer Arbeitsverträge "nahelegen" lassen und sich dann sehr über die schlechteren Bedingungen geärgert. Glücklicherweise ist das nicht besonders häufig passiert, aber wie da die strafrechtliche Seite ausschaut bzw. ob man dagegen vorgehen kann, würde ich auch brennend interessieren.


    Liebe Grüße,
    Petra

    Hallo zusammen!
    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann genießen ausscheidende BRM doch weiterhin einen einjährigen Kündigungsschutz, richtig? Ändert es etwas, wenn das ehemalige BRM weiterhin als Ersatzmitglied am BR beteiligt ist?


    Liebe Grüße,
    Petra

    Hallo liebes Forum,
    ist es zulässig, den Ersatzmitgliedern Einsicht in BR-Sitzungsprotokolle zu gestatten? Ich habe mal gehört, dass dies nur dann der Fall sei, wenn sie in ihrer Funktion als Ersatzmitglied engeladen wurden (dann auch für das Protokoll der vorherigen Sitzung). Ist das so zutreffend oder habt ihr genauere Informationen?


    Liebe grüße,
    Petra

    Hallo Björn,
    Vielen Dank für die umfang- und hilfreiche Antwort!
    Die Kommentare werde ich mir mal ansehen, ein paar meiner Kollegen haben auch welche und greifen darauf auch regelmäßig zurück...


    Liebe Grüße,
    Petra

    Hallo euch allen,
    im SGB IX ist ja geregelt, dass die oder der SBV an allen Sitzungen des BR beratend teilnehmen kann (§32). Heißt das dass der SBV einen Anspruch darauf hat, eingeladen zu werden und teil zu nehmen oder besteht ein Recht des BR, den SBV bei bestimmten Sitzungen nicht dabei haben zu wollen?


    Liebe Grüße,
    Petra

    Hallo dillan!
    Nein, bei der Praxis, in der meine Freundin arbeitet, handelt es sich um eine sehr kleine. Ich glaube, neben dem AG arbeiten dort noch vier oder fünf weitere AN und im Grunde soll das Verhältnis zwischen AG und AN auch ein sehr gutes sein, so dass bisher für einen BR auch kein Bedarf bestanden hätte...

    Hallo euch allen!
    Eine Freundin von mir arbietet als Zahnarztgehilfin. Ursprünglich war die Praxis nur von Montag bis Freitag geöffnet. Nun hat ihr AG vor ein paar Monaten am Samstag einen Labortag eingerichtet. Für die AN heißt das, dass sie nun reihum zweimal im Monat am Samstag bei den Laborarbeiten assistieren müssen. Meine Freundin ist allein erziehende Mutter und kann die Kinder unter der Woche dem Kindergarten und danach einem Hort anvertrauen, aber am Samstag ist das nicht möglich, deshalb wüsste sie nun gerne, ob der AG das einfach so anordnen kann? Im AV befinden sich dahingehend keine Regelungen...


    Liebe Grüße,
    Petra

    Hallo euch allen,
    in unserem Betrieb soll zur Mitte des Monats die für den Einkauf zuständige Abteilung geschlossen werden, um Kosten zu sparen. Die Arbeit soll dann von einem anderen Standort im europäischen Ausland (mit)übernommen werden.
    Der Einkäufer ist heute mit sofortiger Wirkung beurlaubt worden und erst dann wurden wir angehört.
    Meine Frage ist nun, ob das so einfach machbar ist von AG-Seite und wir das hinnehmen müssen oder haben wir eine Möglichkeit dagegen anzugehen?


    Liebe Grüße,
    Petra

    Hallo Dienstag,


    zunächst einmal sei dazu gesagt, dass die Einschätzung des Arbeitsumfanges grds. dem Beurteilungsspielraum des BRM unterliegt, sofern die Voraussetzungen der Betriebs(rats)bezogenheit und der Erforderlichkeit erfüllt sind. der AG hat schlichtweg den vom BR veranschlagten Umfang der rforderlichen Ziet hinzunehmen.
    Hierzu bz. zur Beantwortung vielr weiterer Fragen ist folgendes Dokument mglw. recht hilfreich:
    http://www2.igmetall.de/homepa…sen/file_uploads/7261.pdf


    LG,
    Petra

    Da ich eine große Freundin des -möglichst- persönlichen Gespräches bin, wollte ich hier auch ein par Zeilen über meine Person verlieren, damit zumindest ihr wisst, mit wem ihr es zu tun habt!


    Ich heiße Petra, bin 43 Jahre jung und seit 2006 in unserem Betrieb BRM. Diese Tätigkeit habe ich als eine anstrengende, aber mindestens genau so wichtige und erfüllende wahrgenommen und auch bei dieser Wahl wieder kandidiert.
    Von meiner Anmeldung auf diesem Forum erhoffe ich mir einen effektiven Austausch mit anderen BRM und vielleicht ja ein Aufrechterhalten des Kontaktes mit netten Menschen, die man auf gemeinsamen Seminarbesuchen kennengelernt hat.


    Alles liebe aus Bremerhaven,
    eure Petra.

    Hallo J.W.,
    ich schließe aus deinem Beitrag mal, dass es eine RahmenBV hinsichtlich Überstunden/Mehrarbeit bisher nicht gibt, richtig? [solltest du BRM sein würde ich dir dazu raten, eine solche u.U. mal anzuregen]
    Der Grundsatz ist der, dass Anordnungen von Überstunden/Mehrarbeit in vollumfänglich dem Mitbestimmungrecht des BR
    unterliegen, was sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergibt. Eine freiwillige Bereitschaft des AN,
    Überstunden bzw. Mehrarbiet zu leisten, schließt dieses Mitbestimmungsrecht -auch im Einzelfall- nicht aus.


    Lg,
    Petra

    Hallo Hanna, hallo euch anderen!
    Meine persönlichen Erfahrungen waren eigentlich, dass es auf die Gesamtatmosphäre ankommen muss. Ich habe schon an Seminaren teilgenommen, auf denen ich mich nicht wohl gefühlt habe und aus denen ich auch nicht besonders viel mitgenommen habe, aber die Gründe würde ich nicht in der Gegenwart von männlichen Mitteilnehmern suchen, denn ich habe bisher nur an gemischten Seminaren teilgenommen und viele davon waren für mich sehr hilfreich.


    Lg,
    Petra