Hallo euch allen,
in unserem Betrieb soll zur Mitte des Monats die für den Einkauf zuständige Abteilung geschlossen werden, um Kosten zu sparen. Die Arbeit soll dann von einem anderen Standort im europäischen Ausland (mit)übernommen werden.
Der Einkäufer ist heute mit sofortiger Wirkung beurlaubt worden und erst dann wurden wir angehört.
Meine Frage ist nun, ob das so einfach machbar ist von AG-Seite und wir das hinnehmen müssen oder haben wir eine Möglichkeit dagegen anzugehen?
Liebe Grüße,
Petra