Alles anzeigenBei den Leitenden und den Gästen habt Ihr keine Mitbestimmung!
Der Entzug von Parkplätzen unterliegt ebenfalls nicht der Mitbestimmung!
Sofern der Arbeitgeber bei der "Verteilung" der Arbeitnehmerparkplätze keine Vorgaben machen will, sondern für alle AN gilt: "Wer zuerst kommt parkt zuerst", dann gibt es auch da keine Mitbestimmung.
Bisher kann ich aus Deiner Schilderung allenfalls eine Mitbestimmung bei den Behindertenparkpülätzen herauslesen.
An der Behindertenparkplatzsituation gibt es ja nichts zu bemängeln, solange das so ablaufen wird wie geplant.
Aber gut, dann weiß ich jetzt auf jeden Fall Bescheid.
Vielen lieben Dank noch einmal an alle!
Petra