Beiträge von Lorenz

Hallo,

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    Hallo J.W.,


    die Regelungen zur SBV verwenden im Gegegnsatz zu denen des Betriebsrats nicht den Arbeitnehmerbegriff, sondern jenen des Beschäftigten. Der leitende Angestellte ist als Beschäftigter anzusehen und somit ist die SBV auch für ihn zuständig.


    Schönen Abend,


    Lorenz

    Guten Abend,


    meienr Ansicht ist zudem auch zu bedenken, dass es den betroffenen Personen nichts bringt, wenn sie auf der einen Seite zwar die herzallerliebsten Bewerbungen schreiben können, sich aber im betrieblichen Alltag nicht beweisen können. Vor diesem Hintergrund kann ich das Ergebnis der Studie auch nur begrüßen. Desto mehr Substanz den Leuten mitgegeben wird, desto eher besteht die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich auch in der Zeit nach einer erfolgreichen Bewerbung im Unternehmen weiterentwickeln können.


    Gruß vom


    Lorenz

    Hallo,


    ich würde dieses Vorhaben in jedem Fall unterstützen. Zu meinem Vorredner: Leiharbeitnehmer können auch durchaus einmal teurer sein, da die Leiharbeitsfirma sich auch nicht lediglich mit kleineren Centbeträgen zuftrieden gibt. Vielmehr ist es der eben schon genannte (wesentlich) erleichterte Weg, sein Personal schnell und unkompliziert wieder loszuwerden, wenn man einmal einen Auftragsmangekl oder ähnliches erleiden sollte. Die Kündigungsschutzprozesse sind jene, die den eigentlichen Fixpunkt in diesen Rechnungen aufweisen. Wenn in Eurem Betrieb die Angelegenheit einigermaßne planbar ist, kann ja erst einmal bis zum Ende der Gewissheit, dass die Kräfte in jedem Fall eingesetzt werden können., befristet werden, sofern dort icht sogar schon die Probezeit ausreichend ist.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

    Hallo,


    ich kann Björn nur zustimmen. Ich bewege mich auch gerne in Foren und einiges, was ich dort gesehen habe, fand ich schon recht bedenklich. Zumeist wollen die meisten eh kein Foto von sich im Netz. Dann müssen eher die Haustiere oder Logos, die man downloaden kann als Avatar herhalten.


    Ich finde es so nicht schlecht . Im Netz wird meines Erachtens sowieso viel zu viel "Spioniert" 8)

    Hallo,


    kann es sein, dass es auf diese Frage gar nicht ankommt ? So wie ich es herauslese scheint der Fall ja so zu sein, dass der AG geh örigst geschlafen hat. Um welche lebensmittelrechtlichen Bestimmungen geht es hier ? Wenn diese die Untersuchung zwingend vorschreiben, wären die Mitarbeiter nicht mehr in der Lage, ihrer eigentlichen Arbeit nachzugehen, oder sehe ich das falsch ?

    Halle,


    ich hätte in diesem Fall auch nicht anders entschieden. Etwas anders kostelliert wäre sicherlich die Fragestellung, wie zu urteilen gewesen wäre, wenn die Frau nicht unwesentlich hinter der Qualifikation des männlichen Bewerbers zurückgeblieben wäre.



    Schönen Abend,


    Lorenz

    Hallo Dienstag,


    ich weiß zwar nicht, was Dich genau daran stört, wahrscheinlich so einiges . Wenn es um das Urteil geht, so kann ich das nicht ganz nachvollziehen. Denn zumeist ist es so, dass die Raucherpause, wenn sie bezahlt wird, Arbeitszeit ist in der Nichtaucher keine Veranlassung haben, etwas anderes zu tun. Es gibt im Gegenzug ja keine Ausgleichspausen für NIchtraucher, sodass sie ja die "Dummen" wären, wenn sie nur aufgrund des Umstandes, dass Sie kein Verlangen danach haben, mal eben kurz eine rauchen zu gehen, weiter arbeiten.


    Wer, obgleich wieviel Zeit man am Arbeistplatz verbracht hat, am Ende des Tages mehr auf die Reige bekommen hat, ist sicherlich eine andere Frage. Das sehe ich ebenfalls so. Aber vor dem Gesichtspunkt der Arbeitszeit wäre alles anderen den Nichtrauchern gegenüber einfach nur ungerecht.

    Hallo,


    ich denke, dass es auf die Geschlechterverteilung gar nicht so ankommt. Es besteht immer die Gefahr, dass die Seminarteilnehmer nicht so ganz grün miteinander werden. Auch dann, wenn es sich lediglich um Männergruppen handelt. Selbiges habe ich auch schon über Gruppen mit ausschließlich weiblicher Belegung gehört. Es gibt auch andere Umstände, die die Atmosphäre spannen können. Wenn ein Seminar hauptsächlich mit Ingenieuren Meistern und Technikern belegt ist, halten sich Geselle und noch mehr Hilfskraft zumeist sehr bedeckt, da sie der Ansicht sind, mit Ihrer Sichtweise nicht akzeptiert zu werden.


    Ich für meinen Teil kann sie darin in keinster Weise verdenken. Das wird sich in Deutschlanf wahrscheinlich auch nie ändern, warum ausnahmsweise auf einem Seminar.


    Schade eigentlich, aber dennoch Fakt,


    Lorenz

    Hallo Rothschild,


    das Problem sehe ich ehrlich gesagt weniger. Wenn die neu zur Belegschaft hinzukommenden Mitarbeiter tatsächlich benötigt werden (und das wird der Regelfall sein; welcher Chef stellt Leute ein, wenn er denkt/merkt, dass er sich gar nicht mit Arbeit versorgen kann ), wird ihm zumeist auch daran gelegen sein, diese zu behalten, gerade wenn sie über Schlüsselqualifikationen verfügen, die für das gesamte Unternehmen sehr förderlich sind. Meine Sorge geht eher in die Richtung von J.W. . Am ehesten wird es erst einmal die Teile der Belegschaft treffen, die zur Not am einfachsten ersetzt werden können. Dies ist leider zumeist bei den Kollegen der Fall, die über wenig Qualifikationen verfügen, ganz gleich wie lange sie schon für das Unternehmen schuften. Zumeist fängt man innerhalb der Unternehmenshierarchie ganz unten an, da man denkt dass aus Angst, den Arbeitsplatz verlieren zu können, am ehesten bereit ist, Zugeständnisse zu machen. Diese Leute sind der Ansicht vieler Arbeitgeber nach am einfachsten und schnellsten zu ersetzen. Zur Not wird einfach outgesourced, dann kann sich die Zeitarbeitsfirma mit dieser Probelmatik weiter auseinandersetzen ...


    Das Bittere an der Lage ist: Ohne Betriebsrat im Hause haben sie zumeist sogar recht :S

    Hallo Rothschild,


    ich denke damit sollte sie in jedem Falle besser fahren. Ich gehe auch einmal davon aus, dass der AG das in Eurem Fall ähnlich gesehen hat. Schließlich wird man ja nicht standrechtlich erschossen, wenn man in einem Fortgeschrittenenseminar auch einmal eine Frage beantwortet haben möchte, die vom fachlichen Niveau her eher einer Anfängerveranstaltung zuzuordnen wäre.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

    Hallo,


    C.Reinhardt liegt richtig. Denn der Pausenraum gilt als Arbeiststätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Wenn dieser Raum sowohl von Rauchern als auch Nichtrauchern genutzt wird, muss er rauchfrei sein. Einen Anspruch auf einen eigenen Raucherpausenraum hat aber kein Mitarbeiter. Das BAG ist aber den Rauchern, die korrespondierend zu dieser Rechtslage im Freien rauchen (müssen) , ein wenig entgegengekommen. Auf dem Freigelände muss ein Unterstand, Vordach oder ähnliches installiert sein, damit es den Rauchern nicht aus die Kippe regnet ;)


    Nichts für ungut, liebe Raucher - aber das ist die Rechtslage, die Arbeitgeber bei der Auseinandersetzung mit diesem Themakreis zu beachten und auch einzuhalten haben.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

    Hallo allerseits,


    sicher: Es wird keinen Grundsatz irgendeiner Art geben, dass die Duldung eines Tieres in jedem Falle förderlich auf das betriebliche Klilma ist. Auch die Gefahr, eine Allergie zu bekommen, kann nicht voller Gänze abgewendet werden.


    Andererseits ist ein 100%iges Contra in diesen Fällen m.A.n. auch nicht haltbar. Irgendetwas muss an den positiven Effekten, die ja letztlich auch wissenschaftlich belegbar sind, doch schließlich dran sein :)


    Weiterhin sollte gerade in den Zeiten, in denen das Thema Kurzarbeit immer noch nicht von den Tagesordnungen in den Betrieben beseitigt ist, auch einmal an die Mitarbeiter zu denken, die es sich schlichtweg nicht leisten können, den Hund Tag für Tag zu einem Hundesitter zu bringen. Statistisch gesehen ist ein Hund kostenmäßig mit ca. 1300€ im Jahr zu veranschlagen. Das ist umgerechnet auf den einzelnen Monat nicht gerade wenig. Dass Mitarbeiter mit der zusätzlichen Belastung sodann schnell an die Grenze des finanziell Machbaren stoßen, sollte vor diesem Hintergrund verständlich sein, denke ich .


    Meiner Ansicht nach sollte die Problematik auch nicht auf den "Faktor Hund" sui generis abgeschoben werden. Sicher: Kläffer oder nicht - das ist schon eine sehr gewichtige, wenn nicht sogar die in vielen Fällen alles entscheidende Frage. Gleichermaßen sollte man aber auch nicht die Halterschaft aus dem Auge verlieren. Denn viele Probleme lassen sich von vornherein vermeiden, wenn Herrchen oder Frauchen sich von vornherein ernsthaft mit der Problematik auseinandersetzen und dem Tier vor und nach der Arbeit genügend Ausgleich verschaffen. Wenn man dann noch den Umstand berücksichtigt, dass von keinem Kollegen verlangt werden kann, dass man den Hund unbedingt toll findet oder denkt, dass sich ja auch das Kollegium ein wenig um den Hund kümmern könne, ist der meiste Frust der sich ansammeln könnte, eigentlich von vornherein gebannt.


    Alles in allem ist die Situation wirklich nicht einfach - und desto mehr vorher abgeklärt wird, desto eher erkenntman, ob und wo es Probleme geben könnte oder vielleicht auch geben wird.


    Das Thema Hund aber von vornherein aus dem Kreis der Akzeptanz, vielleicht auch lediglich Toleranz zu verbannen, halte ich persönlich für ein wenig unangemessen.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

    Hallo petschimpet,


    wenn Du in Deinem Arbeitsvertrag keine diesbezügliche Regelung finden kannst, greift das sog. Direktionsrecht des Arbeitgebers. Diese berechtigt ihn, nach billigen Ermessen zu entscheiden, wie die Arbeitszeiten festgesetzt werden sollen. Billiges Ermessen bedeutet in diesem Fall, dass der Arbeitgeber dabei nicht willkürlich vorgehen darf. Belange, die die Arbeitszeitänderung nicht willkürlich erscheinen lassen, sind beispielsweise die Erhaltung des Betriebszwecks und ein geordneter Arbeitsablauf. Einen Anspruch auf eine Abänderung der Arbeitszeit besteht lediglich dann, wenn in Grundrechte eingegriffen wird. Bei der Hinderung Kinderbetreuung liegt kein Eingriff dieser Art meines Wissens nach leider nicht vor.


    Vor diesem Hintergrund wird es das Beste sein, einfach einmal den Versuch zu unternehmen, ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung auf den Tisch zu bekommen.



    Nichts für ungut,


    Lorenz

    Hallo Rhitz,


    wenn Du es nicht schaffen solltest, alle Kollegen auf diese Weise zu erreichen und auch nicht durch einen Boten denselben Erfolg erreichen solltest, empfehle ich DIr in jedem Fall den postalischen Versand per Einwurfschreiben zu organisieren. So hast Du einen Nachweis, mit dem Du die Abgabe kommentieren kannst und kannst sogleich auch einen Vermerk in der Wählerliste erstellen, der sich zurückverfolgen lässt.


    Schönen Gruß,


    Lorenz