Hallo bjoern,
da hast Du selbstverständlich vollkommen recht.
Der Grund, warum sich der AG über den Besuch der Sprechstunde wahrscheinlich aufgeregt hat (berichtige mich bitte wenn ich falsch liege, Stelko) , ist jener dass die Sprechstunde nur dann aufgesucht werden soll, wenn die zu besprechende Angelegenheit mit der Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb zusammhängt und in den Aufgabbenbereich des BR fällt.
Wenn man hier der Gegenansicht folgen würde, wäre kein berechtigter Anlass vorhanden, die Sprechstunde aufzusuchen. Da der Arbeitgeber diese Zeit, die der AN bei der Sprechstunde verbringt, zu vergüten hat, wird es in diesem Fall wahrscheinlich so gewesen sein, dass die Verentgeltung des Sprechstundenbesuchs Anlass für den AG war, sich zu beschweren, da er wahrscheilich der Meinung ist, dass in die Bewältigung des Problems zuviel Zeit investiert worden ist.
Letztlich beißt sich der Arbeitgeber damit aber ins eigene Fleisch. Die betriebsratliche Sprechstunde wird sowieso angeboten. Der Arbeitnehmer hat darüber hinausgehend aber auch das Recht, den BR außerhalb der Sprechstunde zu befragen. Der BR ist seinerseits nicht verpflichtet, die Frage des An offen zu lassen und auf den nächsten Termin Sprechstundentermin zu verweisen. Vor diesem Hintergrund würde er in diesem Fall das für diesen Zweck freigestellte Betriebsratsmitglied auch zusätzlich bezahlen müssen.
Im Endeffekt hat hier jemand wieder einmal versucht, am falschen Ende zu sparen.
Schönen Gruß,
Lorenz