Beiträge von Lorenz

Hallo,

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    Hallo Stelko,


    da hast Du Recht. Das ist in vielen anderen Bereichen des Arbeitsrecht aber ebenfalls derzeit STand der Dinge. Der Trend geht weg von der Vollzeitstelle, hin zutr Teilzeit. Welche Rechte und Pflichten dieser veränderte Rahmen indes mit sich bringt, haben viele beim Unterschreiben des Vertrages nicht bedacht. Das kann auch hier uU zu einem bösen Erwachen führen.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

    Hallo bjoern,


    das habe ich so gar nicht gesehen.


    Du könntest damit durchaus recht haben. Dann muss ich natürlich auch meinen Post weiter oben noch einmal bedenken.


    Danke,


    Lorenz

    Hallo Stelko,


    mach Dir keinen Kopf. Der BR nimmt die Interessen der Arbeitnehmerschaft wahr - er ist aber kein Anwalt der aus berufsrechtlichen Gründen (wenn er das Mandat übernommen hat) bei Bedarf verpflichet ist, in jedem Fall das Optimale für seinen Fall herauszuholen. Wenn die Lage hier offensichtlich ist und auch zu erkennen ist, dass man eher ausgenutzt werden soll, als dass man mit ernsthafter Kooperation rechnen kann, ist es wahrscheinlich wirklich das Beste, auf diese Weise auf die Angelegenheit zu reagieren.


    Gruß,


    Lorenz

    Hallo Jost, Hallo Stelko,


    Ihr habt mit Euren Äußerungen ja absolut recht.


    Ich hege halt nur eine Allergie gegen, so wie es hier im Forum schon einmal betitelt worden ist: ""Gefährliches Halbwissen". Vielen lesen solche Threads leider lediglich oberflächlich durch und sind dann bei Stichwort "Drohung" sofort mit genau diesen Themen hier zur Stelle.


    Sicher ist es nicht schlecht, ein gewisses Problembewusstsein zu entwickeln und es letzztlich auch beizubehalten, wenn man, wenn sich dann einmal der Anlass bietet, auch tatsächliuch die Muße zeigt und sich mit dem Problem sodann noch einmal gewissehaft auseinandersetzt. Genau das passiert nämlich in vielen FÄllen sodann nicht.


    Damit ist in Übrogen niemand der hier Beteiligten gemeint. Im realen Leben ist mir so etwas leider schon recht häufig untergekommen.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

    Hallo,


    jeder, der sich noch nicht allzu sehr mit der Thematik beafasst hat, sollte dies mal tun. Es ist wirklich verblüffend, wie viele letztlich zutreffende Dinge man auf Wiese herausbekommen kann. Dies gilt vor allen in Bezug auf Klerinigkeiten, die man zuvor eigentlich gar nicht vermutet hätte. Wenn die Erfolgsquote nicht so hoch wäre, würden sich viele AG (auch wenn es zunehmend immer weniger machen) mit der Thematik auseinandersetzen; denn so ein Gutachten hat selbstverständlich auch seinen Preis, wie jeder vemuten kann ;)


    Schönen Gruß,


    Lorenz

    Hallo,


    in der Theorie hört sich das selbstverständlich sehr sehr gut an.


    Das Problem in der Praxis ist: Oftmals braucht man den AG nicht allzuoft auf diese Problematiken anzusprechen. Zeit ist Geld, das ist zumeist das er´ste Gegenargument, was man sodann beim Thema Arbeitssicherheit zu hören bekommt, dicht gefolgt vom Argument, dass für die nicht unbedingt erforderlichen Materialen kein Geld da sei.


    Ein AN, der sich sowieso schon Angst um seine berufliche Zukunft macht, wird in diesen Situationen tunlichst keine weiteren Anstrengungen ergreifen, um den AG nicht zu verärgern.


    Das ist eigentlich genau die falsche Verhaltensweise - aber leider die traurige Realität in vielen deutschen Unternehmen.

    Hallo bjoern,


    ich sehe das ähnlich wie dillan. Es wäre innerhalb der Ausbildung sicher nicht machbar, vieles zu vermitteln.. Aber ich denke schon, dass das von dillan beschriebene "Grundjudiz" sicherlich nicht schaden kann. Natürlich sollte man den Azubis gleichzeitig erklären, was unter der Formulierung "gefährliches Halbwissen" zu verstehen ist.


    Wenn erst einmal der mentale Anstoß erfolgt ist, dass da irgendetwas nicht rechtens sein kann, ist man meiner Meinung nach schon einmal auf dem richtigen Weg.



    Schönen Gruß,


    Lorenz

    Hallo,


    an dieser Stelle mlöchte ich darauf hinweisen, dass § 123 BGB in diesen Fällen keinen umfassende Schutz bietet.


    Folgender Aspekt wird nämlich in den "Drohungsfällen" des öfteren übersehen: Die Drohung selber reicht im Rahmen des § 123 BGB NICHT aus, wenn unter Berücksichtung objektiver Umstände ein verständiger Arbeitgeber ebenfalls mit dem Arbeitsplatzverlust hätte drohen dürfen, ohne dass dies sofort zur Rechtswidrigkeit führt.


    Es ist demnach nicht sofort gesagt, dass § 123 eine Möglichkeit zur Anfechtung des Vertrages bietet sobald der AG die Möglichkeit der Kündigung in Eräwgung zieht. Hier muss indes tiefgreifender abgewogen werden, wozu zumeist eine anwaltliche Beratung sinnvoll erscheint.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

    Hallo Rothschild,


    verständlich ist das allemal, da gebe ich Dir vollkommen recht. Andererseits darfst Du gerade im industriellen Bereich nicht außer Acht lassen, dass es dabei für den einzelnen AN um einen ziemlich Betrag geht, der ja letztlich auch in vielen Fällen der Familie zu Hause zugute kommt.


    Wenn man sowieso schon Probleme hat, einen BR auf die Beine zu stellen, werden eben diese mit Sicherheit nicht geringer, wenn die BR-Tätigkeit für den AN eklatante Lohneinbußen bedeutet. Vor diesem Hintergrund sage ich ganz ehrlich; So sehr mir die BR-Arbeit auch Spaß macht > diesen Verlsut würde ich mir persönlich nicht geben.


    Da ich einmal davon ausgehe, dass viele in diesem Scenario ähnlich denken werden, macht es meiner Ansicht nach durchaus Sinn, sich einmal Gedanken darüber zu machen, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen. Denn eine Sache steht fest: Solange die Arbeitseinteilung nicht geändert worden ist, befindeen sich die §$ 37 BetrVG auf Deiner Seite. Das sollte man tunlichst auch nutzen.


    Andererseits gibt es mit Sicherheit auch viele, die das nicht so eng sehen würden und vor diesem Hintergrund froh sind, aus der "Nightline" endlich herauszukommen.
    Auch diesen Standpunkt verstehe ich voll und ganz; natürlich.


    Nur: Alle über einen Kamm zu scheren, reicht mir persönlich nicht aus


    Nichts für ungut,


    Lorenz

    Hallo,



    ein Bekannter sagte mir, dass sie Ihren Empfangsbereich zur WM-Ecke umfunktioniert haben. So kann jeder zeitweise Stücke der Spiele sehen. Bedingung ist natürlich, dass die dadurch verlustig gegangene Arbeitszeit im Büro später am selben Tag nachgeholt wird.


    Ich bin einmal gespannt, ob das die gesamte WM über gut geht. Derzeit scheinen sich alle noch an das Agreement zu halten. Aber die WM ist ja auch gerade erst angefangen :)


    Schönen Gruß,



    Lorenz

    Hallo,


    das liest sich alles sehr gut. Ich bin mit dem Ergebnis des Urteils auch sehr zufrieden. Damit hat das BAG all den Machenschaften einen Riegel vorgeschoben, die von der Ansicht geleitet waren, dass man im Falle der Begehung eines Vermögensdelikts, relativ (juristisch) unproblematisch eine rechtlichen Gesichtspunkten standhaltende Kündugung anfertigen kann.


    Nur an eine Frage traue ich mich ebenso wie bereits von Stelko erwähnt nicht heran. IN welchen Fällen ist es (noch) erlaubt, ohne die Aussprache einer Abmahnung einem Mitarbeiter zu kündigen ? In den zur Debatte stehenden Fällen wird in der Zukunft wohl nur die Abmahnung Rechtssicherheit bringen können, auch wenn dem AG damit mitunter einiges zugemutet wird.


    Andererseits denke ich einmal, dass in der kommenden Zeit noch das ein oder andere Urteil zu diesem Kündigungsgrund verlöffentlich werden wird ...



    Schönen Gruß,


    Lorenz

    Hallo,


    ja, so wird das in der Rechtsprechung gesehen. Das habe ich auch eruieren können. Das macht ja auch insoweit Sinn, als dass ein wegen Betruges Verurteilter an einer Maschine, an der das Material sowieso datentechnisch abgezählt ist, wenig Unheil anrichten kann.


    Anders sieht das z.B. wieder aus, wenn man fremde Kassen zu verwalten hat.


    Oder ganz mieser Fall: Jugendbetreuer, der bereist wegen entsprechender Sexualdelikte verurteilt worden ist ....


    Bzgl. der Ausführungen zur Dauer und der Möglichkeit einer Verwirkung, wenn ich dies aus den Beiträgen nun richtig interpretiert habe, bedanke ich mich herzlich bei Euch. Das ist natürlich ziemlich tricky; da werde ich selber noch einmal nachhaken müssen.


    Vielen Dank schon einmal,


    Lorenz

    Hallo atze,


    es freut mich, dass Du Dich so entschieden hast. Ich denke, dass Du mit dieser Lösung wesentlich besser fahren wirst.


    Viel Erfolg bei der Suche nach einem loyalen Ausbilder,


    Lorenz

    Hallo dillan,


    die Möglochkeit besteht sicherlich. Andererseits ist es hier aber nach den Erfahrungen, von denen ich berichten kann so, dass in diesen Fällen zumeist nicht mehr viel diskutiert wird, sobald man Fälle auf den Tisch legt, die durch das BAG entschieden worden sind. Dann wird die Diskussion zumeist ein wenig kosntruktiver.


    Aber ich gebe Dir auch dahingehernd recht, dass Gespräche ohne entsprechende Entscheidungen und Paragraphen in der Hand zu haben, meistens so ablaufen, wie Du es bereits geschrieben hast. Eine gute Vorbereitung hilft da ungemein.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

    Hallo Peter,


    das sehe ich genauso wie Du. Andererseits darf man nicht vergessen, dass Versicherungen ziemlich spitzfindig werden können, wenn es um das liebe Thema Geld geht.
    Andererseits glaube auch im in diesem Fall nicht, dass man dem 16-Jährigen mit diesem Argument entgegentreten wird. Andererseits habe ich mich auf dieser Ebene in der Vergangenheit schon mehrmals "gewundert" .


    Ich denke aber, dass das nicht passieren wird.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

    Hallo atze24,


    in Deinem Fall würde ich mich an Deinen Berufsschulllehrer oder den Vertrauenslehrer der entsprechenden Schule wenden. Die können Dir diesbezüglich sicher weiterhelfen - es besteht nämölich im Rahmen der Ausbildung die Möglichkeit, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln .


    Die Kündigung ist hier meiner Ansicht nach der falsche Weg, vor allem weil Du noch nicht weißt, inwieweit Du die Möglichkeit bekommst, wenn Du einen neuen Arbeitgeber findest, die Ausbildung im selben Lehrjahr forsetzen zu dürfen.


    Du kannst ja einmal in Deiner Gegend schauen, welcher Betrieb Dir zusagen würde. Dann hast Du schon einmal ein konstruktives Grundgerüst, was Du an der Schule
    präsentieren kannst. Eine junge Frau aus meiner Nachbarschaft einen solchen Wechsel vollzogen und nach dem erfolgreichen Wechsel ihre Ausbildung in der Zeit, die seit jeher dafür vorgesehen war, auch erfolgreich beendet.


    Das wäre in Deiner Situation der bessere Weg, wenn Du Dir sagst, dass der Beruf für das richtige ist, und (nur) die Kollegen das Problem darstellen.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

    Hallo,


    hier muss man wirklich Vorsicht walten lassen. Wenn der AG sparen möchte, wäre es für ihn denkbar, den AN aus der Nachtschicht zunehmen und zum Tagestarif zu bezahlen . Die Begründung wäre sodann, dass er als BR sowieso zumeist tagsüber unterwegs ist. Gerade bei den tarifvertraglichen Regelungen, die in der Industrie gelten, wären dort empfindliche finanzielle EInschnitte vorprogrammiert.



    Schöne Grüße,


    Lorenz

    Hallo dillan,


    diesbzeüglich stimme ich Dir zu. Es wird einige Kreise geben, die dafür nicht sonderlich viel Verständnis haben werden. Die Idee von Kursen, die einem die Möglichkeit geben, sich mit der Thematik näher befassen zu können, finde ich gut.


    Da man in den Berufsschulen sowieso sozialrechtliche Belange gelehrt bekommt, sollte es eigentlich nicht schwer sein, entsprechendes in den Lehrplänen zu integrieren.


    Schönen Gruß.


    Lorenz

    Hallo,


    wenn ein Kollege beim Bewerbungsgespräch nicht die Wahrheit gesagt hat, kann der Vertrag angefochten werden gem. § 123 BGB. Ein Recht zur Lüge kommt ihm dabei auch nicht zugute. Nun ist es bei ihm letztlich so, dass der schon seit mehreren Jahren im Unternehmen gearbeitet hat. Aufgrund diverser Zwistigkeiten mit der Geschäftsführung ist er zu einem Gespräch geladen worden, in dem er zu seinen Falschangaben eine Stellungnahme abgeben soll. Er hat die Unrichtungkeit auch zugestanden .


    Kann die (möglicherweise in den nächsten Tagen vorgenommene) Anfechtung mit dem Argument für unwirksam erklären, dass der Mitarbeiter seit mehreren Jahren zur Zufriedenheit aller im Unternehmen tätig war ? Ach ja: Der MA hat die Tatsache verschwiegen, dass er bereist wegen Betruges vorbestraft ist.


    Schönen Gruß,


    Lorenz

    Hallo allerseits,


    wo wir gerade auf bei aktuellen Auflagen sind.


    Vergessen werden sollte vor diesem Zusammenhang nicht, dass zumeist auch ein Anspruch auf den Bezug einer Fachzeitschrift besteht. Auch das sollte man nutzen, damit man stets die aktuellen Änderungen aus der Rechtsprechung mitbekommen. Ferner hat man so den Vorteil, dass man durch stetes Überfliegen immer wieder eine Menge aufschnappt und Anlass zur Vertiefung erkennt.


    Schönen Gruß,


    Lorenz