Beiträge von Rothschild

Hallo,

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    Hallo!
    Bei uns im Betrieb hat es sich in den letzten Jahren vermehrt ereignet, dass BR-mitglieder, die eine Schulung
    besuchen wollen, sich schriftlich verpflichten müssen, innerhalb der nächsten 3
    Jahren nicht zu kündigen. Anderenfalls müssen sie damit rechnen, zumindest anteilig die
    Kosten des Seminars zurück zu zahlen.


    [Nach welchen Kriterien die einzelnen Mitglieder ausgewählt wurden, weiß ich leider nicht. Ich würde aber vermuten, dass die Seminare vielleicht besonders teuer waren...]


    Können wir dieser Praxis als BR irgendetwas entgegensetzen? Oder ist das möglicherweise ohnehin sittenwidrig und damit ungültig?

    Guten Tag!


    Eine Kollegin von mir hat vor ein paar Wochen einen Verschlimmerungsantrag eingereicht, der ihrer (und auch meiner) Meinung nach ungerechtfertigt abgelehnt wurde. Was kann sie nun tun? Wie wahrscheinlich ist es, dass das Einlegen eines Widerspruchs Erfolg hat?


    Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
    Grüße,
    Ruben

    Hallo Lorenz,
    dass ein AN, der nachweislich eines Diebstahls überführt ist. nicht weiter tragbar ist, steht wohl (für die meisten) außer Frage. Problematisch ist ist es hingegen, wenn nur ein Verdacht besteht, denn ein solcher kann mitunter schwer trügerisch sein (gerade, wenn dieser auf Informationen aus dritter Hand begründet wird)...


    Gruß,
    Ruben

    der eine Kollege raucht eine Zigarette, der andere isst einen Apfel.

    Naja, ob das so wirklich vergleichbar ist, ist noch einmal eine ganz eigene Diskussion, auf Nahrung ist immerhin jeder Mensch angewiesen. Auch den häufig gehörten Einwand, dass Rauchen halt eine Abhängigkeit sei, halte ich für nicht besonders überzeugend in diesem Zusammenhang. Aber es könnte sich natürlich darauf geeinigt werden, dass jeder AN Anspruch auf eine halbe Stunde "Suchtpause" pro Arbeitstag geltend machen kann, dnn gehen die einen eben rauchen, während die anderen ins Fitnessstudio laufen und wieder andere den Spielautomaten füttern


    Beste Grüße,
    Ruben

    Hallo nochmal,
    vielen Dank euch beiden für die Antworten!
    Im Grunde bestätigt ihr damit meine Vermutung, aber Austausch mit anderen ist halt immer trotzdem eine hilfreiche Sache...
    Ich werde meiner Kollegin am Montag mal raten, mit unserem AG noch einmal zu sprechen und ihm darzulegen, dass und vor allem warum sie denkt, dass eine erneute Teilnahme dann doch erforderlich ist.
    Vielleicht gibt es ja auch ein Fortgeschrittenenseminar, das sich für sie eignet.


    Gruß,
    Ruben

    Hallo,
    einer Kollegin, die bereits das dritte Mal in den BR gewählt wurde, ist die Teilnahme an einem "Anfängerseminar" verweigert worden, da sie laut AG über die darin vermittelten Kenntnisse aufgrund ihrer langen Tätigkeit mittlerweile verfügen müsste.
    Kann der AG dahergehen und das Vorliegen der Erforderlichkeit absprechen?

    Hallo nochmal 3eck!
    Ich bleibe dabei, dass in einem solchen Fall ein Mitbestimmungsrecht nach §87 I bestehen dürfte. Solange es also keine BV zu dem Thema gibt und der BR nicht zugestimmt hat, kann der AG die AN nicht sanktionieren im Falle einer Weigerung, und insofern sie sich also Untersuchung nicht freiwillig unterziehen.


    Grüße,
    Ruben

    Hallo Hanna,
    es gibt grundsätzlich nur dann eine Einschränkung, wenn ausschließlich ein allgemeiner Einblick in das Berufsleben vermittelt werden soll. Das ist bspw der Fall bei einem schulischen Betriebspraktikum.


    Grüße,
    rothschild

    Hallo 3eck,
    meines Erachtens nach hat der BR auf jeden Fall ein Mitbestimmungsrecht aus §87 I in Fällen einer nachträglichen "Einstellungs"untersuchung. Eine Ausnahme besteht natürlich bei solchen Betrieben, bei denen regelmäßige Untersuchungen gesetzlich angeordnet sind.
    Um was für eine Art Betrieb handelt es sich denn bei eurem?

    Hallo Rothschild,
    ein Beispiel für die sichere Einschätzung, dass eine Schulung für ein bestimmtes Mitglied des Gremiums nicht erforderlich sein wird, wäre zum Beispiel, wenn der BR bei Beschlussfassung weiss, dass das betroffene Mitglied kurz nach der Schulung aus dem Betriebsrat und / oder aus dem Unternehmen ausscheidet. ;(
    Viele Grüße, Sybille Wasmund (Moderatorin)


    Hallo nochmal Sybille,
    in einem solchen Fall muss ich zugeben, dass ich es durchaus verstehen kann, dass der Beurteilungsspielraum als überschritten gilt, da die Inanspruchnahme der Schulung ja dann schon fast missbräuchlich zu nennen wäre (bzw. die Kostenübernahmebeantragung) Gerade in Fällen, in denen das BRM gänzlich aus dem Unternehmen ausscheidet, um zu einem anderen (=Konkurrenz)unternehmen zu wechseln...


    Gruß,
    R.Rothschild

    Hallo,


    unser AG hat uns (dem BR) vor kurzem um Zustimmung zu seinem Plan aufgefordert, bei bestimmten AN, die -wie er sagt- "überdurchschnittlih häufig krankheitsbedingt" fehlen nach deren Genesung Krankenrückkehrgespräche durch zu führen. Wir sind uns im BR darüber nicht so wirklich einig, wie wir ein solches Unterfangen finden. Es soll zwar mind. ein BRM bei diesen Gesprächen anwesend sein, aber ich persönlich empfinde das ganze als eine Art Abschreckungsinstrument, das offiziell zum Zwecke der Reduzierung des "Krankfeierns" intendiert sein mag, aber vermutlich werden auch einige AN, die wirklich krank sind, aus Angst vor eben diesen gesprächen und dem Abschneiden darin, zur Arbeit erscheinen...


    Hat jemand Erfahrungen mit solchen Krankenrückkehrgesprächen?

    Hallo Sascha,
    in aller Regel findest du in deinem Arbeitsvertrag, der BV oder dem TV einen entsprechenden Passus, der die Frage klären sollte.
    Wenn dem nicht so sein sollte, muss ich dir leider sagen, dass ein Umzug nur dann Sonderurlaub im Sinne des §616 BGB darstellt, wenn der AN zB aufgrund einer Versetzung umzieht (oder vielmehr umziehen muss), eine schlichte Verringerung des An- und Abfahrtweges erfüllt dieses Kriterium jedoch nicht, weil dies weder einen "unverschuldeten" Umzug darstellt noch objektiv notwendig ist.
    Grds. kann es allerdings nie schaden, wenn du dich direkt an deinen AG oder einen Vorgesetzten wendest und diesen schlichtweg um ein Entgegenkommen bittest, immerhin kann es ja sein, dass dieser an der Verringerung des Weges zu deinem Arbeitsplatz auch ein (Mit)interesse haben könnte. (Stichwort Flexibilität)


    Beste Grüße,
    Ruben

    Leider hat diese Medaiile eine Kehrseite. Zumeist werden Zugeständnisse, die man auf der einen Seite machen musste, auf der anderen Seite den Mitarbeiten nachteilig in Folge gestellt, auf die durchaus verzichtet werden könnte oder auf die der AG nur allzu gerne verzichten würde, wenn er denn könnte.

    Gerade darin sehe ich auch ein weiteres Problem:
    Das Verdikt der "Verzichtbarkeit" fällt vielfach zuungunsten der später zur Belegschaft gestoßenen AN aus, dabei sind Krisenzeiten mitunter auch für diese eine Möglichkeit, ihre Flexibilität, Kreativität oder sonstigen Stärken unter Beweis zu stellen...

    Vielen Dank euch beiden für die Antworten!
    Das mit dem Wochenende war allerdings nur als Beispiel gemeint und meine eigentliche Frage ist, was der maximale Zeitrahmen ist, um noch als "unverzüglich" durchzugehen...

    Hallo,


    Die Vorschlagslisten für Betriebsratskandidaten müssen ja unverzüglich nach ihrem Eingang geprüft werden, aber was genau heißt das? Faustregel sind wohl zwei Tage, aber was passiert, wenn die Liste an einem Freitag eingeht und am Wochenende nicht gearbeitet wird?


    Vielen Dank für ihre Antworten!

    Vollkommen gerechtfertigt die Wahl.
    Eine absolut unangemessene Herabstufung von und Respektlosigkeit gegenüber der wichtigen Arbeit, die BR hierzulande leisten...

    Sehe ich ganz genau so. zumindest in unserem Betrieb hatte ich auch bisher das Gefühl, dass von BR-Seite in Konfliktfällen immer ein durchaus fairer Kompromiss gesucht worden ist zwischen AG und AN.
    (Hätte ich das Gefühl, dass der BR nicht ernsthaft bemüht wäre, würde ich auch nicht kandidieren)