Sehr begrüßenswertes Urteil!
Beiträge von Rothschild
Hallo,
wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.
Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.
Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
-
-
Hallo Karl!
Zunächst einmal wäre es ratsam, deinen AG an den Antrag zu erinnern. Es kann immer sein, dass er/sie schlichtweg vergessen hat, zu reagieren. (Ja, klingt unwahrscheinlich, aber passiert schon mal). Sollte erneut keine Reaktion passieren, würde ich zu einem Arbeitsrecht-RA gehen, der kann dir eine ganz konkrete Rechtsberatung erteilen und einen Schriftsatz aufsetzen, nach dessen erhalt dein AG dann sehr wahrscheinlich die Kosten, zu denen er ja verpflichtet ist, übernehmen.
Schönes Wochenende zusammen!
Ruben -
nikolaizet:
Damit wäre das Hausrecht doch ein zahnloser Tiger. Kann ich mir so nicht vorstellen... -
Lässt sich grundsätzlich ganz gut lesen, allerdings wäre es vielleicht wünschenswert, wenn -auch- die HWK Köln in ihren zukünftigen Broschüren sich des Begriffs "Menschen mit Behinderung" bedienen würde.
Grüße,
Ruben -
Hahaha,
das könnte daher kommen, dass ich den vom Poko-Twitter habeGrüße,
Ruben -
zu finden hier:
http://bit.ly/IAB_KurzberichtDa sind ein paar durchaus interessante Statistiken drin!
Grüße,
Ruben -
Hallo zusammen,
gerade über den POKO-twitter auf folgenden Artikel gestolpert: http://bit.ly/Geschenke_und_Arbeit
Nicht sonderlich überraschend, aber doch ganz interessant, wie ich fand...Grüße,
Ruben -
Hallo Ruben,
ich bin ja auch nicht grundsätzlich gegen eine Reisekostenrichtilinie oder -vereinbarung.
Ich wollte halt nur klar machen, dass es auch da die eierlegende Wollmilchsau nicht gibt.
Gruss
BjörnHi Björn,
da hast du leider Recht, aber wenn du sie finden solltest, die Sau, dann schick mir mal eine PM, ich suche schon seit längerem!Grüße,
Ruben -
Hallo Lorenz,
das mit dem zusätzlichen Raum ist interessant: Gibt es da so etwas wie Richtlinien, anhand derer sich die Größe des zugewiesenen Raums ergibt? So etwa: "Bei 5 BRM --> 18m²"
Grüße, Ruben
-
Also, das Urteil finde ich zwar gut, allerdings zittere ich jetzt schon um Weihnachtsgeld oder andere Gratifikationen mit allen Kollegen, die in Zukunft Arbeitsverträge unterschreiben, denn von nun an werden sich wohl in allen Verträgen ganz eindeutige Klauseln finden, die den AG absichern...
Gruß, Ruben
-
Hallo Björn, hallo Stelko,
ich muss zugeben: so schlecht fand ich die Anregung von Stelko grundsätzlich nicht. Die von dir angesprochene Abweichung lässt sich ja innerhalb der Diskussionen über die Richtlinie durchaus anführen und realistisch einfließen lassen bzw einen Passus für Anbieter berücksichtigen, die Unterbringung etc stellen...
Gruß, Ruben
-
Hallo Camillo,
kein Urteil, aber mglw. hilft dir das hier weiter:
http://www.jes-beratung.de/budgetierung.htmlGruß
Ruben -
Hallo Dillan!
Genau so schaut's aus: nur die Bewerbungsunterlagen einer Bewerberin stehen uns zur Verfügung. Aber gut zu wissen, dass wir dann nicht im Verzug sind. Werden dann wohl den AG nochmal um die beiden weiteren Bewerbungsschreiben bitten müssen.
Warum er da bisher nicht mit rübergekommen ist entzieht sich mir übrigens vollkommen...Vielen Dank und einen schönen Tag,
Ruben -
Hallo Karsten,
ich stimme da mit dillan überein: Wenn sich die Rechnung im Rahmen des erwartbaren bewegt hat der AG diese klipp und klar zu tragen.
Gruß,
Ruben -
Hallo miteinander
Wir haben bei uns ein recht kniffliges Problem, zu dem ich mal etwas fragen wollte:
Uns liegen drei Anträge auf Einstellung von BewerberInnen vor, alle drei auf eine nicht interne Ausschreibung. Aus irgendeinem Grund hatte der AG zunächst nur deren Namen und die zu besetzende Stelle an uns weitergeleitet, woraufhin wir ihn aufforderten, doch bitte die restlichen Dokumente nachzureichen. In einem Fall hat er dies getan, in den beiden anderen nicht. Nun sind wir etwas unschlüssig, ob wir bereits in die Wochenfrist des §99 III fallen oder nicht.Wie seht ihr das?
Danke schonmal im voraus und Grüße,
Ruben -
Hallo Gerdi,
nachfolgend der Kommentar von Däubler;
Der Auszubildende, der Mitglied einer JAV oder eines anderen in dieser Vorschrift genannten Betriebsverfassungsorgans ist, kann vom AG schriftlich die Weiterbeschäftigung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis verlangen (vgl. DKKWF-Bachner, § 78 a Rn. 4). Das hat innerhalb der letzten drei Monate vor der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses zu geschehen (zur Berechnung der Dreimonatsfrist vgl. Rn. 9). Gründe für das Weiterbeschäftigungsverlangen braucht der Auszubildende nicht anzugeben. Es genügt, wenn das Schreiben in irgendeiner Form den Willen des Auszubildenden zur Weiterbeschäftigung erkennen lässt (GK-Kreutz, Rn. 53).
Der AG kann, sofern das Weiterbeschäftigungsverlangen gestellt worden ist, den Übergang des Ausbildungsverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis nur durch die Anrufung des ArbG im Wege des Beschlussverfahrens und durch einen für ihn erfolgreichen Beschluss verhindern (vgl. BAG 5. 4. 84, AP Nr. 13 zu § 78 a BetrVG 1972). Der AG wird also auf die »Klägerrolle« verwiesen.
Gruß bjHallo Gerd,
auch auf die Gefahr hin, dass ich hier offene Türen einlaufe: Du MUSST unbedingt diesen Antrag stellen, wenn du weiterbeschäftigt werden willst, der Anspruch besteht nicht von sich aus!
Nicht missverstehen: Ich traue dir durchaus zu, dass du lesen kannst, aber ich musste in der Vergangenheit selbst zweimal miterleben, wie besagter Antrag nicht gestellt wurde und dann einige bittere Tränen rollten, weil davon ausgegangen wurde, der Anspruch bestünde so oder so.Grüße,
Ruben -
Hallo Tom,
die Wahl der/des jeweiligen Vorsitzenden und deren bzw dessen Stellvertretung wählt die JAV intern. Hier helfen dir der §60 III und der §60 IV BPersVG.
Bzgl. der nachrückenden Ersatzmitglieder wirst du ebenfalls in §60 IV i.V.m. § 31 Abs. 1 BPersVG fündig:
Hier ist es maßgeblich davon abhängig, ob eine Listen- oder eine Personenwahl stattgefunden hat, in ersterem Fall rückt als
Ersatzmitglied der/die nächste Bewerber/in nach.
Bei einer Personenwahl ist das Ersatzmitglied
der/die Bewerber/in mit der höchsten Stimmenzahl.Ich hoffe, dies hilft dir ein wenig weiter.
Grüße,
Ruben -
Danke Lorenz!
Hatte das aus deiner vorherigen Antwort nicht so ganz klar rauslesen können, aber jetzt habe ich's verstanden...Gruß,
Ruben
-
2.) Es gibt keine vertragliche Vereinbarung; seit Jahren wurde aber Weihnachtsgeld gezahlt. Nun soll dies nicht mehr sein. Hier ist sodann eine betriebliche Übbung vorhanden, die der AG nicht so einfach abändern kann: Ausnahmen: Der Arbeitgeber äußert einen Freiwilligkeitsvorbehalt oder einen Widerrufsvorbehalt. Diese müssen aber verständlich und erkennbar zustande gekommen sein.
Jetzt bin ich gerade etwas perplex: Wenn es keine (schriftliche) vertragliche Vereinbarung gibt, wann und wo sollen denn dann die besagten Vorbehalte "geäußert" werden, um Gültigkeit zu erlangen?Gruß,
Ruben -
Hallo Regina,
eine Verpflichtung gibt es meines Wissens nach nicht.
Du solltest deine Kollegin allerdings darauf hinweisen, dass eine Berufung auf mögliche Rechte, die Menschen mit Behinderung von Gesetz her zustehen, dann nicht möglich ist.Ist ihre Angst vor einer Stigmatisierung denn berechtigt?
Grüße,
Camillo