Beiträge von Rothschild

Hallo,

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    Dienstag:
    Klar, die Sache stinkt gewaltig und ist auch denjenigen (ehemaligen) MA gegenüber unfair, die eben unter diese Sperrfrist gefallen sind. Der Mehrzahl der Kolleg(inn)en im BR ging es halt darum, dem MA nicht in den Rücken zu fallen. Naja, wie ich die Sache sehe habe ich ja schon kund getan, muss ich halt mit leben...


    Gruß,
    Ruben

    Hallo!


    ich kann mich Bjoerns Empörung nur anschließen: Dass das nicht zulässig sein kann, leuchtet doch nun wirklich jedem ein! Engpass hin oder her, da muss sich der AG an einen (oder mehrere) andere AN halten...


    Gruß,
    Ruben

    Hallo Sascha/Stelko,


    der Effekt, den du schilderst, ist aber ja ein generelles Phänomen, das sich bei der Einleitung strafrechtlicher Verfahren ereignen kann: Wenn ich -zu Unrecht- der Steuerhinterziehung verdächtigt werde, dann tratschen die Nachbarn, Arbeitskollegen und werweißwernoch möglicherweise auch und leider Gottes ist auch bei "erfolgloser" Einstellung des Ermittlungsverfahrens niemals garantiert, dass nicht so etwas wie ein Restverdacht in den Köpfen vieler hängenbleibt. Niemand ist deshalb allerdings auf die Idee gekommen, die Steuerhinterziehung nicht strafrechtlich zu ahnden.


    Gruß,
    Ruben

    Hallo zusammen!


    Es liegt wohl -wie gesagt- daran, dass der Chef das Geld, das ihm zugesagt wurde, oftmals nicht rechtzeitig bezahlt bekommt. Ich kann ja auch verstehen, dass das für ihn frustrierend ist und er sich fühlt, als wären ihm die Hände gebunden. Allerdings haben wir alle unsere Rechnungen zu bezahlen und ein paar Lebensmittel wären auch ganz nett...
    Die Idee mit dem Kompromiss (also, dass er zunächst einmal einen Teil derLöhne überweist) ist aber durchaus gut, das werde ich mal an ihn herantragen.


    Vielen Dank euch allen, hat wirklich weitergeholfen!
    Ruben

    Hallo!


    Ich habe mal eine Frage bzgl einer Thematik, die wohl viele kennen dürften:
    Bis vor ungefähr sechs Monaten wurden die Löhne regelmäßig am 28. des Monats überwiesen, so dass sie spätestens zum 30. oder 31. auf den Konten der AN waren. Diese Praxis hat sich allerdings ärgerlicherweise verändert, was heißt, dass die Löhne seitdem immer später überwiesen wurden (mal am 02., dann auch schon mal erst am 06. und im Mai sogar erst am 08.!). Was das für die AN bedeutet muss ich hier wohl nicht weiter erläutern. Auf Anfrage meinte der AG, dass das mit der schlechten Zahlungsmoral der Vertragspartner zusammenhinge und er nichts dagegen tun könnte. Immerhin hätten wir irgendwann ja den Lohn immer bezahlt bekommen.
    Auch wenn das zutrifft, muss ich sagen, dass ich das extrem ärgerlich finde und wollte mal fragen, was man da tun könnte?


    Dank schonmal im voraus.
    Grüße,
    Ruben

    Hallo!


    Ein Kollege von uns, der vor 4 Jahren bereits einmal wegen regelmäßiger "Fahnen" aufgefallen ist (und einmal auch deswegen nach hause geschickt wurde), hatte sich eigentlich wieder in den Griff bekommen. Nun ist es seit gut vier Wochen allerdings so, dass er von einer Hand voll Kollegen wieder -an unterschiedlichen Tagen- wieder mit einer Fahne angetroffen wurde. Der AG hat ihn daraufhin auf die Möglichkeit einer Alkoholkrankheit angesprochen, was er auch einräumte. Da der AG ihn sehr schätzt, hat er ihm angeboten, ihn zu behalten, wenn er eine Therapie macht. Das hat der Kollege akzeptiert und wartet jetzt auf seinen Platz.
    Soweit, so gut. was uns im BR allerdings als schwierig erscheint ist, dass der AG von dem Kollegen gefordert hat, dass dieser seinen Hausarzt der Schweigepflicht entbindet (wohl, um eine Idee davon zu bekommen, wie ernst das ganze bereits ist...)
    Hat der AG ein Recht dazu? Und sind wir als BR da irgendwie mitbestimmungsberechigt?


    Vielen dank schon einmal für eure Antworten und Grüße,
    Ruben

    Hallo miteinander!


    Ich wollte euch mal kurz auf den neuesten (bzw abschließenden) Stand bringen, was die Angelegenheit anbelangt:
    Wir haben uns letztlich als BR dazu entschieden, zu der Sache zu schweigen. Von meiner Seite war das zwar ein "Kompromiss" mit Zähneknirschen, aber die Zahl derjenigen, die damit wohl nicht sooo große Probleme hatten, war eindeutig die Mehrheit.
    Naja...


    Beste Grüße,
    Ruben

    Also,
    ist nur ein Bauchgefühl, aber ich kann mir vorstellen, dass auch für die Schicht vom Vorabend frei zu stellen ist. Alles andere wäre schwer mit §3 ArbZG und dem Vorrang von BR-Arbeit vereinbar...


    Grüße,
    Karsten

    carsten:


    Denke auch, dass der BR da realistisch betrachtet nicht besonders viel machen kann,
    allein schon deshalb, weil es in aller Regel doch deutlich mehr abgelehnte Bewerbungen geben dürfte, als der BR überhaupt überprüfen kann...


    Gruuß,
    Ruben

    Hallo Lorenz,


    ich will hier nicht kategorisch irgendwelche AG-Sparmaßnahmen in Schutz nehmen, ABER der tagsüber arbeitende BR wird doch auch nicht zur Nachtzeit eingesetzt, da kann ich schon verstehen, wenn der AG auch nur den nichterhöhten Lohn weiterzahlen will...


    Grüße,
    Ruben

    Hallo.


    Also, selbst wenn sich der MA über Jahre als zuverlässiger AN "bewährt" hat, dann ist für die Anfechtungsmöglichkeit nach §123 BGB der Zeitpunkt der Kenntnisnahme der arglistigen Täuschung bedeutsam. Innerhalb eines Jahres hat dann der Vertragspartner die Möglichkeit (Gestaltungsrecht!), seine Willenserklärung durch Anfechtung nichtig zu machen.
    Im Fall deines MA könnte es aber ja durchaus sein, dass dem AG die bisherigen Leistungen und vor allem die Aussicht, auf diese auch in Zukunft zurückgreifen zu können, wichtiger sind als das Risiko, dass es bedeutet, eine vorbestrafte Person zu beschäftigen...


    Gruß,
    Ruben

    Hallo Ralf,


    ich denke wie Lorenz, dass der §106 II BetrVG da ziemlich eindeutig ist:
    "Zu den erforderlichen Unterlagen gehört in den Fällen des Absatzes 3
    Nr. 9a insbesondere die Angabe über den potentiellen Erwerber und
    dessen Absichten im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit des
    Unternehmens sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die
    Arbeitnehmer"


    Grüße,
    Ruben

    Hallo euch beiden!
    Schonmal vielen dank für eure beiträge...


    bjoern: Dass wir den MA damit nicht beeinflussen können ist auch eines der Argumente meiner BR-Kollegen, der Sache seinen Lauf zu lassen und zu schweigen. Ich für meinen Teil kann mich damit aber nur sehr schwer anfreunden, denn das ganze könnte sich ja wiederholen und dafür wäre dann ein sehr schlechtes Signal gesetzt...


    Lorenz: Nein, das mit der betriebsbedingten Kündigung wäre wirklich nur ein Manöver und wie ich schon sagte, sehe ich die Sache ähnlich wie du und finde das ganze auch überhaupt nicht unterstützenswert, was ich den anderen BRM auch unmissverständlich gesagt habe. Ich hatte vielmehr gefragt, weil mich interessiert, ob das ganze möglicherweise nicht auch strafrechtlich erheblich sein könnte oder so. in dem Fall würde glaube ich auch die (falsche) Solidarität mancher anderer BRM mit dem Kollegen vermutlich dann ein ende finden...

    Hallo Hanna, Hallo "Restforum"


    ich kann mich der überwiegenden Meinung hier (zumindest habe ich den Eindruck, dass man das so nennen kann) nur anschließen: der Däubler/Kittner/Klebe-Kommentar ist auch meine erste Quelle, wenn es mal komplizierter wird...
    Aber durch diesen Thread bin ich neugierig geworden und ich glaube, ich schaue mir die Tage mal diesen Kommentar von Heise, Lembke und von Steinau-Steinrück und auch den Erfurter mal an. Kann ja nie schaden, auch mal in einen weiteren Kommentar hinein zu schnuppern...


    Grüße und danke für die Tipps auch von meiner Seite!
    Ruben

    Hallo zusammen!
    ich habe mal ein recht prekäres Problem, bei dem mich interessieren würde, wie andere BRM vorgehen würden:
    Ein MA möchte in unmittelbarer Zukunft aus dem Betrieb ausscheiden, allerdings nur "offiziell". Hintergrund ist folgender: MA, die von sich aus kündigen, bekommen eine Sperrzeit, in der sie nicht wieder eingestellt werden können. Um diesem Schicksal zu entgehen, hat der MA also mt der Personalleitung gesprochen und sich mit ihr darauf geeinigt, dass ihm betriebsbedingt gekündigt werde. Und eben dieser Fall ist bei uns als BR auf dem Tisch gelandet, um über die Anhörung abzustimmen...
    Ich bin beileibe nicht der einzige in unserem BR, dem das ganze Bauchschmerzen verursacht. Wie seht ihr die Lage? Und rein hypothetisch: Wenn wir das ganze absegnen und die Sache auffliegt, was würde uns als BR drohen? [ich frage, weil mögliche Sanktionen ja ein gutes rgument wäre, um indiferenter BRM als mich davon zu überzeugen, dass das alles nicht ganz so eine gute Idee ist...]




    Besten Dank im voraus und Grüße,
    Ruben

    Hallo Jost,


    ich nehme an, deine Antwort galt dillan, aber da ich die Antwort selbst ausgesprochen interessant finde, bedanke ich mich ganz herzlich für die Widmung! ;)


    Beste Grüße,
    Ruben

    Hallo zusammen!
    ich sehe es ähnlich wie bjoern: die Situationen sind keineswegs vergleichbar. Der Druck, den der AG auf den AN ausüben kann dürfte sich in einer völlig anderen Größenordnung bewegen als der des Mobilfunkkunden.
    Da ich kein Strafrechtler bin, weiß ich nicht, ob dies das Verhalten zu einer Nötigung macht, aber das einfach unter die Vertragsfreiheit fallen zu lassen, wird der Sache meines erachtens nicht gerecht...


    Grüße, Ruben.

    Hallo Fritz,


    bzgl. des leidenden Betriebsklimas gebe ich dir glasklar recht. Wenn es um die Frage der freiwilligen Taschenkontrolle geht, dann ist dies sicherlich ein Argument, dem ich als BRM iRd Mitbestimmungsrechts grünes Licht geben würde. In Sachen unfreiwillige Kontrollen bleibe ich dabei, dass die (bekanntlich auch grndrechtlich geschützten) Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer vorgehen müssen...


    Grüße,
    dillan.

    Hallo Rothschild,


    das genau ist der Punkt, der schon oftmals Kopfzerbrechen bereitet hat.


    Verdachtskündigungen sind generell ein heikles Thema. Daran wird sich auch wohl zukünftig kaum etwas ändern. Wie würdest Du in einem Fall wie diesem vorgehen ? Ich gehe einmal davon aus, dass Du es ebenso unzumutbar empfinden würdest, wenn es dem AG verboten wäre, nach dem zu suchen, der ihn stets beklaut ?

    Hallo Tom,
    natürlich kann ich den AG verstehen in seinem Bedürfnis, offensichtlich stattfindende Verletzungen seines Eigentums zu verhindern. Aber die Mittel dazu dürfen nicht grenzenlos sein! Die hier angesprochenen Taschenkontrollen bedürfen in meinen Augen völlig zu Recht der Zustimmung des BR und dass eine Nichteinholung dieser seitens des AG bei tatsächlicher Durchführung dann keine Konsequenzen für die -im Falle einer Überführung sichere- Kündigung haben soll, finde ich äußerst alarmierend...


    Schönen Abend,
    Ruben