Liebe ForumsteilnehmerInnen,
nach dem Urteil des BAG vom 7.5.2008 – 7 AZR 90/07 unterliegt es dem Beurteilungsspielraum des Betriebsrats, ob er die Vermittlung von Grundwissen für die Betriebsratsarbeit an ein erstmals gewähltes Betriebsratsmitglied für erforderlich hält.
Dieser Beurteilungsspielraum gilt dann erst als überschritten, wenn für den Betriebsrat absehbar ist, dass das zu schulende Betriebsratsmitglied die Kenntnisse in der verbleibenden Zeit nicht mehr benötigen wird.
Dies setzt aber eine sichere Einschätzung voraus.
Kann der Betriebsrat aber den Umfang der Angelegenheiten nicht genau einschätzen, die voraussichtlich bis zum Ende der Amtszeit noch anfallen werden, so kann die Teilnahme auch noch vor Ende der Amtszeit als erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG gelten.
Herzliche Grüße,
Ihre Sybille Wasmund