Beiträge von Rothschild

Hallo,

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    Ich denke wir werden uns erstmal untereinander beraten und dann beim Arbeitgeber vorstellig werden. Oder sollte man das lassen und einfach die Wahl organisieren? Das ist vielleicht ein bisschen zu krass...

    Hallo Milan,


    gäbe es einen Grund, euren AG mit der Gründung eines Betriebsrats zu "überrumpeln"? Wenn das Verhältnis grundsätzlich gut (oder zumindest akzeptabel) ist, dann spricht nichts gegen eine Ankündigung, würde ich sagen. Auch wenn es oftmals recht einseitig ausfällt: Der BR soll ja beide Seiten (also, sowohl AN-, als auch AG) verbinden bzw. zusammenführen und auch ein Chef kann bisweilen ganz dankbar dafür sein, dass ein BR existiert, denn ein schlechtes Betriebsklima fördert nicht wirklich die Produktivität!


    Gruß,
    Ruben

    Ich finde das Risiko bei einem verantwortungsbewußten Einsatz überschaubar, nur grundsätzlich finde ich es nicht gut, daß der Arbeitgeber das Risiko auf den AN überträgt.

    Das kann ich gut nachvollziehen.


    dabei kommt es immer ganz darauf an, in welcher Intensität die Karte genutzt wird. Wenn sie leidiglich ab und an gebraucht wird (wo sich sodann wiederum die Frage stellt: Brauchen wir dafür wirklich eine Firmenkreditkarte ?) ist das selbstverstänlich die sicherste und auch sinnvollste Variante. Die Realität sieht oft anders aus. Zudem reicht dann meist nicht eine Person aus; was wäre zum Beispiel, wenn Du unvorhergesehen krank bist und die Karte (was in diesen Fällen noch mehr Sinn macht ) unter Verschluss hast und niemand kommt an sie heran ? Gerade in etwas größeren Unternehmen kommen zudem auf diese Weise in ziemlich kurzer Zeit ziemlich viele Quittungen zusammen und dann ist auch immer noch nicht gewährleistet, ob die Sammlung tatsächlich vollständig ist. Nicht zu vergessen ist auch der zeitliche Aufwand, der hinter einem solchen System steckt.

    Hmm, damit hast du auf jeden fall recht, aber wie MRossi denke ich, dass die mit einem großen Unternehmen einhergehenden Risiken nicht mal eben so auf den AN abgewälzt werden können, nur weil dem die "Schwarze Peter"-Kreditkarte zugesteckt wurde...


    Grüße,
    Ruben

    das ist durchaus sinnvoll; andererseits lässt sich zumeist anhand der Arbeitsplanung und der Rechnungsbelege nachvollziehen, wer mit der Karte unterwegs war und wer eben nicht. Nichts desto trotz ist natürlich Vorsicht geboten. Der AG wird gerade zu Anfang sicher mehrmals kontrollieren, ob die Karte in einer Art und einem Umfang eingesetzt wird, die seinen Vorstellungen entspricht.

    Klar, würde doch jeder machen, oder nicht?
    Derjenige, der sich die Verfögbarkeit einer fremden Kreditkarte zu Nutze machen will, der wird dies sicherlich vorsichtig tun und peinlichst darauf achten, dass nicht er zur zeit der Verwendung dokumentiert ist. Gerade deshalb würde ich, wenn ich der Verantwortliche für die Karte wäre, diese auch nur gegen Quittung herausgeben...
    Mutter der Porzellankiste und so...


    Grüße,
    Ruben

    Hallo!


    Ein interessantes Urteil, kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das nicht in der nächsten Instanz kassiert wird...
    Den Duktus des Verfassers hingegen finde ich nur schwer erträglich. Da deckt sich erneut das Bild, dass man von Juristen häufig hat, mit der Realität :thumbdown:


    Erholsames Wochenende,
    Ruben

    Hallo Ferdinand,


    ich kenne es allerdings auch nicht anders, als dass jeder, der ein Radio o.ä. an seinem Arbeitsplatz benutzen möchte, die GEZ-Kosten selbst entrichten muss. Darauf, dass der AG die Kosten übernimmt, lassen sich wohl nur die allerwenigsten AG ein, zumal in größeren Betrieben...


    Grüße,
    Ruben

    Hallo Heinz,


    ich bin von eurem Vorgehen nicht ganz so schockiert wie Blackjack, aber verstehe nur bedingt, warum es denn für euch eine solch große Überwindung ist, dass die oder der Betroffene im konkreten Fall (der soooo häufig vermutlich auch nicht vorkommen dürfte) für die erforderliche Zeit vor der Tür wartet? Klar, ob das jetzt immer erforderlich ist, sei mal dahingestellt, aber eine solch unzumutbare Leistung ist es nun auch nicht und ihr wäret rechtlich auf jeden Fall im grünen Bereich.
    Meine unbedeutenden 4,3 cent...


    Gruß,
    Ruben

    Hallo mal wieder!


    Ich muss auch sagen, dass ich in diesem Fall eine Rechtsunsicherheit nicht tragisch finde: Die Ungewissheit, ob ich trotz Erwischtwerdens meinen Arbeitsplatz behalten kann oder nicht dürfte wohl bei den meisten dazu führen, den Griff in die Kasse (oder in sonstwo hinein) zumindest noch einmal zu überdenken.
    Mehr Abschreckung düfte eine klare Linie auch nicht leisten können.


    Grüße,
    Ruben

    Entschuldige, wenn ich nachhake, aber habt ihr euren AG bisher schon gefragt?
    Wenn er ohnehin Dienstwagen für spezielle Anlässe angeschafft hat, dann kann ich mir vorstellen, dass er überhaupt nichts dagegen hat, wenn ihr einen davon benutzt.


    Beste Grüße,
    Ruben

    Hi Karsten,


    bei der Dienstplangestaltung sehe ich den BR aber mit im Boot.


    GBJ


    Hatte mich ehrlich gesagt auch etwas gewundert, dass im Ausgangsposting keine Rede vom BR war. Bleibt zu hoffen, dass die ihrer Funktion treu geworden sind.


    Gruß,
    Ruben

    Hallo,


    man darf auch nicht vergessen, dass des Arbeitgeber mit den Bestimmungen oft nicht so genau nehmen. Selbst wenn sie unrecht haben und im Einzelfall auf etwas verzichten müssen. Dann bekommt man halt die Quittung an derer Stelle.


    Also, ich denke, dass wie meistens, wenn die Rechtslage streitig ist, Unwissenheit der Grund ist, weniger böse Absichten. In der Vielzahl der Fälle zumindest, wie so oft gibt es auch hier natürlich unrühmliche Ausnahmen...


    Grüße,
    Ruben

    Hallo!


    Ich muss zugeben, dass ich es dem AG nicht einmal wirklich verdenken kann, wenn er dem Kollegen zumindest eine Abmahnung erteilt. Klar kann es mal passieren, dass man sich einklickt und dann erst einmal einen Kaffee besorgt oder meinetwegen mit den Kollegen zwei Minuten die Fußballergebnisse vom Wochenende "evaluiert" ;) . Aber zur Regelmäßigkeit sollte das nicht werden und vor allem nicht in einem solchen Umfang, dass es der gesamten Belegschaft samt GL auffällt.
    Ich denke auch, ein bestimmtes Gespräch unter vier Augen mit dem Herrn dürfte ihn aus seinem Motivationsloch holen, denn seinen Job will er damit bestimmt nicht riskieren...


    Grüße,
    Ruben

    RIKO:
    Mit Sicherheit gibt es glücklicherweise eine ganze Menge AG, die aus Loyalität und Wissen um die Qualitäten des einzelnen AN an diesen festhalten, solange es geht. Aber es gibt halt auch AG, denen die Umsätze dann doch wichtiger sind. Je größer der Betrieb, desto geringer die Bindung, würde ich vermuten...
    Und wenn du es mit Unternehmen mit Vorstand oder Aktiengesellschaften als AG zu tun hast, dann kannst du vermutlich zehn mal hintereinander Arbeiter des Monats gewesen sein, du gehst trotzdem, wenn dein Arbeitsplatz wegrationalisierbar ist.


    stelko:
    Ich habe deinen Kommentar keineswegs persönlich genommen. Vielmehr bin ich dankbar für eine mir bisher verborgen gebliebene Erkenntnis, auch wenn diese eine sehr unschöne ist...


    Ein schönes Wochenende,
    Ruben

    Vielmehr ist die Entleiherfirma ja auch in nicht gerade unbeträchtlicher Weise im Rahmen der Preisgestaltung beteiligt. Es gibt gar nicht einmal so wenige Fälle, in denen der Einsatz der Leiharbeitenehmer sogar teurer ist als der der Festangestellten. Der Mehrpreis wird sodann durch geringere Beschäftigungsrisiken in Kauf genommen, da man die Arbeitnehmer mehr oder nweiger problemlos wieder nach Hause schicken kann, wenn einem die Leistung nicht zusagt, man keienrlei KOsten hat, wenn sich der Arbeitnehmer krank meldet oder anderweitig verhindert wird.

    Genau über diese unsägliche Mentalitätstendenz ist in den letzten Monaten ja auch vollkommen zu Recht die politische Diskussion entbrannt. Bleibt wie üblich allerdings abzuwarten, ob die werten Damen und Herren Politiker da auch mal Taten folgen lassen oder ob es sich dabei schlicht um Populismus gehandelt hat...


    Zumeist wird recht ehrlich über die Umstände berichtet. In vielen UNternehmen wird vonseiten der Belegschaft der Fehler gemacht, dass die Leiharbeiter ausgegrenzt werden, da sie als "Jobkiller" angesehen werden. Zumeist sind sie es aber nicht, dafür fehlt Ihnen schlichtweg die Erfahrung und andererseits ist man natürlich an einer Festanstellung interessiert, aber nicht auf Kosten anderer Existenzen. Das sollte man im Umgang mit diesen Menschen nicht vergessen .

    Ja und Nein: Im Bereich der qualifizierten Arbeitskräfte stellen Leizeitarbeitnehmer sicherlich keine wirkliche Konkurrenz dar, in den niedriger qualifizierten Bereichen mitunter schon. Allerdings kann den LA-AN ein grundsätzliches Bedürnis nach Beschäftigung wohl kaum einer verdenken, insbesondere angesichts der Umstände, aufgrund derer viele erst in die Situation einer LA-Anstellung gekommen sind. Letztlich bleibt auf die Integrität des AG zu hoffen...


    Gruß,
    Ruben

    Hallo Lorenz.


    Danke für de ausführliche Antwort. Soweit ich mich erinnern kann, hat kein MA mir bisher erzählt, er hätte durch die späten Zahlungen einen Schaden gehabt, aber prinzipiell finde ich es nur gerecht vom Gesetzgeber, dass der AG die Kosten tragen müsste, wenn aufgrund seines "Gebummels" anderen dadurch Kosten entstehen...


    Grüße,
    Ruben

    Hallo Carsten,




    ich denke, Sascha hat Recht: Meines Wissens nach gibt es keine
    Rangordnungen innerhalb eines BR. Klar, der Vorstand wird gewählt, aber
    er hat halt "nur" besondere Aufgaben.


    Verstehe ich dein Post dahingehend richtig, dass die Informationen, die
    dir -sei es beabsichtigt oder nicht- vorenthalten werden, anderen
    (älteren?) BR-Mitgliedern mitgeteilt werden oder hält sich der Vorstand
    generell zurück mit der Preisgabe?




    Gruß,
    Ruben