Geheimhaltungspflicht

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo Leute,


    ich habe gerade ein Problem mit unserem BR.


    Ich bin einer von 4 Neuen in einem 9er Gremium und habe den Eindruck, daß eine Menge Informationen an uns Neuen vorbeigeht. Auf Nachfragen bekommen wir entweder widerstrebende und bruchstückartige Informationen oder werden abgewimmelt. Nun gibt es da den §79 zur Geheimhaltungspflicht, der in Abschnitt 1 Satz 3 sagt "Die Verpflichtung gilt nicht gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats."


    Man hat also nicht die Pflicht, Informationen geheim zu halten. Hat man aber das Recht? Oder gibt es irgendwo eine Informationspflicht? Nach Nachbohren bei einem etwas informationsfreudigen Alt-BRler habe ich meist noch ein paar Hintergründe erfahren. Als Fazit kann ich sagen, daß ich schon für ein paar Beschlüsse gestimmt habe, ohne zu wissen, worum es wirklich geht.


    Hätte ich die Infos schon vorher gehabt hätte ich wahrscheinlich nicht anders gestimmt. Aber ein "wir beschließen, daß ein Langzeitkranker besucht werden soll" ist meiner Ansicht nach etwas anderes als "ein Langzeitkranker soll gekündigt werden (sozial verträglich und imho durchaus berechtigt, aber trotzdem), wenn er wieder gesund ist und bittet um ein Gespräch mit dem (Alt)BR seines Vertrauens und wir beschließen, daß der BR da hin fährt".


    Anderes Beispiel: Montag ist die BR-Sitzung, am Donnerstag davor kommt die Einladung mit Tagesordnung. Ich habe eine Frage zu einem der Punkte, rufe den Vorsitzenden an und möchte wissen, was da los ist. Antwort: da sage ich jetzt gar nichts zu, das erzähle ich am Montag, wenn ich dir das jetzt erzählen würde bräuchten wir das nicht auf die Tagesordnung zu setzen". Während der Sitzung waren dann aber zwei Nachrücker dabei, die in direkt betroffenen Abteilungen sitzen, darum wurde wieder nur schwammig und um den heißen Brei herum geredet. Die wahren Hintergründe habe ich wieder erst nach der Sitzung durch Nachboren erfahren.


    Wie ihr euch denken könnt bin ich mit der Situation nicht wirklich glücklich, suche aber nach Argumenten. Kennt jemand von euch irgendwelche Paragraphen, Auslegungen oder gar Urteile, die ich auf den Tisch legen kann?


    Schon mal Danke im Voraus!


    Carsten

  • Hallo Carsten,


    ich zäume das Pferd einmal von hinten auf.


    Was die Ladung zur Betriebsratssitzung anbelangt: Die Ladung, die § 29 BetrVG voraussetzt, verfolgt den Zweck , dass sich das BRmitglied ordnungsgemäß vorbereiten kann. Im DKK-Wedde, § 29 , Rdnr 21 wird dazu gesagt, dass die Tagesordnung die zu behandelnden Punkte möglichst konkret anzugeben hat. Allzu hohe Anfordernungen an Details sind zu erheben, aber man muss natürlich erkennen können, über was genau gesprochen werden soll ; und daran mangelt es bei Euch anscheinend ja schon einmal .


    Diese Voraussetzung ist keinesfalls zu untzerschätzen: Die ordnungsgemäße Ladung ist nämlich wesentliche Voraussetzung für das ordnungsgemäße Zustandekommen des jeweiliegn Betriebsratsbeschlusses: BAG 19.8.92, AP Nr. 3 zu § 76 a BetrVG


    Zur Geheimhaltungspflicht: Vollkoem richtig ist Deine Sichtweise in Bezug auf § 79 BetrVG. Der BRVoristzende kann die Vorenthaltung von Informationen innerhalb des BR nicht auf § 79 BetrVG stützen. Weiterhin kannst Du den BR-Vorsitzenden auch an § 78 BetrvG erinnern, denn diese Vorschrift gilt gegenüber jedermann, nicht lediglich gegenüber dem Arbeitgeber.


    Wenn erkennbar sein sollte, dass die Geheimniskrämerei nicht auf der Basis von Misstrauen, sondern persönlichen Diskrepanzen beruht, die nahelegen, den Begriff der Diffamierung zu verwenden , istzudem auch an einen Auschlluss aus dem BR zu denken. Dies wäre dann der Fall, wenn es sich um einen groben VErstoß von Amtspflichten handelt-


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo Carsten,




    ich denke, Sascha hat Recht: Meines Wissens nach gibt es keine
    Rangordnungen innerhalb eines BR. Klar, der Vorstand wird gewählt, aber
    er hat halt "nur" besondere Aufgaben.


    Verstehe ich dein Post dahingehend richtig, dass die Informationen, die
    dir -sei es beabsichtigt oder nicht- vorenthalten werden, anderen
    (älteren?) BR-Mitgliedern mitgeteilt werden oder hält sich der Vorstand
    generell zurück mit der Preisgabe?




    Gruß,
    Ruben

  • Hallo,


    von einer Hierarchie habe ich ebenfalls nichte gehört.


    Es kann ja auch wohl nicht sein, dass die Altfraktion im BR meint, durch die Vorenthaltung wichtiger, für die Entscheidung relevanter Informationen die Meinungsbildung im BR beeinflussen zu können.


    Sicher hat der BR einen VOrseitzenden. Eine Informationspolitik nach eigenem Ermessen kann er sich indes keineswegs anmaßen.



    Schönen Abend,


    Lorenz

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!