Beiträge von Rhitz

Hallo,

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    Jost,
    ich sehe das ja ganz genau so, aber die Motivation hier ist einfach unfassbar gering.
    Vielleicht muss ich dazu noch erwähnen, dass unser BR in der Vergangenheit auch unter manchen Kollegen einen nicht besonders guten Ruf hatte, weil ihm eine zu große Nähe zum AG und dessen Interessen nachgesagt wurde (was ich nie so ganz nachvollziehen konnte). Naja, und manche haben wohl schlichtweg keine Lust, dieses Erbe anzutreten und sich bei den Kollegen selbst unbeliebt zu machen.
    Ich für meinen Teil sehe es halt so, dass gerade ein Unzufriedensein mit den bisherigen Leistungen motivierend wirken sollte, aber dann ist da ja noch der Aspekt, dass bei einem derart großen Betrieb natürlich richtig viel Arbeit auf einen BR zukommt.
    Wo auch immer die Gründe liegen: Es ist ein Jammer, aber ich werde mich dadurch nicht entmutigen lassen!


    Gruß,
    Jörn

    Rhitz:
    Auch, wenn ich nicht dillan bin:
    Könntest du uns kurz mitteilen, was du an abweichenden Meinungen gehört hast?
    Mich interessiert die Thematik sehr.


    Beste Grüße,
    rothschild.


    Rothschild,
    wenn ich mich richtig erinnere, dann ist es halt nicht unumstritten, ob ein solcher Anspruch nicht doch besteht (zumindest dann, wenn bereits eine konstituierende Sitzung stattgefunden hat).
    Sicherheitshalber würde ich mich aber den Vorrednern/innen anschließen und direkt beim AG anfragen. Vermutlich ist es dem relativ gleich, ob die neuen BR_mitglieder vor oder nach dem Ausscheiden des alten BR an Seminaren teilnehmen.

    Hallo Silvia,
    ich denke, die Briefwahlunterlagen müssen nicht neu verschickt und die bisher wieder eingetroffenen Wahlzettel nicht für ungültig erkärt werden. Da anhand der sonstigen Angaben eine Identität der Kandidatin leicht festzustellen se dürfte, ist euer faux pas sicherlich ärgerlich, aber dürfte nicht als schwerwiegend einzustufen sein.


    Grüße,
    Jörn



    ist dieses über sinnvoll?


    Hallo Rlf1958!
    genau dieselbe Frage ist mir auch gerade durch den Kopf gegangen. §40 I BetrVG gesteht dem BR eine Erstattung der durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu. Eine Deckelung kann im krassen Fall zu einer Behinderung der BR-Arbeit führen (weil schlichtweg die erforderlichen Mittel nicht -mehr- zur Verfügung stehen) und dieser macht sich im schlimmsten Fall sogar einer Pflichtverletzung den AG gegenüber schuldig.
    Aus meiner Sicht spricht das nicht wirklich dafür, einer budgetierung zuzutimmen...


    Gruß,
    Jörn

    Hallo!
    Ich kann mich J.W. nur anschließen.
    U.a. gehört es ja auch zu den Aufgaben der/des Gleichstellungsbeauftragten, sich mit sexueller Gewalt und/oder Missbrauch (bzw. deren Prävention) auseinander zu setzen und auch wenn ich denke, dass grds. Männer für eine solche Aufgabe durchaus kompetent genug sein können (auch, was den bestmöglichen Umgang mit den Betroffenen anbelangt), so glaube ich, dass die Hemmschwelle der Opfer, sich einem Mann gegenüber zu offenbaren, erheblich höher sein dürfte als gegenüber einer Frau, insbesondere wenn der Peiniger ein Mann war/ist...

    Hallo stelko,
    ich hatte bisher keine derartigen Erfahrungen, aber grundsätzlich hat jeder abhängig Beschäftigte einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, siehe §630BGB, dem keine Unterscheidung nach Leiharbeit oder sonstiger zu entnehmen ist. Eine Berufung auf mangelnde Zeit zur Erstellung des Zeugnisses dürfte dem Abteilungsleiter bzw. dem AG, dem dessen Verhalten zugerechnet wird, vor Gericht nichts bringen, also würde ich diesen ganz höflich noch einmal darauf hinweisen, dass er eine Vertragspflicht verletzt, wenn er der Aufforderung nicht nachkommt, was unter Umständen auch in Schadensersatzforderungen resultieren kann.
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Bitte der Kollegin dann sehr schnell nachgekommen werden dürfte...


    Gruß,
    Jörn


    Edit: Mir ist gerade aufgefallen, dass es "nur" um ein Zwischenzeugnis gehen soll. Ein Anspruch auf ein solches liegt idR nur vor, wenn es eine tarifvertragliche Verankerung dafür oder einen "triftigen Grund" für eine Erstellung gibt. Trifftige Gründe sind zB Bewerbung um eine neue Stelle, Versetzung in eine andere Abteilung oder aber auch der Übergang eines Betriebs(teiles) auf einen anderen Inhaber. Im Falle der Kollegin liegt ja der erste der Beispielsfälle vor...

    bzgl. merlin10:
    Interessant ist allerdings auch der folgende Abschnitt des §84 II:
    "[...]Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen."
    Im Klartext heißt das, der AG hat sowohl eine Aufklärungs- als auch eine Legitimationspflicht ("Ziele") bzgl. der quantität und der Qualität der in den Gesprächen erfragten Daten...

    Hallo und vielen Dank euch beiden!
    An dem mangelnden Interesse könnte man in der tat fast verzweifeln, aber uns sind ja die Hände gebunden. Zwangsweise Aufstellung ist ja (zu Recht) keine Option...


    J.W.: es handelt sich bei uns um ein Unternehmen mit rund 800 Wahlberechtigten AN.

    Hallo euch allen,
    auch ich verfüge über keine Erfahrungen mit dem Thema, aber teile eure Skepsis uneingeschränkt.
    Rothschild: Wenn sich in eurem BR darauf geeinigt werden sollte, das ganze abzusegnen, würde ich auf jeden Fall intern anregen, euch vom AG den geplanten Fragenkatalog vorlegen zu lassen und ggf. Veränderungen vorzunehmen bei Fragen, die mehr oder weniger eindeutig einschüchterungsgeeignet oder sogar -konzipiert sind...


    Beste Grüße,
    Rhitz

    Übrigens kann ein guter Mediator auch solche Diskussionsteilnehmer miteinbeziehen, die sich (zB aus Schüchternheit) sonst vielleicht nicht beteiligen würden, deren Meinung aber nicht unbedingt unwichtig sein muss...

    Hallo chsch,
    ich habe auch nur gute Erfahrungen mit Mediatoren gemacht. Gerade, wenn es um Themen geht, die die Gemüter erhitzen, kann unter Umständen das emotionale Aufgebrachtsein einer oder beider Parteien extrem konterproduktiv werden. In solchen Fällen ist die Neutralität eines Mediatoren oftmals Gold wert...

    "unverzüglich" sind -wie du im Ausgangsbeitrag schon erwähnt hast- in der Regel 2 tage, im Ausnahmefall wohl auch 3, jedenfalls aber nicht länger.

    Hallo Dillan,
    ich gehe davon aus, dass in Person des AN liegende Gründe (zB Urlaub oder Erkrankung) einen anderen Stellenwert haben dürften als "angeordnete" Kurzarbeit. Im Umkehrschluss hieße das ja ansonsten, dass der AG durch die Schichteinteilung gezielt bestimmte BR-Mitglieder an der Teilnahme hindern könnte. Das fände ich eine sehr befremdliche Rechtslage...

    Wenn die für die BR-Wahl aufgestellt Liste bspw. mit 14 Kandidaten eingereicht wurde, sich aber nur 6 Ersatzkandidaten gefunden haben, hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Gültigkeit? Eigentlich "soll" eine Vorschlagsliste ja das Doppelte an Kandidaten aufweisen, bei uns haben sich aber einfach nicht genug dafür zur Verfügung gestellt...


    Grüße,
    Ritz