Hallo zusammen!
Es ist wohl so, dass das BAG die Kündigung aufgehoben hat, weil es die langjährige Beschäftigung der Frau E. berücksichtigt hat, was also keinen formellen, sondern einen materiellen Fehler des LAG-Urteils bedeutet.
Aber du hast schon Recht: das BAG hat die Sache an das LAG zurückverwiesen, das allerletzte Wort ist zumindest offiziell somit noch nicht gesprochen.
Grüße,
Jörn