Hallo Goetheboy!
Zunächst einmal will ich sagen, dass ich es super finde, dass du dich in einer JAV engagieren willst.
Die dort zu leistende Arbeit ist extrem wichtig und auch wenn ich selbst nie JAV-ler war, denke ich dennoch, dass das Gefühl, an Kompromissen und sonstigen Vermittlungen aktiv mitzuwirken eine große Bereicherung sein kann (auf ganz unterschiedlichen Ebenen), ähnlich wie ich es als BRM wahrnehme.
Ganz konkret zu deinen Fragen:
Die elementaren Dinge weißt du vermutlich bereits (Anspruch auf Arbeitsbefreiung, auf Vergütung etc...hier ist das Ganze noch mal gut zusammengefasst: http://jav.info/JAV-Arbeit/BPersVG/Freistellung und hier nochmal ganz generell eine Aufzählung von Rechten und Pflichten: http://jav.info/JAV-Arbeit/BPersVG/Rechte_und_Pflichten).
Die Frage der Übernahme(verpflichtung) ist natürlich eine heikle: Wie du bestimmt weißt, geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus, dass die/der JAV-ler übernommen wird (vgl. § 78 a BetrVG, dessen Schutz auch für Ersatzmitglieder gilt!). Wenn der AG dies nicht kann oder möchte, ist er dazu verpflichtet, Gründe anzugeben (und im Falle eines Prozesses auch nachzuweisen!), dass eine Übernahme unzumutbar ist, woran relativ hohe Anforderungen gestellt werden. Allerdings musst du unbedingt innerhalb der letzten drei Monate vor Beschäftigungsende schriftlich einen Antrag auf Weiterbeschäftigung stellen!
Natürlich machst du dir -wie immer im Leben- nicht nur Freunde mit deiner Tätigkeit, aber in aller Regel erkennt der AG die Funktion der JAV richtig an und wertet aus der Tätigkeit entspringende Konflikte nicht gegen die JAV-ler.
Ich hoffe, ich konnte die eine oder andere Frage bereits (teilweise) etwas klären, aber es scheint ja, als lägen dir noch ein paar konkrete Dinge auf der Zunge, also immer raus damit!
Beste Grüße,
Jörn