Beiträge von Rhitz

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    Hallo Milan,
    ich muss zugeben, dass mich deine Frage etwas verwirrt: Soweit ich weiß müssen alle AN die Kosten für die in der Kantine verzehrten Gerichte selbst tragen.
    Kannst du mal einen Link zu der von dir angesprochenen Broschüre posten?


    Grüße,
    Jörn

    Hallo Ferdinand(?),


    es gibt eine gute und eine (möglicherweise) schlechte Antwort auf deine Frage:
    Die gute ist, dass du tatsächlich einen Anspruch hast auf Kostenübernahme deinem AG gegenüber, solange die Erforderlichkeit des Seminarbesuchs gegeben ist (was zumindest bei Anfängerseminaren in aller Regel gegeben sein dürfte). Der Haken und somit die "schlechte Antwort" ist, dass es nicht die Entscheidung des AG ist, wer fährt und zu welchem Seminar, sondern diese Entscheidung obliegt dem BR. Mit anderen Worten: Wenn es in einer Abstimmung dazu kommen sollte, dass sich die Mehrheit gegen eine Entsendung ausspricht, dann wirst du wohl oder übel nicht fahren können.


    Grüße,
    Jörn

    Am problematischsten empfinde ich die Durchsetzung eines BR bei kleinen Familienunternehmen. Dort ist die Kontakt untereinander meist noch recht verwurzelt. Vorstöße jener Art können schnell einmal auch als Angriff oder Vertrauensbruch gewertet werden, da man zumeist davon ausgeht, dass man Konflikte jeglicher Art am besten noch "unter sich " klären kann.

    Das dürfte allerdings zu einem nicht ganz unerheblichen Teil damit zusammenhängen, dass viele AG einen Betriebsrat nicht als Vermittlungsorgan, sondern schlicht als stärkeren Vertreter der AN-Interessen und damit als ihren Gegner wahrnehmen. Das ist in vielen Fällen dann aber eine Frage der Kommunikation: Bei meinem Bruder, der auch in einem Familienunternehmen mit rund 15 MA beschäftigt ist, waren die AG zunächst skeptisch, aber hier hat sich die geringe Größe sogar als Vorteil erwiesen: Der spätere BR hat sich vor der Wahlorganisation mit den Familienmitgliedern getroffen und erklärt, dass es ihm eben nicht um Einseitigkeit gehe, sondern um eine beiden Seiten gerecht werdende Vermittlungstätigkeit in problematischen Situationen. Fanden die dann wohla uch einleuchtend, persönlich haben sie es wohl jedenfalls nicht genommen.


    Gruß,
    Jörn

    Jost:
    Klasse, das war mir nicht bekannt.
    Die Rechtsprechung hingegen finde ich alles andere als klasse: Warum das bei dem einzelnen AN "harmlos"er sein soll als in einem Tarifvertrag leuchtet mir auf jeden Fall nicht ein...
    Nun gut, ist wohl aber nichts dran zu rütteln.


    Grüße,
    Jörn

    Hallo Jost,


    ich bin mir ziemlich sicher, dass das Widerspruchrecht auch im Rahmen eines Einzelarbeitsvertrages nicht abbedungen werden kann. Das Ergebnis wäre dann ja unter Umständen, das ein derartiger Passus in praktisch jedem Arbeitsvertrag landen würde, für den Fall der Fälle. Damit wäre der gesetzliche Schutz der AN, der durch das Widerspruchsrecht erst erweitert wurde, durch die Hintertür dann wieder ausgehebelt.
    Ich denke, derartige Regelungen in Arbeitsverträgen dürften gegen Treu und Glauben verstoßen (oder gar sittenwidrig) und damit unwirksam sein.


    Gruß,
    Jörn

    Einen Verstoß würde ich (ich lasse mich auch sehr gerne berichtigen) in dem Waschen des Fahrzeugparks sehen. Daraus lernt er nichts .


    Volle Zustimmung:
    Klar, irgendetwas lernt der Junge dadurch sicherlich, aber nichts, was mit seiner konkreten kfm. Ausbildung zu tun hat. Wenn so etwas einmalig vorkommt, dann würde ich vermutlich sagen, dass das in einem Betrieb Gang und Gebe ist, auch mal etwas über den Ausbildungstellerrand zu schauen und die eine oder andere Tätigkeit zu erledigen, die so nicht vorgesehen ist, aber wenn das zur Regel wird, dann ist der §14 II BBiG die richtige "Waffe"...


    Gruß,
    Jörn

    Hi Blackjack,


    interessanter Punkt, über den ich so nie nachgedacht habe. Liegt vermutlich daran, dass ich das Mittel der Abberufung nur in der Theorie kenne, mich also nicht entsinnen kann, jemals gehört zu haben, dass es tatsächlich umgesetzt wurde...


    Grüße,
    Jörn

    Hallo euch allen!
    stelko: Du hast natürlich vollkommen recht, dass die Abberufung grundsätzlich als Möglichkeit in Betracht kommt, aber -mein Wissenstand ist logischerweise begrenzt, vielleicht kann MRG67 uns ja noch ein bisschen mehr darüber berichten- in der geschilderten Situation fände ich das gelinde gesagt übereilt: Das Abberufungsverfahren ist eine ziemlich harte Waffe, von der nur im äußersten "Notfall" Gebrauch gemacht werden sollte. Und zwar nicht nur, weil in diesem konkreten Fall keine Sicherheit dahingehend besteht, dass der Vorsitzende irgendwelche krummen Touren fährt, sondern weil die all zu leichtfertige Verwendung nicht dazu beitragen dürfte, die Suche nach einer neuen Person, die den Vorsitz übernehmen würde, zu erleichtern...


    Grüße,
    Jörn

    Hallo!
    Blackjack hat vollkommen recht: Das Verhalten des Vorsitzenden mag suspekt sein, aber der Umstand, dass er mit der Personalabteilung gut kann, besagt ja bisher nicht, dass er irgendetwas getan hat, was den Gesetzen zuwider läuft oder seine Fähigkeiten als BRM in Frage stellt. Über die Inhalte der besagten Gespräche kann bisher doch nur spekuliert werden.
    Oder hat es bisher wahrnehmbare Auswirkungen auf seine BR-Integrität gegeben?


    Grüße,
    Jörn

    Hallo Kollegen!
    Ich denke, die Frau Falk fasst da ein heißes Eisen an: Der (erheblich) weitere Weg nach Gießen kann durchaus ein nicht ganz unerhebliches Argument für manchen sein, den Weg zum Gericht zu scheuen, weil sich das Verhältnis von Aufwand zu realistischem Ergebnis auf einmal als nicht mehr besonders vorteilhaft erscheint. Das kann es aber nicht sein: Bei allen guten Vorsätzen und aller erforderlicher Sparmaßnahmen ist in einem Rechtsstaat dem Bürger der Rechtsweg auch faktisch zu ermöglichen, alles andere ist Aushöhlung...


    Grüße,
    Jörn

    Hallo und guten Abend!
    Während es definitiv stimmt, dass der jeweilige Einzelfall konkret zu betrachten ist, gibt es Ausdrücke, bei denen ich sagen würde, dass die Grenze des Tolerablen so ziemlich immer überschritten ist und in dem o.g. Fall hätte ich persönlich anders entschieden...


    Grüße,
    Jörn.

    Wahl organisieren und los! :D
    Nein, im Ernst: Nenn mich blauäugig, aber der von dir angesprochene Fall ist ein seltenes Horrorszenario, von dem ich mich nicht einschüchtern lassen würde, denn AG, die die Gründung von BR torpedieren, handeln zweifelsfrei rechtswidrig!
    Wie groß ist euer Betrieb denn, wenn ich fragen darf?


    Beste Grüße,
    Jörn

    Hallo Goetheboy!


    Zunächst einmal will ich sagen, dass ich es super finde, dass du dich in einer JAV engagieren willst. :thumbup:
    Die dort zu leistende Arbeit ist extrem wichtig und auch wenn ich selbst nie JAV-ler war, denke ich dennoch, dass das Gefühl, an Kompromissen und sonstigen Vermittlungen aktiv mitzuwirken eine große Bereicherung sein kann (auf ganz unterschiedlichen Ebenen), ähnlich wie ich es als BRM wahrnehme.


    Ganz konkret zu deinen Fragen:
    Die elementaren Dinge weißt du vermutlich bereits (Anspruch auf Arbeitsbefreiung, auf Vergütung etc...hier ist das Ganze noch mal gut zusammengefasst: http://jav.info/JAV-Arbeit/BPersVG/Freistellung und hier nochmal ganz generell eine Aufzählung von Rechten und Pflichten: http://jav.info/JAV-Arbeit/BPersVG/Rechte_und_Pflichten).
    Die Frage der Übernahme(verpflichtung) ist natürlich eine heikle: Wie du bestimmt weißt, geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus, dass die/der JAV-ler übernommen wird (vgl. § 78 a BetrVG, dessen Schutz auch für Ersatzmitglieder gilt!). Wenn der AG dies nicht kann oder möchte, ist er dazu verpflichtet, Gründe anzugeben (und im Falle eines Prozesses auch nachzuweisen!), dass eine Übernahme unzumutbar ist, woran relativ hohe Anforderungen gestellt werden. Allerdings musst du unbedingt innerhalb der letzten drei Monate vor Beschäftigungsende schriftlich einen Antrag auf Weiterbeschäftigung stellen!


    Natürlich machst du dir -wie immer im Leben- nicht nur Freunde mit deiner Tätigkeit, aber in aller Regel erkennt der AG die Funktion der JAV richtig an und wertet aus der Tätigkeit entspringende Konflikte nicht gegen die JAV-ler.


    Ich hoffe, ich konnte die eine oder andere Frage bereits (teilweise) etwas klären, aber es scheint ja, als lägen dir noch ein paar konkrete Dinge auf der Zunge, also immer raus damit!


    Beste Grüße,
    Jörn

    Hallo Niko,


    grundsätzlich gilt, dass jeder betroffene AN selbst klagen muss. Es besteht auch die Möglichkeit, sich an Gewerkschaften zu wenden, damit die Druck ausüben. Allerdings hat der BR in derartigen Fällen nur sein übliches Beratungsrecht, einschreiten im Sinne einer Prozessstandschaft oder ähnlichem kann er nicht...


    Hoffe, dass dir diese Infos etwas weiterhelfen!
    Grüße,
    Jörn.

    Sehe ich ähnlich wie Stelko:
    Als AG würde ich nach einem Betrugsversuch denjenigen AN mit nichts mehr in Kontakt kommen lassen, was irgendwie von Wert ist. Und da das in einem Betrieb in aller Regel eine ganze Menge Dinge sind, ist der AN meiner Meinung nach schlichtweg nicht mehr tragbar.
    Mag eine radikale Ansicht sein, aber ohne Vertrauen kein Arbeitsverhältnis, und da es sich bei Vertrauen um eine ausschließlich subjektive Angelegenheit handelt, ist es vollkommen absurd, wenn die Gerichte sagen, dass die eine Straftat das vorher jahrelang aufgebaute Vertrauensverhältnis nicht zerstören könnte.
    Sorry, aber das ist doch Quatsch.


    Grüße,
    Jörn

    Du kannst ja, über den pers. Kontakt mir Deine e-mail zukommen lassen, dann sende ich Dir gerne etwas über Alkohol und Sucht zu.

    Hallo Blackjack!


    Sind das Links oder Dateien? Wenn es um Links geht, dann fänd ich es toll, wenn du die hier vielleicht einfach in den Thread stellen könntest, denn mit solchen Situationen ist man ja durchaus schnell mal konfrontiert und ganz generell ist das (bei aller Ernsthaftig- und teilweise auch Traurigkeit) ein spannendes Thema, das viele interessieren dürfte.


    Ich fänds supi!
    Schönen Abend euch allen!
    Jörn

    Hallo,


    meinen beiden Vorrednern kann ich nur zustimmen und wie RIKO ja schon angedeutet hat: Ein effektiver Mutterschutz kann ja kaum bei denjenigen nicht gelten, die ohnehin -aus unterschiedlichen Gründen- sogar überdurchschnittlich schutzbedürtig sind, unter anderem, weil heutzutage fast kein Azubi mehr eine sichere Übernahme erwarten kann (leider).


    Gruß,
    Jörn