Beiträge von Rhitz

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    Lieber Camillo,
    bei allem nötigen Respekt: ich unterstelle dir jetzt einfach mal, dass du dich verlesen haben musst, denn im Ausgangsbeitrag steht ja ausdrücklich drin, dass der Auszubildende 18 jahre alt ist und smoit nicht mehr minderjährig. Genau aus diesem Umstand ergibt sich mE auch die Antwort auf die Frage von Karsten: Es ist vollkommen unmaßgeblich, ob der junge Mann noch bei seinen Eltern lebt oder allein, er ist volljährig und das Hinzuziehen seiner Eltern würde bei Preisgabe sensibler Daten ernsthafte datenschutzrechtliche Probleme geben.
    So ärgerlich sein Verhalten auch sein mag: Auf diesem Wege wird ihm nicht beizukommen sein.


    Grüße,
    Jörn

    Hallo Jost,


    ich will ja hoffen, dass die Beleidigungen im Ausgangsfall keine "strafrechtlich relevante" Qualität erreichen.
    Was die Rücksichtnahme anbelangt: Wenn der Kollege mit Beleidigungsabsicht handelt, dann düfte das in den meisten Fällen schon recht einfach von einem "rauhen (aber letztlich freundschaftlich gemeinten) Umgangston" unter Kollegen zu unterscheiden sein und umgekehrt...


    Grüße,
    Jörn

    In manchen Betrieben ist der Umgangston leider ein wenig rauher. Das
    ändert man so schnell leider nicht . Meist ist das dann aber auch nicht
    persönlich gemeint.

    Das mag zwar sein, aber entschuldigt inadäquates Verhalten kein Stück...


    Grüße,
    Jörn


    PS: Das war natürlich in keiner Weise als Affront gemeint, Riko!

    Hallo Karsten,


    ich fürchte, dass du Pech hast: Insofern in deinem Arbeitsvertrag nichts steht, worauf du dich beziehen könntest, dann hast du wohl schlechte Karten. Eine gesetzliche Regelung, die dir hier ein Verweigerungsrecht zuspricht gibt es soweit ich weiß nicht.
    Sorry.


    Jörn

    Dienstag:
    Das habe ich persönlich auch durchaus schon einmal erlebt: als ich noch ganz neu im BR war (was so lange dann auch nicht her ist), da habe ich seltsamerweise auch denjenigen, die höhere Qualifikationen aufwiesen, mehr Vorschusslorbeeren gegeben als anderen. Hat sich aber ziemlich bald herausgestellt, dass alle nur mit Wasser waschen. ;)
    Der Grund dafür mag -wie Jost schon schrieb, wenn ich ihn richtig verstanden habe- tatsächlich darin liegen, dass derjenige, dem sonst mehr Autorität eingeräumt wird, sich ein entsprechendes "Diskussionsverhalten" aneignet und das dann in seine Alltagssituationen mit hineinträgt. Naja, ist bestimmt aber von Person zu Person sehr unterschiedlich.


    Grüße,
    Jörn

    Hallo C. :) ,


    wenn die Arbeitszeit geleistet worden ist, dann muss die entgolten werden, Keine Frage. Ob das jetzt in Form von Urlaubstagen oder zusätzlichen Geldleistungen geschieht ist unterschiedlich, in der Regel ersteres. Einfach so unter den Teppich fallen lassen ist auf jeden Fall nicht möglich von AG-Seite.


    Grüße,
    Jörn

    das BUrlG verlangt eben dieses auch vom AG: Der Begriff des betrieblichen Grundes wird nicht allzu vorschnell angenommen. Es muss schon etwas Wichtiges sein, was dazu berechtigt, dem Mitarbeiter einen Strich durch seine Urlaubspläne zu machen .

    Das macht ja auch Sinn, denn sonst wäre ja das BUrlG de facto nur noch anwendbar auf Betriebe, die aufgrund einer gewissen Belegschaftsgröße grundsätzlich keine Engpässe zu befürchten haben (und zwar noch nicht einmal in den klassischen Urlaubsmonaten)


    Grüße,
    Jörn

    Hallo!


    Der AG hat keinen rechtlichen Anspruch auf Aufrechung der Minusstunden mit den Urlaubstagen, wenn der MA seine Arbeitsleistung angeboten hat. Ergibt sich aus §615 BGB, demzufolge der AG in einer solchen Situation nämlich in Annahmeverzug (der Arbeitsleistung) kommt.
    Aber mal "am Rande": gibt es bei euch keine BV über Arbeitszeitkonten? darin dürfte sich mit großer Wahrscheinlichkeit ein Passus zu eben dieser Problematik (und damit die genaue Antwort) finden...


    Grüße,
    Jörn

    Hallo Petra,


    das ist ja dann doch eine sehr erfreuliche Entwicklung. Möglicherweise fällt es dem besagten MA schwer, anderen gegenüber Fehler einzugestehen und deswegen hat er so scheinbar uneinsichtig reagiert, unterm Strich ist aber ja das Maßgebliche in der Tat, dass die Atmosphäre bei den Sitzungen entspannter wird. Was das anbelangt besteht -wie du geschrieben hast- ja ganz offensichtlich etwas Hoffnung, was mich sehr freut!


    Grüße,
    Jörn

    Derjenige, der Urkunden zurückhält, verwirklicht damit unter Umständen den Tatbestand des § 274 StGB (Urkundenunterdrückung). Ferner ist auch an den Tatbestand des § 119 I Nr. 2 BetrVG zu denken.

    Das ist zum einen möglich, zum anderen allerdings auch ein Diebstahl (§242 StGB) oder eine Unterschlagung [§246 StGB). So oder so täte dein Kollege gut daran, die Unterlagen wieder herauszugeben, Beate...


    Grüße,
    Jörn


    So ähnlich sehe ich es auch: Natürlich wird nicht jeder AN jetzt den Griff in die Kasse (oder wahlweise auch Wursttheke) wagen, aber dass derlei Aktionen jetzt weniger attraktiv erscheinen als vor dem Urteil kann ich auch nicht behaupten.
    Nun denn, bleibt alles abzuwarten und hoffentlich werde ich eines Besseren belehrt.


    Schönen tag euch allen!
    Jörn

    Hallo Hanna,


    bei dem Verhalten deines Kollegen könnte es sich um eine Pflichtverletzung im Sinne des §23 BetrVG handeln. Dann müsste es sich so Däubler-Kommentar zB um eine ungerechtfertigte, gehässige Diffamierung handeln, was hier nicht undenkbar ist, allerdings Frage des Einzelfalles sein wird.
    Zunächst würde ich allerdings Hannas Vorschlag unterschreiben und den Kollegen mit der Inadäquanz seiner Aussagen konfrontieren. Möglicherweise fällt ihm die Brisanz ja gar nicht auf..


    Grüße,
    Jörn

    . Als Richter hat man ebenso die Aufgabe, ein Korrektiv in Bezug auf aktuelle Entwicklungen zu setzen. Vielleicht täuscht es mich auch nur: Mir kam es aber so vor als wenn sich die KÜndigung aufgrund von (wohl gemerkt mitunter vermeintlichen) Diebstählen im geringwertigen Bereich zu einer neuen Modewelle zu etablieren schien, einfach, ohne großen Aufwand und insbesondere ohne die Gefahr, auf einer Abfindung hängen zu bleiben, seine nicht mehr favorisierten Mitarbeiter loszuwerden.

    Hallo Lorenz,


    um letzterem vorzubeugen würde ich dir dahingehend zustimmen, dass Richter bestimmten Tendenzen Riegel vorschieben sollten. Allerdings müssen sie dabei auch beachten, was das auszulösen vermag: Kein Mensch merkt sich doch bei o.g. Urteil die Tatsache, dass das LAG die Festlegung einer Geringwertigkeitsgrenze kategorisch abgelehnt hat. Was bei den allermeisten hängenbleiben wird ist, dass man mit einem "blauen Auge" davonkommt, wenn man hier und da mal was einsteckt, solange es nicht zu viel wird.
    Solchen (zu erwartenden) Entwicklungen haben die Richter ebenfalls Grenzen aufzuzeigen, wie ich meine...


    Gruß,
    Jörn

    Hallo!


    Ich kann mich dem Kanon hier nur bedingt anschließen: klar ist es etwas werttechnisch anderes, ob drei Maultaschen im Wert von einer handvoll Euro gestohlen werden oder €19.000-teure Platinstifte, der gemeinsame Nenner bleibt für mich alllerdings der mangelnde Respekt vor dem Eigentum anderer.
    Als Richter hätte ich in beiden Fällen eine Kündigung durchgehen lassen...


    Grüße,
    Jörn

    Hallo Alfons!
    Ich bin mir nicht ganz sicher, wie es sich bzgl. der Nachtschicht von Mittwoch auf Donnerstag verhält, allerdings ist es so, dass der AG dem AN die Schicht von Donnerstag auf Freitag nicht aufbürden kann. Vielmehr ist es so, dass sie/er bei voller Vergütung frei zu stellen ist.


    Grüße,
    Jörn

    Hallo Camillo,


    Das geht nicht!
    Um ehrlich zu sein kann ich mir in der Praxis ein solches Bedürfnis auch gar nicht vorstellen :D


    Gruß,
    Jörn

    Hallo miteinander!


    Ich weiß, eine vergleichbare Frage gab es bestimmt schon einmal hier, aber ich habe es -zumindest nicht auf Anhieb- gefunden, deshalb auf diesem Wege:
    Gibt es eine Untergrenze, die der Seminarverantaltungsort entfernt sein muss, um möglicherweise entstehende Hotelkosten vom AG übernehmen zu lassen?


    Grüße,
    Jörn

    Problematisch würde dieses Verhalten lediglich dann werden, wenn sich der BR diese Verhaltensweise als Standardreaktion angewöhnen würde.

    Das wäre natürlich in der Tat ein Riesenproblem, aber auch ich kann mir das in der Praxis schwer vorstellen. Zumindest bei allen BR, mit denen ich bisher zu tun hatte, wäre ein solches Verhalten wirklich undenkbar gewesen...


    Gruß,
    Jörn

    Hallo Dillan,


    eine grundsätzliche Ehrlichkeit von AN wollte ich mitnichten in Frage stellen. Gott bewahre!
    Zu deinem zweiten Punkt muss ich allerdings sagen, dass ich bezweifle, dass sich alle das Uretil so genau durchlesen wie du. Es könnte somit durchaus sein, dass alles, was bei dem gemeinen Durchschnitts-MA hängen bleibt, genau das ist, was (viele) Massenmedien -mehr oder minder bewusst- daraus machen: Eine faktische Bagatellgrenze nämlich. Naja, wenn diesen Leuten dann eine Kündigung ausgesprochen wird, die auch vor Gericht Bestand hat, fällt mir persönlich das Mitleidaufbringen auch ziemlich schwer...


    Grüße,
    Jörn