Lieber Camillo,
bei allem nötigen Respekt: ich unterstelle dir jetzt einfach mal, dass du dich verlesen haben musst, denn im Ausgangsbeitrag steht ja ausdrücklich drin, dass der Auszubildende 18 jahre alt ist und smoit nicht mehr minderjährig. Genau aus diesem Umstand ergibt sich mE auch die Antwort auf die Frage von Karsten: Es ist vollkommen unmaßgeblich, ob der junge Mann noch bei seinen Eltern lebt oder allein, er ist volljährig und das Hinzuziehen seiner Eltern würde bei Preisgabe sensibler Daten ernsthafte datenschutzrechtliche Probleme geben.
So ärgerlich sein Verhalten auch sein mag: Auf diesem Wege wird ihm nicht beizukommen sein.
Grüße,
Jörn