Beiträge von Rhitz

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch

    Ich bin einmal gespannt, was letztlich wirkich davon übrigbleibt, wenn die Lobbyisten erst einmal ihre Arbeit aufgenommen haben ...

    Das können wir wohl alle sein. Leider.
    Eine gesetzliche Regelung für dieses Problem finde ich dringend erforderlich. Selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass es bisher nur Einzelfälle sind (worüber man trefflich streiten kann), dann hat ein gesetz allein schon deshalb Berechtigung, um einen Dammbruch zu verhindern...


    Grüße,
    Jörn

    Hallo "Kollegen",


    das von Blackjack verlinkte Urteil ist in meinen Augen eine Katastrophe.
    "Hiernach kann das durch eine langjährige Beschäftigungszeit aufgebaute
    sehr hohe Maß an Vertrauenskapital durch eine einmalige Verfehlung nicht
    ohne Weiteres vollständig zerstört werden."
    Ja, wenn ein Betrug dieses Vertrauenskapital nicht zerstören kann, was dann?? Dass die Klägerin mit dem Geld des AG nicht in direkten Kontakt kommt, spielt da doch nicht wirklich eine Rolle...


    Grüße,
    Jörn

    stelko:
    Andererseits haben solche Generalklauseln ja den Zweck, für bisher nicht vorhersehbare Fälle ein Lösungsmodell an die Hand zu geben. Das können solche Kataloge nicht leisten und bei der Spitzfindigkeit mancher Juristen wird daraus dann mitunter ein Schlupfloch.
    Wie immer im Leben: Alles hat Vor- und Nachteile :rolleyes:

    Hallo Lorenz,


    darf aus dem von dir zitierten Urteil (im Umkehrschluss?) dann geschlossen werden, dass jeder, der mit seinem PKW anreist, die Kosten dafür (zumindest für den Sprit) erstattet bekommt?

    Na, das sieht dann doch gut aus für den Azubi! :P


    Grüße,
    Jörn



    PS@blackjack: Auch, wenn das scheinbar so herübergekommen sein könnte, wollte ich die Richtigkeit deiner Aussage nicht anzweifeln, sondern nur darauf hinaus, dass die Rechtslage unter Umständen nicht vollkommen eindeutig ist...

    Hallo Blackjack,


    soweit hatte ich das verstanden, allerdings bin ich nach wie vor nicht so ganz überzeugt, ob das Verschulden, das ja nicht vorliegen darf, nicht möglicherweise darin gesehen werden könnte, dass der Azubi bzw dessen Eltern den Umzug nicht auf das vorherige oder spätere Wochenende gelegt haben.
    Ist sicherlich eine Frage des Einzelfalles.


    Grüße,
    Jörn

    Hallo zusammen,
    hatte lange nicht mehr in den Thraed geschaut, aber da ist ja dann doch einiges Informative zusammengekommen.
    Besten Dank!
    Jörn

    blackjack:
    Ganz so einfach liegt die Lage meines Wissens nach nicht, denn §616 BGB fordert ja, dass die Verhinderung "ohne sein Verschulden" stattgefunden hat, was bei einem Wochen vorher geplanten Umzug nicht zutreffend sein dürfte. Ist allerdings nur Mutmaßung, wenn du ein Urteil oder eine sonstige Quellenangabe hast, die deine Theorie belegt, dann lasse ich mich sehr gerne vom Gegenteil überzeugen...


    Grüße,
    Jörn

    Hallo Lorenz,
    nichts für Ungut, aber das kommt mir ein wenig weit hergeholt her: Angesichts der gängigen Codes, derer sich AG beim Verfassen der Zeugnisse in aller Regel bedienen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass dabei ein Strafverfahren wegen Beleidigung oder Verleumdung herauskommt, gelinde gesagt sehr unwahrscheinlich.
    (Soll natürlich nicht heißen, dass so manches Zeugnis nicht unter Umständen alles andere als wohlwollend ist. Darüber wurden schon nahezu unzählige Prozesse geführt; ich selbst kenne drei ehemalige Kollegen, die sich damit herumschlagen mussten. Beleidigend im strafrechtlichen Sinne war allerdings kein einziges mir bekanntes...)


    Grüße,
    Jörn

    Hallo RIKO,
    die Antwort auf deine Frage lautet Jein:
    Der BR kann dem AN beratend zur Seite stehen, was auch rechtliche Hilfe beinhalten kann. Da allerdings die wenigsten BRM Juristen sind, ist es meist ratsam, eine "richtige" Rechtsberatung seitens eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen (idealerweise natürlich durch eine/n Arbeitsrechtsexperten). Damit will ich mitnichten die Rechtskenntnisse aller BR in Frage stellen, denn viele sind wirklich kompetent, aber die juristische Seite ist in einem regelmäßigen Fluss und die BR haben meist ohnehin alle Hände voll zu tun, sodass von ihnen überhaupt nicht erwartet werden kann, dass sie allzeit auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sind.


    Beste Grüße,
    Jörn

    Denn wenn einem der KOdex sowieso nicht liegt, wird man sicherlich im Rahmen des Whistleblowings auch nicht gerade ien tragende Rolle übernehmen. Viele im Kurs empfanden dieses System als "Petzsyszem" .

    Im Ernst: Ich sehe durchaus positives Potential im Aufstellen eines solchen 'code of conduct', aber gerade wenn es um dieses whistleblowing geht, bekomme ich erhebliche Bauchschmerzen. Denunziererei und ähnliches gibt es sicherlich überall hin und wieder, was ärgerlich genug ist (also, bei grenzwertigen Verstößen sich an Vorgesetzte zu wenden ist damit natürlich nicht gemeint, sondern Fälle, in denen gezielt andere "angeschwärzt" werden), aber dieses whistleblower-System hat ungemeines Potential, solch ekliges Verhalten noch zu fördern, denke ich.


    Grüße,
    Jörn

    meiner Ansicht nach geht man hier viel zu sehr von starren Altersgrenzen aus. Die Unterschiede sind echt eklatant. Es gibt Personen, die sind 23 Jahre alt und ich kenne 16jährige Azubis, die vom Reifegrad her diesen älteren Personen um Meilen voraus sind .


    In diesem Fall wäre es gar nicht schlecht, auch wenn er offiziell erwachsen ist, den Eltern noch ein paar pädagogische Rechte zu lassen. Ich denke nämlich auch, dass das in so einem Fall durchaus nicht verkehrt wäre, die Eltern zusätzlich mit einzuschalten,.

    Naja, so richtig es sicherlich ist, dass mit Gewissheit nicht jeder 18jährige die erforderliche Reife mitbringt, um als Erwachsener behandelt zu werden, so muss doch einfach irgendwo eine Altersgrenze gesetzt werden. Immerhin hängt von der Volljährigkeit eine ganze Menge ab: Die (uneingeschränkte) Geschäftsfähigkeit, das Wahlrecht, (noch) die Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis zu erhalten usw.
    Wenn die Altersgrenzen hier nicht starr wären, dann würde das zu einem heillosen Durcheinader führen, denn dann würde in jedem Einzelfall individuell die Reife festgestellt werden müssen.
    Ein solcher Verwaltungsaufwand ist gar nicht zu bewältigen...


    Grüße,
    Jörn