Nachrücker Betriebsausschuss

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  • Hallo zusammen, wir sind ein 9er BR und haben somit einen Betriebsausschuss. Wer rückt in diesen nach, wenn ein Mitglied kurzfristig verhindert ist? In diesen Ausschuss wurde man ja vom Gremium gewählt. Greift hier die bekannte Nachrücker-Regel bei Listenwahl: der nächste von der gleichen Liste? Ist mir überhaupt nicht klar.
    LG
    Andrea

  • Hallo Andrea,


    Ihr wählt die Nachrücker für den BA einzeln.
    Also in geheimer Wahl den 1.,2.,3. etc. Nachrücker.


    Wenn ein BA Mitglied (egal welches BA Mitglied) verhindert ist, dann rückt halt der 1. Ersatz nach.


    MfG


    Horst

  • Wenn der BR in einer Listenwahl gewählt wurde, dann gilt auch für den BA Listenwahl. Hier werden jedoch wieder eigene Listen gemacht. Das ist losgelöst von den Listen der BR-Wahl.
    Auch hier gilt: Gibt es nur eine Liste, dann wird daraus eine Personenwahl.
    Auf dieser Grundlage werden übrigens auch die anderen Ausschüsse gebildet.

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