Beiträge von Andreasteinmeier

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    Hallo zusammen, wir sind ein 9er BR und haben somit einen Betriebsausschuss. Wer rückt in diesen nach, wenn ein Mitglied kurzfristig verhindert ist? In diesen Ausschuss wurde man ja vom Gremium gewählt. Greift hier die bekannte Nachrücker-Regel bei Listenwahl: der nächste von der gleichen Liste? Ist mir überhaupt nicht klar.
    LG
    Andrea

    Ich bin halb freigestellte BR-Vorsitzende und ab und zu nicht im Büro. Mal eine halbe Stunde, mal auch Tage. Ich melde mich immer ab und trage mich in den Abteilungskalender ein. Außerdem mache ich immer eine persönliche und schriftliche Übergabe an einen Kollegen, wenn ich länger weg bin. Nun will mir mein Abteilungsleiter unbedingt ein Abteilungshandy aufschwatzen, damit man mich jederzeit erreichen kann, in Sitzungen, Seminaren, zuhause...... D.h. also, wenn ich BR-Arbeit mache oder privat bin muss ich auch gleichzeitig Abteilungsarbeit machen und ich sollte dann auch in den Pausen nachsehen, ob mich jemand erreichen wollte und dann zurückrufen. Ich habe dies (wiederholt) abgelehnt. Nun droht er mir, es wäre eine Arbeitsanweisung. Wie sieht da die Rechtslage aus? Kann ich mich dagegen wehren oder muss ich das Handy (übrigens ein gebrauchtes Uralt-Modell, die Führungskräfte haben nur das Allerneuste).