Einstellung ohne Anhörung

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  • Einen schönen guten morgen,
    ich hätte da mal ein kleines Problem. Es geht darum, das unser Arbeitgeber eine Einstellung vorgenommen hat ohne uns als Betriebsrat anzuhören. Die Einstellung ist befristet auf ein halbes Jahr, auf Wunsch des Mitarbeiters. Nun unser Problem: Nun ist die Maßnahme des Arbeitgebers ja unwirksam, aber der Kollege hat schon eine Woche gearbeitet was ja eine schweigende Übernahme bedeutet. wie würdet ihr weiter vorgehen um den Mitarbeiter nicht in Schwierigkeiten zu bringen?
    Grüße Daniel

  • Hier ist zu unterscheiden zwischen dem individualrechtlichen Arbeitsvertrag und der kollektivrechtlichen Mitbestimmung.


    Individualrechtlich ist ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wurden, der gegenseitige Pflichten beinhaltet. Die wichtigsten sind, dass der AN seine Arbeitskraft anbietet und der AG dafür bezahlt. Dieser Arbeitsvertrag ist nicht von einer irgendwie gearteten Zustimmung des Betriebsrates abhängig.


    Kollektivrechtlich muss der Arbeitgeber erst den Betriebsrat anhören, ehe er den AN in den Betrieb eingliedern darf. Tut er dies nicht, darf er den AN nicht eingliedern.


    Wenn jetzt ein Arbeitsvertrag geschlossen, aber der BR nicht gehört wurde, dann hat der Arnbeitgeber einen Arbeitnehmer an der Backe dem er sagen muss "Ich muss Dich zwar bezahlen, aber Du darfst für mich nicht arbeiten."


    Der Betriebsrat entscheidet dann, wie sehr er den Arbeitgeber quälen will. Die §§ 100 und 101 geben hier gute Tipps.


    Was den AN bei Euch in Schwierigkeiten bringt, kann hier natürlich niemand beurteilen.


    Ach ja: "Auf Wunsch des Mitarbeiters" befristen, bedeutet, dass der Mitarbeiter im Falle dass ihm ein befristeter und ein unbefristeter Vertrag vorgelegt worden wäre, sich für den befristeten entschieden hätte.

  • Hallo,


    könnte es sein, dass der Arbeitgeber diesen Schritt bewusst gewählt hat, da er der Ansicht war, dass man dem neuen Kollegen schon nichts vermiesen wolle ?


    Dann kann man die Anhörung eigentlich auch ganz abschaffen .


    Ich würde den AG quälen und dabei klar herausstellen, dass dies nicht auf dem Mist des Mitarbeiters gewachsen ist, sondern dass er das ganz und alleine selbst verbockt hat.


    Mfg


    Horst

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