Beiträge von Betriebsrat Amiantit

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    Einen schönen guten morgen,
    ich hätte da mal ein kleines Problem. Es geht darum, das unser Arbeitgeber eine Einstellung vorgenommen hat ohne uns als Betriebsrat anzuhören. Die Einstellung ist befristet auf ein halbes Jahr, auf Wunsch des Mitarbeiters. Nun unser Problem: Nun ist die Maßnahme des Arbeitgebers ja unwirksam, aber der Kollege hat schon eine Woche gearbeitet was ja eine schweigende Übernahme bedeutet. wie würdet ihr weiter vorgehen um den Mitarbeiter nicht in Schwierigkeiten zu bringen?
    Grüße Daniel

    Mahlzeit,
    meiner Meinung nach ist es das beste, einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister anzufordern, darin müsste eigentlich benannt sein wer für euch zuständig ist. Bei uns ist es ähnlich kompliziert unser Hauptsitz ist bei den Saudis, die Holding zu der wir gehören ist in der Schweiz und unser Geschäftsführer ist in England. Für alle Rechtsgeschäfte der Firma haben wir hier nur zwei Prokuristen.
    Gruß Daniel

    Aber laut § 78
    Schutzbestimmungen
    Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschusses, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § Abweichende Regelungen


    BetrVG > Allgemeine Vorschriften'>3 Abs. 1 genannten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle (§ Einigungsstelle
    BetrVG > Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer > Allgemeines'>76 Abs. und einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ Ergänzende Vereinbarungen
    BetrVG > Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer > Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers'>86) sowie Auskunftspersonen (§ Allgemeine Aufgaben
    BetrVG > Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer > Allgemeines'>80 Abs. 2 Satz 3) dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.

    Unter einer Benachteiligung ist jede Schlechterstellung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern zu verstehen.

    Beispiele für mögliche Benachteiligungen:

    • Versetzung eines Betriebsratsmitglieds auf einen geringerwertigen Arbeitsplatz
    • Zuweisung einer unangenehmeren Arbeit
    • Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen eines Vorfalls, an dem auch andere Arbeitnehmer beteiligt waren
    • Angabe der Betriebsratstätigkeit im Arbeitszeugnis gegen den Willen des Betriebsratsmitglieds
    • Streichung von Zulagen und PrämienNichtübernahme eines befristet beschäftigten Betriebsratsmitglieds in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
    • Nichtübernahme eines befristet beschäftigten Betriebsratsmitglieds in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

    Was soll also für die Zeit, in der der Arbeitnehmer freigestellt war, in die Beurteilung geschrieben werden, denn wie ihr schon bemerkt habt, darf der Arbeitgeber ja nicht lügen......
    Gruß Daniel

    Hallo,
    als "normales Betriebsratsmitglied" ist ja das Problem nicht ganz so drastisch aber gesetzt dem Fall ein freigestellter Betriebsratsvorsitzender scheidet aus welchen gründen auch immer, aus dem Unternehmen aus, was soll dann in der Beurteilung stehen?? Wie soll die Zeit in der Er/Sie freigestellt war in die Bewertung einfließen wenn Er/Sie z.B. aus der Produktion kommen? Konnte noch nix genaues über so einen Fall finden aber wäre sicher mal Interessant....
    [*]
    MfG Daniel

    Hallo Leute, wir haben bei uns im Betrieb folgendes Problem: Ein Mitarbeiter sollte Betriebsbedingt gekündigt werden. Uns als BR gab es noch nicht bzw wir waren noch nicht konstituiert. Diese Kündigung wurde durch Gerichtsbeschluss ungültig da Formfehler. Danach kündigte die Firma dem Mitarbeiter Verhaltensbedingt, wobei wir der Kündigung widersprochen haben da es keine Abmahnungen o.Ä. gab, und auch der Richter war dieser Meinung, dass bedeutet Kündigung zwei war hinfällig. Jetzt versucht die Geschäftsleitung einen dritten Anlauf wiederum Betriebsbedingt wobei gleichzeitig Stellen ausgeschrieben werden. Natürlich haben wir nach § 102 (3) 3.-4. widersprochen und denken auch das das Gericht es ähnlich sehen wird. Nun die eigentliche Frage.: Wie lange müsste ein Betriebsrat dieses Spiel mitmachen bevor er es als groben Unfug zu den Akten legen kann?? Gibt es eine Möglichkeit sich die Anhörung zu einer vielleicht 4,5,6,7.......Kündigung des selben Mitarbeiters zu ersparen und auch dem Kollegen die Kündigungen? Danke schon mal für eure Antworten.
    Daniel