Moin zusammen,
wenn ein Geschäftsführer einer GmbH, die
Teil einer internationalen Konzernstruktur ist, eine Handlungsbevollmächtigung bzgl.
personeller Angelegenheiten (Einstellung, Kündigung etc...) an eine
Person erteilt, die NICHT der GmbH angehört, ist diese Person dann im
Rahmen dieser Vollmacht mit Wirkung auf die Vertragspartner
zeichnungsberechtigt?
Hintergrund:
durch 2
Eigenkündigungen (der einzige leitende Angestellte & die
Personal-Referentin[sie hatte bislang Handlungsvollmacht in Sachen BV
und Personal]) sind wir derzeit in Deutschland "führungslos". Die beiden eingetragenen
Geschäftsführer unserer GmbH gehören zum Konzern mit Sitz in Frankreich, sind für die dtsche. GmbH nur
auf dem Papier da, die Herrschaften haben wir noch nie gesehen. Dürfen diese
beiden Geschäftsführer dem "Global HR Director" - ebenfalls mit Sitz in
Frankreich und nicht Mitarbeiter der deutschen GmbH - eine
Handlungsvollmacht erteilen, wonach besagter Global HR Director
rechtswirksam Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge für uns unterschreiben
kann?
Im Internet gibt es zuhauf Informationen zum Thema, aber
leider habe ich bislang nichts über die Eigenschaften gefunden, die
Handlungsbevollmächtigter haben muss.
Andersrum überlegt: wenn er nicht zum Unternehmen
gehören muss, könnte doch auch ein selbständiger Rechtsanwalt ohne
Anstellung im Unternehmen (in der GmbH) nebenher als Personalchef agieren?
Mit Gruß von der Küste - Jens