Hallo,
in diesem BAG Urteil geht es um die Beurteilung einer Gratifikation, die auch erbrachte Arbeitsleistungen berücksichtigt und somit Mischcharakter hat. Zusätzliche Finesse: Einbau einer zeitlichen Befristung - alles auf Basis von AGB - Recht.
Link: http://www2.nwb.de/portal/cont…ce/news/news_1390461.aspx
MfG
Horst