FAZ-Steuertipp "Wenn der Arbeitgeber das Studium bezahlt"

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  • Guten Morgen!


    "Erhöht sich die Einsatzfähigkeit eines Arbeitnehmers durch ein Studium, das der Arbeitgeber bezahlt, können beide steuerlich profitieren: Der Arbeitgeber darf die Kosten der Fortbildung als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen, und der Arbeitnehmer muss diese „Subvention“ nicht als geldwerten Vorteil versteuern.


    http://bit.ly/Steuertipp_Studium


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

  • Hallo,


    rein steuerlich eine gute Sache. Klar: Wer würde das nicht für sich in Anspruch nehmen wollen ? Man hätte aber der Vollständigkeit halber auch erwähnen sollen, dass man auf diese Art und Weise auch eine erweiterte Bindung zum Arbeitgeber eingeht. Der Arbeitgeber nimmt die finanzielle Belastung ja nicht so ohne weiteres in Kauf ; irgednwann einmal möchte er ja auch seinen Profit daraus schlagen. Problematisch wird es dann ,wenn man die Absicht hegt, den Arbeitsplatz zu wechseln oder vielleicht auch in eine andere Stadt zu ziehen. Natürlich kann dem Atrbeitnehmer nicht die ordnungsgemäße Kündigung verboten werden; andererseits kann der Arbeitgeber aber auf Nachzahlungen bestehen, die ihm den entstandenen "Schaden" ersetzen.


    Viele Grüße,


    Sascha

  • Hallo Stelko,


    na ja ; da hast Du natürlich nicht unrecht ...


    Aber andererseits sollte doch eigentlich jedermann bewusst sein, dass man so ein Studium "nicht einfach so " bekommt, sondern dass der Arbeitgeber daran schon so seine Erwartungshaltungen setzt ...


    MfG


    Horst

  • Hallo Benjes,


    das würde ich aber nicht so sehen. Schaue Dir doch bitte einmal an , wie viele Entscheidungen es bspw in Bezug auf die Ausbildung zum Piloten gibt. Da wirst Du vermehr fündig werden. Die Sichtweise, die für Dich vielleicht recht normal ist, ist längst nicht für alle selbstverständlich.


    Gruß,


    Lorenz

  • Hallo,


    ich habe mir einmal einige Urteile dazu angesehen. Das hätte ich ehrlich gesagt in der Form nicht für möglich gehalten . Umso mehr finde ich es absolut in Ordnung, wenn hier der Arbeitnehmer sich auch an den entstandenen Kosten beteiligen soll-



    MfG


    Horst

  • Hallo,


    darum geht es in den Urteilen ja auch nicht. Eine Binduing auf langer Ebene wäre auch unter keinen Umständen verhältnismäßig. Wenn man indes nach einigen Monaten direkt auf ein besser bezahltes Jobangebot umschwenken möchte, müsste man mit einer Eigenbeteiligung an den Ausbildungskosten schon rechnen.


    MfG


    Horst

  • Hallo,


    es war wichtig, dass die Gerichte so entschieden haben. Ansonsten würde an der Wechselfront das reinste Chaos herrschen und kein Unternehmen wäre mehr bereit, die hohen Ausbildungskosten zu "riskieren" . Letztlich würde diese Praxis wohl dann wieder dem Steuerzahler zur Last fallen-


    Gruß,


    Lorenz

  • Hallo B.Ruhigend,


    Du hast recht - in den Prozessen geht es natürlich um Klauseln, die mit in den schlussendluich geschlossenen Arbeitsvertrag aufgenommen worden sind. Diesbezüglich wird sodann geprüft, ob sie gültig sind, oder nicht .


    MfG


    Horst

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