Guten Morgen!
"Erhöht sich die Einsatzfähigkeit eines Arbeitnehmers durch ein Studium, das der Arbeitgeber bezahlt, können beide steuerlich profitieren: Der Arbeitgeber darf die Kosten der Fortbildung als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen, und der Arbeitnehmer muss diese „Subvention“ nicht als geldwerten Vorteil versteuern.
http://bit.ly/Steuertipp_Studium
Freundliche Grüße,
F.Celeste