innerbetriebliche Umsetzung eine BR

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  • Eine Antwort kann niemals besser sein als die Frage... ;(


    Geht es hier um den BR, also den Betriebsrat als gremium? Oder geht es um ein BRM, also ein Betriebsratsmitglied?


    Was ist mit Arbeit gemeint? Die BR-Tätogkeit oder die Fachaufgabe des Betriebsratsmitgliedes?


    Woran liegt es, dass die Arbeit nicht mehr ausgeführt werden kann? Liegt das an der Tätigkeit, an der Person oder an der Örtlichkeit?

  • hast ja recht , es geht um seine arbeit nicht als BR er hatte einen bandscheibenvorfall und an seinem arbeitsplatz muss er oft und sehr viel heben so 10 bis 50 kg .
    was würde passieren wenn er sagt er kann diese tätigkeit nicht mehr ausüben .
    sorry noch mal
    gruß mrg67

  • Hallo,


    in diesem Falkl hat der Arbeitgeber die Mitteilung bzw das Attest zu akzeptieren. Nach § 618 BGB ist er verpflichtet für das körperliche Wohlergehen seiner Mitarbeiter zu sorgen. Wenn err diese Lasten nicht mehr heben kann, dann kann er sie nicht mehr heben. Dazu kann der Arbeitnehmer nicht mehr angewiesen werden.


    MfGm


    Horst

  • Der Aerbeitgeber wird ihm keine Arbeiten mehr zuweisen dürfen bei denen er schwer heben muss.


    Der Arbeitgeber wird also zu prüfen haben, ob er die Arbeit anders organisieren kann, so dass der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz nicht mehr schwer zu heben hat, oder ob die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz notwendig ist.


    Eine Kündigung darf immer nur das letzte Mittel sein, wenn der AN seinen Arbeitsvertrag auf Dauer nicht mehr erfüllen kann.

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