Hallo, bin gut ein Jahr im BR und in verschiedenen Angelegenheiten noch etwas unsicher. Eine Frage: Unser BR besteht aus drei Mitgliedern. Wir haben regelmäßig alle 14 Tage unsere Sitzung. Wg. Krankheit und Urlaub können die anderen Mitglieder, auch Ersatzmitglied, nicht daran teilnehmen. Darf ein Mitglied ( kein Vorsitz) alleine zur Sitzung? Es sind genügend (auch schriftliche) Arbeiten zu erledigen, keine Beschlüsse. Oder muss es in einer Geschäftsordnung neu festgelegt werden? Im Voraus, Danke!
Neu im BR - Betr. Betriebsratssitzung
Hallo,
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Hallo Nicky,
nein, diese Form der Sitzung wäre nicht möglich. Der Beschluss, den die einzelne Person erwirken würde, wäre nicht wirksam. Ferner gilt zu beachten, dass die Stellvertretung nicht gezielt herbeigeführt werden darf. Es hat erst einmal eine ordnungsgemäße Ladung zu erfolgen. Wenn der Vorsitzende absehbar merkt, dass viele Personen zum Beispiel wegen Krankheit, Forbildiungen oder anderen betrieblichen Erfordernissen nicht können und somit auch die Beschlussfähigkeit in Frage steht, muss er versuchen, einen Ausweichtermin auf die Beine zu stellen, um eine ausreichende Anzahl an Mitglieder an den Verhandlungstisch zu bekommen.
Gruß,
Lorenz
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Hallo Lorenz,
der Betriebsratsvorsitzende ist krank, der Stellvertreter hat Urlaub und das Ersatzmitglied wird kurzfristig krank.Das übrige BR-Mitglied soll im BR-Büro anwesend sein für evtl. Fragen der Mitarbeiter und Erledigung anderer Arbeiten. Es müssen keine Beschlüsse gefasst werden. Auch dann darf ein einzelnes BR-Mitglied das Büro nicht besetzen?
Gruß
Nicky -
Nein, auch bzw gerade dann muss nach einem Ausweichtermin gesucht werden.
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Hallo Nicky,
zur ordnungsmäßigen Durchführung der Betriebsratsaufgaben kannst Du Dich natürlich nach § 37 Abs. 3 BetrVG von der Arbeit freistellen.
Für Fragen der Mitarbeiter, solltet ihr mal über regelmäßige Sprechstunden nachdenken.
Gruß
bj -
Hallo Nicky
Ich wae auch einige Zeit allein, ich konnte keine Sitzung abhalten, das ist richtig. Nur war ich oft im Büro um alles andere zu erledigen. Du kannst dich zur Betriebsratsarbeit abmelden und bist auch niemand Rechenschaft schuldig was du da tust. Betriebsrats arbeit hat Vorrang.BetrVg §§38 und 37 ABs 2
Gruss Anneme -
Hallo Nicky,
die o.g. Möglichkeiten solltest Ihr Euch zu Nutze machen. Es wird ansonsten so sein, dass sich Euer Arbeitgeber an diese Arbeit "nebenher" gewöhnt. Desto länger dieser Zustand andauert, desto schwieriger wird es sein, wieder auf das eigentlich vorgesehene Level zu kommen. Der AG wird stetig argutmentieren : " Wieso - vorher hat es doch auch irgendwie geklappt" . Davon wird er sich dann so schnell nicht wieder abbringen lassen.
Viele Grüße,
Sascha
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Hallo,
danke für die hilfreichen Antworten.
Sitzung ist in diesem Fall vielleicht das falsche Wort. Wir haben generell alle 14 Tage Sitzungen bzw. Sprechstunden und sind dann auch zu dritt, selten zu zweit. Nur durch plötzliche Krankheit fällt dann auch noch das zweite BR-Mitglied aus. Mein Problem ist, ob es in diesem speziellen Fall erlaubt ist allein im BR-Büro tätig zu sein. Bei "Anneme" war es ja wohl auch möglich.
Gruß
Nicky -
Hi Nicky,
ja - den Fehler haben wir alle anscheinend gemacht . Es ist natürlich nicht so, dass in solchen Fällen ein einzelnes BRM daran gehindert ist, die laufenden Geschäfts weiterzuführen.
MfG
Horst
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