"Vor dem Krefelder Arbeitsgericht hat gestern der Betriebsrat eines Unternehmens in Gellep-Stratum gegen die Firmenleitung geklagt, weil ihnen ihrer Ansicht nach willkürlich ein Hausverbot gegen Betriebsräte aus Frankreich ausgesprochen worden sei. Im Juni wurde vier Mitarbeitern des französischen Schwesternwerkes der Zutritt zum Betriebsbüro der Krefelder Firma untersagt. Vonseiten des Arbeitgebers hatte man keinerlei Veranlassung für das Treffen gesehen und sich auf sein Hausrecht berufen."
bit.ly/Hausverbot
Freundliche Grüße,
F.Celeste