"Das LAG Köln hat mit Urteil vom 29.03.2011 (12 Sa 1295/10) die Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung vor einer Verdachtskündigung verneint. Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug , Hauptgeschäftsführer des AGAD – Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V., hält diese Entscheidung für symptomatisch. “Selbst bei erwiesenen Diebstählen kommen die Gerichte gerne zu dem Ergebnis, dass die Kündigung trotzdem wegen fehlerhafter Betriebsratsanhörung unwirksam ist. Die Gerichte können sich damit leicht um “harte Urteile” drücken bzw. die Arbeitgeber zu einem “Vergleich” verurteilen”, erklärt Rechtsanwalt Dr. Klug."
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F.Celeste