Neuwahl des BR aufgrund Firmenwachstum - wann genau?

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  • Hallo,


    Wir werden aller Voraussicht im April neu wählen müssen, da unsere Belegschaft bereits jetzt deutlich über 50% gewachsen ist.
    (Es ist unwahrscheinlich, dass unsere Firma in den nächsten Monaten unter die MA-Grenze für eine Neuwahl schrumpft.)


    Meine Frage ist daher, müssen wir den Stichtag abwarten, um die Wahl einzuleiten?
    Oder können wir die Wahl vorher einleiten, um dann am (oder kurz nach) dem Stichtag ein neues Gremium zu wählen?


    Wie sieht das ganze aus, wenn wir als BR eine Auflösung (mit anschl. Neuwahl) beschließen?


    Danke und Grüße,
    Jan

  • Guten Morgen!


    Ihr könntet bereits jetzt zurücktreten (s. §13 Abs. 2 Nr. 3). Das würde allerdins bedeuten, dass ihr unverzüglich die Neuwahlen einzuleiten habt, denn den Stichtag für die regelmäßigen Wahlen 2014 werdet ihr wohl kaum überschreiten.


    Grüße,
    dillan.

  • Hallo,


    Einen Rücktritt halte ich eher für eine theoretische Möglichkeit, auch wenn ich es selbst genannt habe.


    Unsere Firma ist von 700 Mitarbeitern zum Zeitpunkt der Wahl auf jetzt 1500 Mitarbeiter gewachsen.
    Dieser Anstieg der MA-Zahl erfordert eine Neuwahl (§13 (2) BetrVG).


    Wir fragen uns nun, müssen wir genau an dem Stichtag wählen oder dürfen wir dann erst die Wahl einleiten?
    Was machen wir am 3.April 2012: Einleitung oder Durchführung der Wahl?


    Viele Grüße,
    Jan

  • Hallo jan,


    mit der Einleitung der Wahl alleine ist es nicht getan.


    Laut Fitting, § 13, Rdnr. 23 muss die Wahl zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden. Als Durchführung der Wahl ist die Abgabe der Stimme zu verstehen.


    Wenn Ihr über mehrere Tage hinweg die Stimmabgabe organisieren möchtet, so wäre zu beachten, dass der letzte Tag der Stimmabgabe der besagt Stichtag sein muss.


    Die Auszählung der Stimmen kann auch noch nach dem Stichtag erfolgen.


    Gruß,


    Lorenz

  • Laut Fitting, § 13, Rdnr. 23 muss die Wahl zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden. Als Durchführung der Wahl ist die Abgabe der Stimme zu verstehen.


    Wenn Ihr über mehrere Tage hinweg die Stimmabgabe organisieren möchtet, so wäre zu beachten, dass der letzte Tag der Stimmabgabe der besagt Stichtag sein muss.



    Lorenz, da scheint man Dir ein billiges chinesisches Plagiat des Fitting untergeschoben zu haben.


    Glücklicher Weise bin ich im Besitz eines der wenigen Originale... :thumbup: 24. Auflage...


    Dort liest sich die RN 23 wie folgt:


    Zitat von Fitting

    Maßgeblicher Stichtag zur Feststellung der notwendigen Änderung der Belegschaftsstärke ist der Tag, an dem seit dem Tag der Wahl des BR 24 Monat vergangen sind. (...)


    Und wenn man erst an diesem Tag feststellen kann/darf/muss, ob eine Neuwahl notwendig ist, dann wird man in aller Regel an diesem Tag nicht bereits wählen können.


    Letztendlich nehmen weder Fitting noch Däubler Stellung ob die Wahl auch bereits vor dem Stichtag eingeleitet werden darf. Zumindest wenn nur ein Hauch eines Zweifels bestehen könnte, ob die notwendige Veränderung zum Stichtag erreicht wird, wird man die Wahl nicht vorzeitig einleiten dürfen.

  • Hallo,


    aber in diesem Fall wäre das unproblematisch , oder nicht ? Selbst wenn es zu früh wäre: würde dann die komplette Wahl annulliert ? HIer handelt es sich doch eher um einen formalen Fehler, sofern sich die Beleschaftsstäkre nicht unter die vorgegebene Grenze bewegt. Gewählt werden müsste in diesem Fall doch sowieso ...


    MfG


    Horst

  • Da wage ich keine Voraussage. Ganz pragmatisch gesehen ist natürlich egal. Formal juristisch hingegen könnte man sich auch auf den Standpunkt stellen, dass der BR vor diesem Stichtag gar keine rechtliche Grundlage hatte, einen Wahlvorstand zu benennen.


    Ich würde jedenfalls dringendst empfehlen, vor einer vorzeitigen Einleitung der Wahl, Einigkeit mit dem Arbeitgeber zu erzielen.

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