Europäischer Gerichtshof schützt Meinungsfreiheit von Beschäftigten

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  • "Zivilcourage lohnt sich: Die Berliner Altenpflegerin und ver.dianerin Brigitte Heinisch machte die Missstände in einem Pflegeheim nicht nur öffentlich, sondern zeigte den Klinikbetreiber Vivantes wegen Betrugs an. Vivantes könne aus Mangel an Personal keine ausreichende Versorgung der Pflegeheim-Bewohner mehr gewährleisten. Ihr Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin fristlos."


    http://bit.ly/EuGH_Meinungsfreiheit


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

  • "Zivilcourage lohnt sich: (...) Ihr Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin fristlos."


    Ob sich das wirklich "gelohnt" hat? Da kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein... Aber ich denke auch nicht, dass es der Altenpflegerin um Lohn ging, sondern dass sie schlichtweg Rückgrat hatte.


    Das Urteil als solches kann man nur als notwendig und sachgerecht bezeichnen. Zu hoffen ist, dass es jetzt nicht allerorten unnötig und sinnentstellend verkürzt wiedergegeben wird, denn das Gericht hat auch unmißverständlich klar gemacht, dass man zuvor alle Möglichkeiten der innerbetrieblichen Klärung zu nutzen hat.

  • Hallo,


    genau das befürchte ich. Es wird zur Halbweißheit mutieren. Ferner wird weitere Rechtsprechung erforderlich sein, um den zulässigen Zeitpunkt bzw die Schwelle, ab der diese Maßnahmen sodann zulässig sind, weiter zu definieren.


    Mfg


    Benjes

  • Hallo,


    meiner Ansicht nach wenig. Gerade weil es hier um pflegebedürftige Menschen geht. Es müsste zumindest im Pflegebereich weitaus mehr erlaubt sein . Ich finde es schade, dass Menschen, die eigentlich für eigute Sache kämpfen, letztlich so gegängelt werden.


    Gruß


    Jost

  • Hallo Jost,


    da stimme ich Dir teilweise zu. Das Wohlergehen pflegebedürftiger Menschen liegt mir auch sehr am Herzen. Andererseits kann es aber auch nicht sein, dass man in den Fällen, in denen man meint, nicht weiterzukommen, "sofort" die Staatsanwaltschaft einschaltet.


    Viele Grüße,


    Rita

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