"Eine Minderheitsgruppe im Betriebsrat kann vom Betriebsrat als Gremium keine Überlassung eigener Büroräume einschließlich Bürotechnik zur ausschließlichen Nutzung verlangen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg."
http://bit.ly/Minderheitsgruppe
Freundliche Grüße,
F.Celeste