Hallo, bei uns taucht die Frage auf, ob die Festlegung von Funktionszeiten, nicht Arbeitszeiten, unter den § 87 Abs 1Nr. 2 fallen.
Hierbei handelt es sich um die innerhalb einzelner Abteilungen festgelegte Zeit, in der eine oder
mehrere Personen tätig sind. Die Funktiosnzeit entspricht nicht der Arbeitszeit sondern stellt
eine Servicezeit für den Kunden dar. z.B. Arbeitszeit: 08.00 - 15.00 Funktionszeit: 09.00 - 14.00
Wer arbeitet mit solchen Modellen und weiss Rat