Frage: Wie behandelt man Aushilfskräfte die vom AG kürzfristig für Url. und Krankheitsfälle geholt werden. Sind sie wahlberechtigt? Beziehungsweise ab wann sind sie wahlberechtigt? Gilt hier die Regelung für Sonderfälle, min. 3 Monate Beschäftigung? Bei der Wahlvorbereitung ist das Ganze nicht abzuschätzen. Wie sollte man sich verhalten?
W.N.-BWV