Beiträge von woniem

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch

    Der Zeitraum ist eben zur Zeit nicht klar. Es kann sein das die Aushilfskraft durch einen sporadischen Einsatz in diesem Jahr insgesamt unter die 3 Mon Grenze fällt. Bis zur Wahl im Okt aber durchaus darüberliegt. Aber eben nicht dauernd und zu festen Terminen/Zeiten. Zudem wird diese Kraft von einer Leihfirma zur Verfügung getellt. Es könnte sogar sein das es bei der nächsten Anforderung eine andere Kraft ist. Meiner Meinung nach macht es keinen Sinn diesen AN in die Wählerliste mit aufzunehmen.


    W.N.-BWV

    Frage: Wie behandelt man Aushilfskräfte die vom AG kürzfristig für Url. und Krankheitsfälle geholt werden. Sind sie wahlberechtigt? Beziehungsweise ab wann sind sie wahlberechtigt? Gilt hier die Regelung für Sonderfälle, min. 3 Monate Beschäftigung? Bei der Wahlvorbereitung ist das Ganze nicht abzuschätzen. Wie sollte man sich verhalten?


    W.N.-BWV

    Herzlichen Dank für die Antwort von gestern. Noch eine Frage: Wie behandelt man Aushilfskräfte die vom AG kürzfristig als Aushilfskraft für Url. und Krankheitsfälle geholt werden. Sind sie wahlberechtigt? Beziehungsweise ab wann sind sie wahlberechtigt? Gilt hier die Regelung für Sonderfälle, min. 3 Monate Beschäftigung? Bei der Wahlvorbereitung ist das Ganze nicht abzuschätzen. Wie sollte man sich verhalten?


    W.N.

    Eine AR Wahl steht an. Frage zu folgender Situation. Ein AN geht zum Ende des Monat Oktober in die ATZ Freistellungsphase. Der Wahltag ist Mitte Oktober geplant. Somit wäre er noch beschäftigt. Nun nimmt dieser AN aber seinen Resturlaub und ist daher schon einen Monat vorher nicht mehr im Betrieb. Nach meiner Auffassung stünde er dem Unternehmen ab dem Zeitpunkt des Urlaubsantritt's nicht mehr zur Verfügung, und würde nicht in der Wählerliste aufgeführt sein. Kann man das so sehen?


    Wahlvorstand