Der Zeitraum ist eben zur Zeit nicht klar. Es kann sein das die Aushilfskraft durch einen sporadischen Einsatz in diesem Jahr insgesamt unter die 3 Mon Grenze fällt. Bis zur Wahl im Okt aber durchaus darüberliegt. Aber eben nicht dauernd und zu festen Terminen/Zeiten. Zudem wird diese Kraft von einer Leihfirma zur Verfügung getellt. Es könnte sogar sein das es bei der nächsten Anforderung eine andere Kraft ist. Meiner Meinung nach macht es keinen Sinn diesen AN in die Wählerliste mit aufzunehmen.
W.N.-BWV