BRM aus Gremium "entfernen"?

Hallo,

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  • Hallo,


    In unserem BR haben wir 2-3 Kollegen, die offensichtlich nur wegen des Kündigungsschutzes im Gremium sind. D.h. sie sind entweder gar nicht bei Sitzungen anwesend oder sind sehr unbeteiligt.


    Für eine konstruktive Arbeit ist das nicht hilfreich.
    Die engagierten Nachrücker kann ich (im Falle von Abwesenheit) oftmals nicht nachladen, da keine Rückmeldung zur Einladung erfolgt.


    Insgesamt ist das sehr ärgerlich und unbefriedigend


    Gibt es eine Möglichkeit, sich dieser Kollegen "zu entledigen"?
    Ins Gewissen reden hilft nicht.


    Danke,
    Jan


  • Hallo Jan,
    die Möglichkeit gibt es über den 23er. Aber bis soetwas geregelt ist, sind schon wieder Neuwahlen.
    Desweiteren ist mir bisher kein Fall bekannt, wo es ein Urteil gibt.
    Gruß
    bj

  • aber schon sehr eigenartig - Schade, dass es so ist - damit ist ja dem Missbrauch mehr oder weniger TÜr und Tor geöffnet.


    Finde ich auch eigenartig, allerdings ist das vielleicht auch ein gutes Zeichen: Wenn der Gesetzgeber bisher keinen Handlungsbedarf gesehen hat, dann ist die Zahl der Faelle des Missbrauchs vielleicht bisher nicht all zu hoch...

  • Hallo,


    ich denke eher, dass es hier eher um die Beständigkeiten im BR geht. Unstimmigkeiten kann man schnell einmal haben. Wäre ein derartiger Schleudersitz im Gesetz verankert, würde dieser auch sehr schnell genutzt werden. Wie wichtig dem Gesetzgeber die Funktionalität des BR ist, sieht man letztlich an den straf und bußgeldbewährten Vorschriften der §§ 119, 120 BetrVG.



    Schönen Gruß


    Lorenz

  • Finde ich auch eigenartig, allerdings ist das vielleicht auch ein gutes Zeichen: Wenn der Gesetzgeber bisher keinen Handlungsbedarf gesehen hat, dann ist die Zahl der Faelle des Missbrauchs vielleicht bisher nicht all zu hoch...

    Naja, das ist aber ein komischer Rückschluß: Es gibt so viel was der Gesetzgeber nicht mitbekommt, da lässt sich nicht so viel draus ableiten, denk ich...

  • Hallo,


    sicherlich denkbar. Es kann aber auch gut sein, dass diese Lücke bewusst offengelassen worden ist, damit die Rechtsprechung in diesem Bereich Grundsätze aufstellen bzw entwickeln kann. Das ist gesetzestechnisch durchaus nicht unüblich .


    Gruß,


    Jost

  • Hallo,


    das kann ich selbstverständlich nachvollziehen. Nur finde ich es sehr schade, dass der Gesetzgeber sich hier so aus der Verantwortung zieht. Man liest von den Unstimmigkeiten i BR und auch im Verhältnis zum BRV ja recht häufig.


    Mfg


    Benjes

  • Nicht nur die Beständigkeit des BR ist dem Gesetzgeber wichtig gewesen, sondern vor Allem die Unabhängigkeit der BRM. Damit diese ihr Fähnchen nicht in den (Arbeitgeber)Wind hängen müssen, geniessen sie Kündigungsschutz. Wer ernsthaft über die Abschaffung bzw. Aufweichung dieses Schutzes nachdenkt, muss natürlich ebenso die Schwerbehinerten, die werdenden Mütter, die Sozialauswahlkriterien und do weiter zur Disposition stellen, auch dort gibt es Arbeitnehmer die es vorterfflich verstehen, diesen Schutzauszunutzen.


    Dass Schutzgesetze von einigen wenigen mißbrauicht werden darf doch nicht ernsthaft dazu führen, dass man diesen Schutz aushöhlt. Aber spielen wir den Gedanken mal weiter durch, wir verabschieden das "BR-Kündigungschutz-ausnutz-verhinderungsgesetz". Kernpunkt: Mit 2/3 Mehrheit können BR Mitglieder die nur stumm in der Sitzung sitzen (wenn überhaupt) aus dem Gremium entfernt werden. Da wird es dann einige Arbeitgeber, aber auch Betriebsräte geben, die Dankesbriefe an die Regierung schicken. Firmen die es nicht verhindern konnten, dass neben der Arbeitgeberliste noch ein paar Aufrechte angetreten sind, um das gutsherrenartige Auftreten der Arbeitgeberliste wenigstens etwas zu bremsen sind endlich schnell und einfach aus dem BR zu entfernen. Mit dem Entfall des Kündigungsschutzes sind sie dann schnell und einfach zu kündigen. Dieses Verfahren nach den nächsten beiden Wahlen durchgezogen und niemand wagt mehr, gegen die Arbeitgeberliste anzutreten...


    Außerdem gibt es doch die gesetzliche Möglichkeit, widerwillige BRM aus dem Gremium zu entfernen, nämlich mit dem § 23 BetrVG. Dort obliegt die Entscheidung, ob die Verfehlungen ausreichen, um den Ausschluss aus dem Gremium zu rechtfertigen einem Dritten und nicht einem, möglicher Weise von Animositäten und Feindschaft getriebenen BR-Gremium". Wozu braucht es weitere gesetzliche Regelungen, wenn nicht einmal die bestehenden ausgereizt werden?


    Natürlich ist es für den BRV auch die einfachste und bequemste Lösung, sich hinzusetzen und zu denken "Der will einfach nicht, was soll ich da machen?", statt Führungsqualitäten zu zeigen und auch diese Kollegen zum Mitmachen zu bewegen.
    Warum nicht Aufgaben im Gremium verteilen? Auch an die ewig zaudernden Kollegen? Ausarbeitung eines rechtlichen Themas mit Vorstellung im Gremium, anschließnde Diskussion...


    Oder einmal ein Tagesordnungspunkt "Mitarbeit im Gremium, rechtliche Situation und Besprechung einer ausgewogenen Arbeitsvertailung innerhalb des Gremiums"?


    Wenn die Führungsstrategie wirklich nicht fruchtet )der BRV wird aber möglicher Weise staunen, wie das restliche Gremium zusammenwachsen kann), dann muss man halt die Peitsche rausholen. Dann verschickt man mal eine Einladung bei der der ein TOP ist "Einleitung Beschlussverfahren nach § 23 BetrVG gegen die BRM Müller und Schulze"- Selbstverständlich erhalten Müller und Schulze eine Einladung bei der dort nur ein weißer Fleck ist und der Hinweis, dass sie an diesem TOP wegen persönlicher Betroffenheit nicht teilnehmen dürfen und stattdessen zwei Ersatzmitglieder geladen werden.
    Dort muss es ja nicht gleich zu einem Beschluss kommen... :D


    Ein bisschen Kreativität darf man da schon zeigen, denke ich.

  • Hallo Jan,
    ihr könnt dem Kollegen noch etwas in Schriftform zukommen lassen.
    Gruß
    bj


    Beispiel:
    Herrn
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    im Hause











    Ort, Datum


    Einhaltung Ihrer Pflichten als Betriebsrat


    Sehr geehrter Kollege ..........,


    seit Beginn der Amtsperiode des neuen Betriebsrates haben wir bereits ........ Sitzungen durchgeführt. Leider haben Sie trotz ordnungsgemäßer Einladung nur ... mal teilgenommen.
    Der Betriebsrat hat Ihr offensichtliches Desinteresse an der Ausübung des Wahlamtes zum Anlaß genommen, mit Ihnen eine Reihe von Gesprächen zu führen, um Sie in kollegialer Weise auf Ihre Betriebsratspflichten hinzuweisen. Leider haben Sie bis heute Ihr Verhalten nicht geändert. Ihre Rechtfertigung, mit der Kandidatur und der Annahme des Amtes hätten Sie einen adäquaten Beitrag für eine Interessenvertretung geleistet, können wir nicht akzeptieren. Ebenso unakzeptabel ist Ihre Auffassung, daß Sie den aus der Kandidatur und der Wahl zum Betriebsrat erwachsenden Kündigungsschutz als angemessene Entschädigung für Ihr Engagement betrachten. Es versteht sich von selbst, daß Engagement auch ein aktives Mitarbeiten im Gremium voraussetzt.
    Sollten Ihre Äußerungen Ihre wahren Beweggründe für die Kandidatur wiedergeben, sehen wir in Ihrem Verhalten eine Verkennung des gesetzlichen Auftrags des übernommenen Ehrenamtes. Sollten Sie nicht umgehend aktive Bereitschaft zeigen, das Betriebsratsmandat entsprechend dem gesetzlichen Auftrag durch regelmäßige Teilnahme an Betriebsratssitzungen und durch die Übernahme von Betriebsratsaufgaben auszufüllen, betrachten wir Ihre fortgesetzte Passivität als grobe Verletzung der Ihnen auferlegten Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Wir sehen uns dann gezwungen, Sie zur Aufgabe Ihres Betriebsratsmandats aufzufordern, damit die Interessenvertretung künftig durch einen anderen Kollegen engagiert wahrgenommen werden kann.
    Sollten Sie unserer Aufforderung nicht Folge leisten, sind wir gezwungen, gegen Sie ein Amtsenthebungsverfahren nach § 23 Abs. 1 BetrVG beim zuständigen Arbeitsgericht einzuleiten.
    Wir gehen davon aus, daß Sie den Betriebsrat - auch zum Schutz Ihrer eigenen Person - nicht zu diesem Schritt zwingen. Wir hoffen, daß Sie sich in Zukunft wie alle Betriebsratsmitglieder intensiv um die Interessenvertretung unserer Arbeitnehmer im Betrieb bemühen werden.
    In Erwartung einer zukünftig konstruktiven Zusammenarbeit verbleiben wir
    mit freundlichen Grüßen
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    (Unterschrift Betriebsratsvorsitzende/r)

  • Hey Blackjack,


    nur so aus Interesse: hast du diesen Vordruck irgendwoher oder hattet ihr auch schon einmal derartige Probleme und habt deshalb einen solchen Schriftsatz ausgearbeitet?


    Grüsse
    Karsten


    Moin Karsten,
    ich kann es Dir nicht genau beantworten, ob genau dieses Schreiben oder ob es ein Muster ist, verwendet wurde.
    Vor Jahren sind wir gegen ähnlich gelagerte Fälle so vorgegangen. In der Regel sind diese dann freiwillig ausgetreten.
    Gruß
    bj

  • Moin Karsten,
    ich kann es Dir nicht genau beantworten, ob genau dieses Schreiben oder ob es ein Muster ist, verwendet wurde.
    Vor Jahren sind wir gegen ähnlich gelagerte Fälle so vorgegangen. In der Regel sind diese dann freiwillig ausgetreten.
    Gruß
    bj


    Joah, verständlich. Hätte ja auch vermutlich sonst zu einer ungemein peinlichen Geschichte für die Herrschaften werden können.
    Ich drücke dem Threadstarter mal die Daumen, dass sich das Problem auf diesem oder einem anderen Wege zufriedenstellend lsen lässt.


    Grüsse
    Karsten

  • Hallo,


    vielleicht war auch dies die Intention des Gesetzgebers, genau hier den Mut zur Lücke nutzen. Konflikte lassen sich auch durch Gespräche klären, sofern beide Seiten Verhandlungsbereitschaft zeigen. Leider ist dies nicht in allen Fällen geeignet; dann steht man weiterhin "mittellos" da .


    Gruß


    Stelko

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