Hallo,
bei normalen Arbeitsverträgen kann die Zeit, die man durch Verspätung versäumt hat, ja nicht nacharbeiten. Gilt dies auch, wenn Gleitzeit vereinbart worrden ist ? Hier müsste es doch einfacher zu realisieren sein, oder nicht ?
Wäre schön, wenn jemand die Antwort weiß, wir sind uns recht uneinig