Nacharbeit bei Gleitzeitverträgen

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  • Hallo,


    bei normalen Arbeitsverträgen kann die Zeit, die man durch Verspätung versäumt hat, ja nicht nacharbeiten. Gilt dies auch, wenn Gleitzeit vereinbart worrden ist ? Hier müsste es doch einfacher zu realisieren sein, oder nicht ?


    Wäre schön, wenn jemand die Antwort weiß, wir sind uns recht uneinig

  • Hä? Ich habe auch Gleitzeit. Ich kann nicht zu spät kommen, da ich keinen definierten Arbeitsbeginn habe. Zwar kann ich zu spät im Bezug auf die Funktionszeit sein, diese Zeit kann ich aber nicht nachholen, da das Team dadurch evtl. unbesetzt war, dies aber im Nachhinein nicht zu ändern ist.


    Gruss
    Björn

  • Hallo Stelko,


    ich kenne das Problem ; es gibt tatsächlich Personen die vertreten, dass auch bei der GLeitzeit Arbeitszeit im Sinne einer absoluten FIxschuld vorliegen soll. Diese Ansicht halte ich aber auch für nicht sonderlich realitätsnah. Es ist ja nun mal so wie es auch Björn sagt; Gleitzeit ist Gleitzeit; wie genau will man da zu spät kommen ? Alles andere ist in meinen Augen pure Schikane.


    Jost

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