Fragerecht des Arbeitgebers nach Schwangerschaft ?
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Hallo Rita,
diese Frage ist generell unzulässig . Der Arbeitgeber darf nicht (mehr) danach fragen bzw. wenn er danach fragt, darf die betroffene Frau die Unwahrheit sagen .
Gruß,
Lorenz
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Hallo Lorenz,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort . Darf ich vielleicht noch fragen, wie das " Mehr zu verstehen ist ?
Rita
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Hallo,
das war früher einmal anders. Die Rechtsprechung ist aber gekippt worden > es war so dass partiell ein Fragerecht bestand, wenn nach Art und Beschaffenheit des Arbeitsplatzes her nicht auszuschließen war, dass Gefährdungen für Mutter und Kind bestehen könnten. Hier ist der Arbeitgeber dann ja auch wieder vor dem Hintergrund des Arbeitsschutes verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu treffen.
Gruß,
Lorenz
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Hallo,
das wurde auch mächtig Zeit. Was wurde durch diese Hintertür nicht für ein Missbrauch getrieben. Arbeitgeber, die ansonsten auch wirklich gar nichts auf Arbeitssicherheit gegeben haben, mutierten bei dieser Möglichkeit zu den umsichtigsten Arbeitsschutzbeauftragten, die dieses Land jemals zum Vorschein gebracht hat,
GZlücklicherweise ist das jetzt vorbei
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Hallo,
na ja, irgendwie kann ich den AG ja verstehen ; er stellt ja jemanden ein, damit er auf längere Zeit jemanden hat, von dem er weiß, dass er die ihm anvertrauten Arbeiten erledigen wird. Er wird dann ja wenig motiviert sein, sich dann noch nach jemand anderem umsehen zu müssen.
Carsten
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Hallo Riko,
das würde er sicherlich in keinem der Fälle gerne tun. Aber die Gerichts sprechen hier ganz klar von einer "vorübergehenden" Verhinderung, mit der der Arbeitgeber zu leben hat. Kinder zu bekommen ist nun einmal halt eine ganz normale und natürliche Sache - wenn dem nicht so wäre, wären wir alle nicht hier ; Da muss er nun mal durch, man darf ja nicht vergessen, dass man als AG auch soziale Verantwortung zu tragen hat. Dieser wird schließlich irgendwann einmal auch geboren worden sein, nehme ich an ?!?
Schönen Gruß,
Horst
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Hallo Horst,
so ist es; viele Arbeitgeber verdrängen diese Tatsache aber auch ganz gern
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