Fragerecht des Arbeitgebers nach Schwangerschaft ?

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo,


    das war früher einmal anders. Die Rechtsprechung ist aber gekippt worden > es war so dass partiell ein Fragerecht bestand, wenn nach Art und Beschaffenheit des Arbeitsplatzes her nicht auszuschließen war, dass Gefährdungen für Mutter und Kind bestehen könnten. Hier ist der Arbeitgeber dann ja auch wieder vor dem Hintergrund des Arbeitsschutes verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu treffen.


    Gruß,


    Lorenz

  • Hallo,


    das wurde auch mächtig Zeit. Was wurde durch diese Hintertür nicht für ein Missbrauch getrieben. Arbeitgeber, die ansonsten auch wirklich gar nichts auf Arbeitssicherheit gegeben haben, mutierten bei dieser Möglichkeit zu den umsichtigsten Arbeitsschutzbeauftragten, die dieses Land jemals zum Vorschein gebracht hat,


    GZlücklicherweise ist das jetzt vorbei

  • Hallo,


    na ja, irgendwie kann ich den AG ja verstehen ; er stellt ja jemanden ein, damit er auf längere Zeit jemanden hat, von dem er weiß, dass er die ihm anvertrauten Arbeiten erledigen wird. Er wird dann ja wenig motiviert sein, sich dann noch nach jemand anderem umsehen zu müssen.


    Carsten

  • Hallo Riko,


    das würde er sicherlich in keinem der Fälle gerne tun. Aber die Gerichts sprechen hier ganz klar von einer "vorübergehenden" Verhinderung, mit der der Arbeitgeber zu leben hat. Kinder zu bekommen ist nun einmal halt eine ganz normale und natürliche Sache - wenn dem nicht so wäre, wären wir alle nicht hier ;) ; Da muss er nun mal durch, man darf ja nicht vergessen, dass man als AG auch soziale Verantwortung zu tragen hat. Dieser wird schließlich irgendwann einmal auch geboren worden sein, nehme ich an ?!?


    Schönen Gruß,


    Horst

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!