Betriebsratssitzung - Frühschichtbetrieb

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  • Hallo,


    inwieweit ist § 44 BetrVG zu beachten, wenn aus aktuellem Anlass eine Betriebsratssitzung einberufen wird, das Mitglied außerhalb der eigentlichen Frühschicht erscheint und nun die Arbeitszeit, die er so abgeleistet hat, geltend machen will ?


    Ich steige da leider irgendwie nicht durch :S

  • Hallo Rita,


    § 44 S.2 BetrVG besagt ausdrücklich: Die Zeit der Teilnahme an Versammlungen EINSCHLIESSLICH der zusätzlichen Wegzeiten sind als Arbeitszeit zu vergüten.


    Das BRM kann also sämtlichen Mehraufwand, der durch die Sitzung entsteht, von der regulären Arbeitszeit abziehen.


    Gruß,


    Sascha

  • Hallo Zusammen,



    ich bin zwar neu hier, habe aber gleich eine Rückfrage: § 44
    BetrVG regelt Betriebsversammlungen. Bei der Frage von Rita ging es aber doch
    um die Betriebsratssitzung, oder? Und die sollen nach § 30 I BetrVG in der
    Regel während der Arbeitszeit stattfinden.



    Im Fitting habe ich zu § 30 BetrVG in Randnummer 6 folgenden
    Passus gefunden:



    Wird in mehreren Schichten gearbeitet und gehören die
    Betriebsratsmitglieder verschiedenen Schichten an, so wird jeweils für einen
    Teil der R-Mitglieder, die Sitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit
    stattfinden müssen. In diesen Fällen haben die BR-Mitglieder nach § 37 III BetrVG
    Anspruch auf entsprechende bezahlte Arbeitsbefreiung oder, soweit dies nicht
    möglich ist, auf Vergütung der aufgewendeten Zeit.



    Hab ich das richtig verstanden, Rita?



    Viele Grüße,



    Chris

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