Hallo,
inwieweit ist § 44 BetrVG zu beachten, wenn aus aktuellem Anlass eine Betriebsratssitzung einberufen wird, das Mitglied außerhalb der eigentlichen Frühschicht erscheint und nun die Arbeitszeit, die er so abgeleistet hat, geltend machen will ?
Ich steige da leider irgendwie nicht durch