BR-Aushänge am schwarzen Brett verschwinden

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  • Hallo,


    wir haben seit einiger Zeit folgendes Problem: Genau sagen kann man es nicht; aber es liegt schon der Verdacht nahe, dass der Arbeitgeber oder zumindest ihm nahestehende Personen das schwarze Brett im Betrieb "verwalten" . "Komisch§" ist, dass es sich immer um Aushänge des BR handelt, in denen Forderungen gestellt werden oder allgemeine Hinweise auf Ansprüche uzugunsten der Arbeitnehmerschaft gestellt werden. Die Aushänge des Arbeitgebers sind stes unberührt .


    Leider haben wir es noch nicht geschafft, Beweise zu sammeln; es kann doch wohl nicht sein, dass man auf so einfache Art und Weise Informationspolitik betriebt oder steuert, oder habe ich etwas verpasst ?



    MfG,


    Host

  • Hallo Horst,


    an der Sache müsste Ihr definitiv dranbleiben, das darf der AG nicht > Ausnahme: Beleidigungen, üble Nachrede, die mitunter die Rechtfertigungsgründe der Notwehr oder des rechtfertigenden Notstandes auf den Plan rufen . Wenn ihm außerhalb dieser Bereich etwas nicht passt, so muss er gerichtlich dagegen vorgehen und darf die Aushänge nicht einfach abreißen.


    Gruß,


    Sascha

  • Hallo,
    das wäre ja noch schöner, einfach abreißen, was einem nicht gefällt ... ; Ich möchte nicht wissen, welche selbstherrlichen Schritte der Geschäftsleitung in diesem Falle einfallen würdem, wenn es ihre Aushänge wären, die regelmäßig verschwinden würden.


    Carsten

  • Hallo,


    fraglich ist dann, wie viele Schlüssel es gibt, sonst geht das Theater wieder von vorne los. 2 Schaukästen - 1x AG 1x BR dürften indes aber auf jeden Fall den erwünschten Erfolg haben.


    Das ist zwar ein Mehraufwand - aber immerhin noch wesentlich billiger als ein teurer Arbeitsrechtsprozess-


    Schönen Gruß,


    Horst

  • Hallo
    Sollte sich herausstellen, dass der AG oder eine in seinem Auftrag handelnde Person für die "Verwaltung" verantwortlich ist, dürfte glasklar § 119 Abs. 1 BetrVG einschlägig sein, aber da das wohl schwerlich zu beweisen sein dürfte halte ich einen Glaskasten auch für die beste "Lösung"


    Grüße,
    Ruben

  • Hallo,


    ich würde auch den Glaskasten bevorzugen. Klar kann man sich strafbar machen, wenn man so etwas macht. Aber was bekommt man für so eine Bagatelle ? Ich kann mirnicht vorstellen, dass durch ein "schlichtes" Abreißen eines Zettels vom schwarzen Brett ( so ärgerlich und nervig das auch ist) , sofort beim Staatsanwalt landet ; der hat sicherlich auch noch besseres zut tun, als sich mit so einer Bagatelle zu beschäftigen . Ich denke auch mal, dass derjenige, der erwischt wird, vielmehr damit gestraft wird, wenn ihn der ganze Betrieb aufgrund dieser Machenschaft schief von der Seite anschaut und ihm niemand mehr so recht über den Weg traut.


    Gruß,


    Riko

  • Hallo,


    ich finde es schon sehr alarmierend, wenn das Niveau dermaßen auf Talfahrt gegangen ist und man sich gegenseitig die Zettel vom Brett reißt. Aber dort muss man dann wahrscheinlich den Tatsachen ins Auge sehen und sich nach einem gut verschließbaren Glaskasten umsehen.


    Das wird wohl das beste für alle Beteiligten sein

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