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  • Hallo zusammen!
    Ich gehe davon aus, dass sich auf einem Betriebsratsforum eine ganze Menge Betriebsräte tummeln dürften. Vielleicht kann mir ja wer helfen, ich bin nämlich etwas hilflos gerade.
    Ich bin seit mittlerweile 18 Jahren bei uns im Betrieb, hatte nie größere Probleme mit Kollegen oder BR, bis vor kurzem. Irgendwie haben es ein paar Kollegen, die seit der letzten wahl im BR sitzen auf mich abgesehen und machen mir das Leben schwer. Jetzt wollte ich mal fragen, was ich ganz allgemein tun kann, wenn ich gemobbt werde durch BR-Mitglieder? Die sind ja relativ sicher mit ihrem Kündigungsschutz.


    Hilfe wäre super, die sache ist wirklich ernst.
    Danke,


    euer Guenther

  • Hallo Guenther,


    das, was du schreibst, ist etwas wenig konkret, deshalb kann ich dir zunächst nur abstrakt raten, dass du dich an deinen AG halten solltest, wenn du einen berechtigten Verdacht hast, dass dort tatsächlich ein Mobbing-Fall vorliegt.
    Aber vielleicht magst du zunächst einmal etwas mehr Informationen dazu geben, was genau bei euch im betrieb vorfgefallen ist...


    Grüße
    Camillo

  • Hallo Camillo, Hallo Blackjack!


    Danke für eure Antworten!
    Wie das so mit dem Mobbing ist kann ich gar nicht genau sagen und festmachen, wie die "Kollegen" vorgehen. Die sind auch zu gerissen um aufzufallen. Im Zweifel war das dann Zufall/Unfall/etc. Um ganz ehrlich zu sein, will ich auch nicht so sehr ins Detail gehen, die Herren sind wie gesagt auch BR und hier vielleicht unterwegs. Ich hoffe da auf euer Verständnis.


    Danke jedenfalls, ich werde meinen Chef tatsächlich um Hilfe bitten.
    Gruss,
    euer Guenther

  • Hallo guenther,


    Dein Chef wird sich rühren müssen, ob er das nun will oder nicht. Er sit im Rahmen des § 618 BGB dazu verpflichtet, allen Arbeitnehmern einen mobbingfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen . Daran muss er sich definitiv festhalten lassen, ob er dazu Lust hat, oder auch nicht .


    Gruß,


    Lorenz

  • Hallo,


    übel ist es allemal; ich wünsche Dir, guenther, dass Du schnell wieder aus der Schusslinie kommst; zurück in einen unbeschwerten Arbeitsalltag ; ich musste mich mit dem Thema auch schon einmal auseinandersetzen.


    Gruß,


    Carsten

  • Hallo Guenther,
    wende Dich an die zuständige Beschwerdestelle im Betrieb, hierzu besteht für den Arbeitgeber eine Verpflichtung diese nach §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 5 AGG einzurichten. Diese ist Unhabhängig vom Betriebsrat.
    Gruß
    bj


    Hallo BJ,
    § 13 AGG betrifft doch nur das Beschwerderecht der Beschäftigten, die sich wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes (also Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) benachteiligt fühlen, ansonsten ist der AG nicht zur Einrichtung verpflichtet...


    Grüße,
    Ruben

  • Hallo Rothschild,


    da hast Du recht, so steht es im Gesetz.. Man sollte aber nicht vergessen, dass eine nicht unbeträchtliche Anzahl an Mobbingaktionen durchaus auch in Bereichen stattfinden , die auch in diesem Gesetz genannt sind. Deshalb finde ich die Nennung dieser Bestimmungen in diesem Zusammenhang nicht verkehrt.


    Schönen Gruß,


    RIiko

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