Hallo und schon wieder eine Frage:
Kino, Wochenendöffnungszeiten:
Fr. 13-01.30 Uhr
Sa. 13-01.30 Uhr
So. 10-23 Uhr
Nun steht in den Arbeitsverträgen der Mini's, pfl. Studenten: "Der Arbeitnehmer hat am Wochenende generell verfügbar zu sein"
Heißt das dann er muss am Wochenende für alle Stunden verfügbar sein oder darf er auch sagen: Ich bin z.B. Sa. nur von 18-01.30 Uhr verfügbar oder So. nur von 10-16 Uhr ????
Gruß
Dirk