Arbeitsvertrag und das Wort "Generell"

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  • Hallo und schon wieder eine Frage:


    Kino, Wochenendöffnungszeiten:
    Fr. 13-01.30 Uhr
    Sa. 13-01.30 Uhr
    So. 10-23 Uhr


    Nun steht in den Arbeitsverträgen der Mini's, pfl. Studenten: "Der Arbeitnehmer hat am Wochenende generell verfügbar zu sein"


    Heißt das dann er muss am Wochenende für alle Stunden verfügbar sein oder darf er auch sagen: Ich bin z.B. Sa. nur von 18-01.30 Uhr verfügbar oder So. nur von 10-16 Uhr ????


    Gruß
    Dirk

  • Hallo Dirk,


    denke auch, dass Blackjack damit der Wahrheit ziemlich nahe kommt, würde aber sagen, dass das eine Absprachesache ist.
    Das generell würde ich hier lesen wie ein "in der Regel" und nicht wie ein "immer", so dass individuellen Vereinbarungen Platz eingeräumt bleibt. Dann wäre die Klausel nicht unwirksam, wora der AG durchaus ein Interesse haben dürfte.


    Grüße,
    Ruben

  • Hi Blackjack,
    ja, spricht einiges dafür, dass du Recht hast.
    Ich würde -gerade dann- anstelle des jeweiligen AN das Gespräch mit dem AG suchen und von vornherein die Unklarheiten zu klären versuchen. Der hat ja auch nichts davon, wenn die für Schichten eingeteilten AN nicht kommen, weil sie zu der angeordneten Zeit andere Termine haben.


    Schönen Feierabend zusammen,
    Ruben


  • Hallo Dirk,
    ich vergaß zu fragen, gibt es einen BR?
    Wenn ja, sollte dieser bei der Dienstplangestaltung mit im Boot sein.
    Gruß bj

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