Beiträge von DirkK

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    Hallo


    Hab da direkt zwei Fragen:


    Unser Betriebsleiter kommt trotz Hinweis auf die entsprechenden §, der Aufforderung nicht nach seine Aushangpflicht zu erfüllen. Es hängt/liegt von seiner Seite weder der Tarifvertrag, GBVs/BVs, AGG oder sonst etwas aus.
    Kann der BR da selber weitere Massnahmen einleiten und falls "Ja" welche und nach welchem §?


    Im letzten Monatsgespräch teilte uns der Betriebsleiter mit, dass er die Weihnachtsfeier von 2011 nicht nachholen werde, da er keinen Grund dafür sehe die Mitarbeiter zu belohnen. Auf unsere Nachfrage nach einem Grund: Ich will das so
    Daraufhin haben wir einen Aushang an der BR-Pinnwand gemacht und die Mitarbeiter darüber informiert, da fast täglich anfragen dazu kamen. Nun gab es einen sehr bösen Brief mit der Aufforderung diesen Aushang sofort zu entfernen. Müssen wir das? Enthält doch nichts geheimes und haben den Text noch nicht mal im bösen AG-Ton geschrieben, sondern nur das es halt keine Feier gibt, weil Hr. xyz es nicht möchte und es uns für die MA sehr leid tut.
    Haben wir eigentlich ein Mitspracherecht beim Ausfall einer sonst seit 15 Jahren jährlich stattfindenden Feier?


    Gruß
    Dirk

    Hallo


    Wir wollen mit dem AG eine BV zum Thema "Digitalisierung" abschließen. Treffen zur Aussprache hat schon stattgefunden, wir haben unsere BV dem AG übermittelt, der AG hat sie geändert und wir waren damit einverstanden.
    Also haben wir sie unterschrieben, ebenso der Theaterleiter. Daraufhin haben wir sie an die Zentrale zur letzten AG-Unterschrift geschickt. Nun warten wir schon seit Wochen auf die versprochene Unterschrift, haben vor einer Woche eine letzte Frist gesetzt und haben jetzt am Montag die Verhandlungen als gescheitert erklärt.
    Daraufhin haben wir dies der Zentrale mitgeteilt und möchten eine Einigungstelle. Als Antwort kam eine Mail mit dem Scann der letzten Seite der BV inkl. Unterschrift und dem Text das die BV ja nun abgeschlossen sei und die Einigungsstelle dann ja nicht mehr gebraucht würde.
    Wir haben bis jetzt aber immer noch kein Original der BV und aus unserer Sicht ist sie damit nicht zustande gekommen. Zentrale könnte sie ja immerhin ausversehen irgendwann noch verlieren.
    Gibt es Rechtsprechungen zu genau diesem Thema? Also das sowohl wir als auch der AG ein Original haben muss, damit sie wirksam ist?


    Gruß
    Dirk

    Habt Ihr keine Geschäftsordnung bei so einem großen BR? §36 BetrVG


    Würde ich schnellstens erstellen und sobald einer der beiden wieder da ist beschließen. In dieser kann oder besser sollte auch geregelt sein, in welcher Reihenfolge welches BR-Mitglied den "ausgefallenen" Vorsitzenden und Stellvertreter vertritt. Das gilt dann sowohl für Sitzungen, als auch z.B. an wen der AG in dieser Zeit Briefe und Co. übergibt.
    Hier gibt es unteranderem ein Muster: http://www.betriebsrat.com/geschaeftsordnung


    Gruß
    Dirk

    Hallo und schon wieder eine Frage:


    Kino, Wochenendöffnungszeiten:
    Fr. 13-01.30 Uhr
    Sa. 13-01.30 Uhr
    So. 10-23 Uhr


    Nun steht in den Arbeitsverträgen der Mini's, pfl. Studenten: "Der Arbeitnehmer hat am Wochenende generell verfügbar zu sein"


    Heißt das dann er muss am Wochenende für alle Stunden verfügbar sein oder darf er auch sagen: Ich bin z.B. Sa. nur von 18-01.30 Uhr verfügbar oder So. nur von 10-16 Uhr ????


    Gruß
    Dirk

    Hallo


    Bis Anfang des Jahres haben wir (fast) immer alle Urlaubsanträge bekommen. Seit dem 01. Januar hat die Urlaubsplanung nun der Betriebsleiter selber in die Hand genommen und seit dem gibt es regelmäßig Ärger.


    Nun bekommen wir z.B. auch nicht mehr die Urlaubsanträge ausgehändigt. Als wir ihn darauf ansprachen sagte er "Die bekommen sie nicht mehr". Nach hartnäckigem Nachfrage unsererseits, bekamen wir eine Exceltabelle mit einer groben Übersicht ausgehändigt.
    Dies ist unserer Ansicht aber nicht ausreichen, zumal wie diese Liste auch nur 1x am Monatsende bekommen sollen.


    Wie verhalten wir uns am Besten? Wie können wir argumentieren?


    Gruß
    Dirk

    Hallo


    Ich arbeite als Vollzeitler in einem Betrieb der 7 Tage die Woche geöffnet ist, also auch Samstags und Sonntags. Die Tage die ich in einer Woche arbeiten ändern sich von Woche zu Woche.


    Die Anmeldung zur Seminaren machen wir nicht selber, sondern es läuft über die Zentrale.
    Wir dürfen nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen.


    Nun habe ich gerade gesehen das ich zu meinem nächsten Seminar erst am 1. Seminartag anreisen soll.


    Folgende Fakten:
    Seminar beginnt am 11.10. um 09 Uhr
    Seminarort: Fulda
    Abfahrtshaltestelle /-ort: Hospitalstr., Tönisvorst


    Dies würde nun für mich bedeuten:
    1. Ich fahre um 05:55 Uhr mit der ersten Möglichkeit los und komme ca. 1 1/4 Stunden nach Seminarbeginn im Hotel an
    2. Ich fahre um 20.42 Uhr mit der letzten Möglichkeit einen Tag eher los, bin um ca. 2 Uhr im Hotel und kann mich dann 7 Stunden in der Lobby aufhalten
    3. Ich fahre um 03:50 Uhr mit dem Taxi zum Bahnhof und komme gegen 08:55 Uhr im Hotel an.


    Ich finde all diese Ideen doch ziemlich unzumutbar. Oder?


    Desweiteren komme ich mit der Hinfahrt und dem Seminar ja jedesmal auf über 10 Stunden Arbeitszeit und das ist doch nach dem ArbZG verboten. Oder?


    Wie schreibe ich dem AG also am Besten das ich die Anmeldung mit "Ab Vorabend" gebucht haben möchte?


    Gruß
    Dirk