BR-Beschluss nach §37 6 BetrVG ohne Termin und Ort?

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  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,


    hab mal wieder eine Frage an euch. Und zwar hat mein BR-Vorsitzender folgenden Tagesordnungspunkt auf die Einladung zur BR-Sitzung gesetzt:




    Beschlußfassung nach § 37 6. BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG über die Schulung seines Mitglieds Herrn .............. in Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts.




    Nun meine Frage: ?( Ist ein Beschluss, der weder die Dauer, den Ort und die Zeit angibt d.h. der so pauschal ist wie dieser, rechtlich überhaupt zulässig bzw. würde er vor Gericht standhalten?


    Hoffe wie immer, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Vielen Dank im Voraus!!!


    Gruß Kakelo :)

  • Hallo KAKELO,


    für einen Tagesordnungspunkt reicht diese Formulierung eigentlich aus. Es reicht aus, wenn die Betriebsratsmitgleider sich otrdnungsgemäß auf die Sitzung vorbereiten können. Anders sähe die Lage mitunter aus, wenn die Teilnahme an einem fortgeschrittenen oder Spezialseminar zur Debatte stehen würde. Sofern sich aus dem Titel der Schulung nicht schon ergeben sollte, worum es sich genau drehen soll, dann ist hier sicherlich eine exaktere Beschreibung vonnöten. Ferner besteht immernoch die Möglichkeit, die Tagesordnung in der Sitzung zu ergänzen, sofern die Ladung ordnungsgemäß war und sich die Mehrheit dafür ausspricht.


    Du bemängelst, dass nicht Dauer, den Ort und die Zeit angegeben werden. Worauf ist das genau bezogen ? Wurde dem BR etwa nicht mitgeteilt, wann und wo die Sitzung stattfinden soll ?


    Gruß,


    Lorenz

  • Hallo!


    Ich steh grad auch auf dem Schlauch: Meinst du, ob der AG sich gegen eine Kostenübernahme vor Gericht durchsetzen könnte? Wenn das Seminar gebucht ist, lässt sich daraus doch alles wichtige erkennen. Für einen Tagesordnungspunkt reicht das so auf jeden Fall (hat ja Lorenz auch schon geschrieben), und dagegen gerichtlich vorgehen würde vermutlich auch niemand, der noch alle Latten am Zaun hat (Entschuldige die Wortwahl)...


    Gruss Niko

  • Hallo,


    danke für eure schnellen Antworten. Die Einladung zur BR Sitzung war rechtzeitig und in Ordnung.


    Mir geht es eigentlich nur darum, ob ich obwohl ich nicht weiß, wann, was, wohin und wie lange der Kollege auf Schulung gehen soll, einfach einem Beschluss des BR zustimmen kann, der so pauschal ist?


    Und natürlich, ob mein AG dagegen vorgehen könnte?


    Gruß Kakelo

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